Inhalt
ALLRIS - Auszug

15.12.2021 - 12 Rückführung des Baubetriebshofes von den Stadtw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Ratsherr Buth führt dazu aus, dass die Regelungen des § 2 b des Umsatzsteuergesetzes (USt) künftig viele Bereiche der Stadt Plön und der Gemeinde Bösdorf sowie der von der Stadt Plön zu verwaltenden Zweckverbände berühren oder auch erheblich verändern. Dabei ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen der neuen Rechtslage mit einem erheblichen personellen Mehraufwand hinsichtlich der personellen Umsetzung zu rechnen sein wird. Nicht nur die bestehende Erstüberprüfung der Verträge innerhalb der Verwaltung, sondern auch die künftige Bearbeitung der steuerrechtlichen Vorgänge wird die Kämmerei vor eine erhebliche zusätzliche Herausforderung stellen, die neue personelle Ressourcen erfordert. Darüber wird später noch zum Stellenplan 2021 zu beraten sein. Die kommunalen Verwaltungen haben nunmehr bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, die Anforderungen des § 2 b UStG umzusetzen. Einen gravierenden Bereich des Prüfverfahrens nimmt dabei der Baubetriebshof ein, der seit der Gründung der Stadtwerke Plön AöR im Jahr 2008 in die AöR überführt wurde. Die Leistungen, die der Baubetriebshof für die Stadt Plön erbringt, werden dabei bisher ohne Aufschlag von Umsatzsteuer abgerechnet. Gemäß § 2 b UStG ist ab dem 01. Januar 2023 davon auszugehen, dass diese Leistungen der Umsatzsteuer unterworfen werden müssen und somit für die Stadt Plön erheblich teurer werden. Erste Beratungen im Verwaltungsrat sowie Gespräche zwischen der Stadt Plön und der Stadtwerke Plön AöR führten auf der Grundlage der Auswertung der rechtlichen Gegebenheiten, der zeitlichen Schiene und aufgrund aktueller Umstände und Entwicklungen in der AöR zu der Empfehlung, den Baubetriebshof zum 01. Januar 2023 zur Stadt Plön zurückzuführen und dabei in die Verwaltungsorganisation als Regiebetrieb einzugliedern. Ein Grundsatzbeschluss ist bereits jetzt erforderlich, da davon auszugehen ist, dass die rechtliche Vorbereitung einer Rückführung mit allen zu beachtenden Aspekten durchaus einen nicht unerheblichen Zeitrahmen in Anspruch nehmen wird. Durch die in der Vorlage empfohlene Rückführung des Baubetriebshofes wird eine erhebliche Kostensteigerung, die durch die Veränderung der Rechtslage ab 01. Januar 2023 zu erwarten wäre, für den Haushalt der Stadt Plön vermieden.

 

Die Bürgervorsteherin verliest den

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Aufgrund der - erheblich negativen - finanziellen Auswirkungen, ausgelöst durch die ab dem 01. Januar 2023 geltenden Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, wird die Verwaltung beauftragt, die Rückführung des Baubetriebshofes aus der AöR zur Stadt Plön als Regiebetrieb in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht, ggfs. mit Unterstützung durch externe Berater:innen, vorzubereiten.

Für diese Beratungstätigkeiten werden im Haushalt 2022 entsprechende Haushaltsmittel berücksichtigt.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die organisatorische Leitung des Baubetriebshofes - bereits vor dem rechtlichen Übergang - durch die Verwaltung sicherzustellen und auch hierzu eine Umsetzung zu planen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage