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ALLRIS - Auszug

15.12.2021 - 21 Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Ratsherr Buth knüpft an die beiden vorangegangenen TOPe an.  Der Nachtragshaushalt, dessen Zahlen er vorgestellt hat und der Stellenplan, der heute diskutiert wurde, müssen durch eine von der Ratsversammlung zu beschließenden Haushaltssatzung in Kraft gesetzt werden. Die Haushaltssatzung liegt den Ratsmitgliedern vor; die entsprechenden Daten hat er unter TOP 20 bereits aufgeführt.

Er ergänzt, dass sich der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsrderungsmaßnahmen um 247.600 € von 1.412.500 € auf 1.164.900 € verringert. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 85.000 € von 0 € auf 85.000 €. Der Höchstbetrag der Kassenkredite unterliegt keiner Veränderung und beträgt 8 Mio. €. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen steigt von 81,193 um 2 Stellen auf 83,193. Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert und betragen 390 v. H. für die Grundsteuer A, 425 v. H. für die Grundsteuer B und 390 v. H. r die Gewerbesteuer. In § 4 der Haushaltssatzung ist festgelegt, dass der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister sein Zustimmung nach § 82 bzw. § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, mit 10.000 € unverändert bleibt.

 

rgervorsteherin Gräfin von Waldersee trägt den Beschlussvorschlag vor:

 

 

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Beschluss:

 

Die Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2021 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 


 

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Anlagen zur Vorlage