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ALLRIS - Auszug

24.02.2021 - 5 Aufhebung der Satzung der Stadt Plön zum Schutz...

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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee erteilt Ratsherrn Buth das Wort.

 

Ratsherr führt aus, dass der deutsche Mensch seit über 2.000 Jahren ein ganz besonderes Verhältnis zum Wald hat. Unsere Vorfahren haben gerne in Hainen gebetet und Beschlüsse unter freiem Himmel gefasst. Dieses hat sich bis zum Mittelalter fortgesetzt. In der Kaiserpfalz in Goslar hat der Kaisersaal extrem große Fenster, damit die Beziehung von Mensch, Natur und Himmel traditionell erhalten bleibt. Es gibt seit dem Mittelalter Regelungen zum Schutz von Bäumen und Wäldern, was man heute unter den Begriff „Nachhaltigkeit“ fassen würde. In der deutschen Romantik hat der Wald eine erhebliche Rolle gespielt. Die Deutschen haben eine Beziehung zum Wald. Andererseits gibt es Städte.

Er sieht das eigentlich Problem im Zuschnitt der Zuständigkeiten der Ausschüsse. Nach der letzten Kommunalwahl wurden diese neu sortiert. Auf der einen Seite ist der StEP für Städtebau zuständig, andererseits der GUT für Umwelt. Städtebau ist eine Verantwortung. Alles, was heute gebaut wird, wird die nächsten 50, 70, 100 Jahre überdauern. Es wäre deshalb heute an der Zeit gewesen, städtebauliche Aspekte und Umweltaspekte gegeneinander abzuwägen. Der städtebauliche Aspekt wäre, 100 Jahre mit einem Behelf zu leben. Entsprechende Häuserfluchten nicht ein- zuhalten, ist Behelf. Es würde spürbar auffallen. Die Birken könnten mit einer Lebenserwartung von rund 20 Jahren stehen bleiben. Alternativ könnten Ersatzpflanzungen von 18 Bäumen vorgenommen werden, die nach 20 Jahren denselben ökologischen Wert hätten wie die 6 großen Birken, um die es heute im Grunde geht. Diese Abwägung kann jetzt so aufgrund einer Spitzfindigkeit nicht stattfinden. Er befürchtet, dass dies dazu führt, dass die Ratsversammlung in 2 Wochen wieder zusammentreten und über denselben Punkt beraten muss, weil die Bezeichnung des Tagesordnungspunktes unglücklich formuliert ist, eine Änderung nicht mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen werden konnte und weil es in der Vorbereitung Schwächen gab. Die Mehrheit im StEP lässt einen eindeutigen politischen Willen erkennen, ein Projekt durchzusetzen, wie es aus städtebaulicher Sicht durchaus sinnvoll wäre. Wenn der Beschluss in der gewünschten Form möglicherweise in 2 Wochen gefasst wird, wird der Baubeginn um ein Jahr verzögert. Das haben diejenigen zu verantworten, die so abgestimmt haben, dass die erforderliche 2/3 – Mehrheit nicht zustande kam.

 

Bürgermeister Winter empfindet es als seltsam, wenn ein Ratsmitglied von Spitzfindigkeiten spricht, und damit die eigene Satzung meint. Die Baumschutzsatzung ist seit vielen Jahren in Kraft und wurde immer angewandt. Er möchte den Antragstellern die Enttäuschung darüber nehmen, dass der Antrag inhaltlich nicht auf die Tagesordnung gekommen ist indem er aufzeigt, dass das Verfahren nicht funktioniert hätte.

Selbst, wenn heute die Änderungssatzung beschlossen worden wäre, wäre diese nicht rechtssicher gewesen, weil formale Fehler gemacht worden wären. Er hatte bereits im November 2020 darauf hingewiesen, dass es zunächst einer Satzungsänderung bedurfte. Es ist jedoch kein Antrag gestellt worden, dies auf eine Tagesordnung zu setzen. Es wäre genügend Zeit gewesen, ein Verfahren für eine Änderung der Baumschutzsatzung abzuarbeiten. Dieses ist im Bundes- und im Landesnaturschutzgesetz festgelegt. Die Stadt hat mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön den Sachverhalt eingehend erörtert. Wenn die Ausnahmeregelung unter Bezugnahme auf städtebauliche Aspekte tatsächlich umgesetzt worden wäre, hätte jeder Bürger und jede Bürgerin den Anspruch, den Antrag zu stellen, weil ihn der Baum des Nachbarn stört, der aus „städtebaulichen Gründen“ dort nicht stehen dürfte, weil er z.B. Schatten wirft. Die Selbstverwaltung hätte sich mit derartigen Fällen auseinandersetzen müssen. Deshalb ist auch in der Mustersatzung des Städteverbandes eine solche Formulierung nicht enthalten. Weiterhin spricht das Landesnaturschutzgesetz in § 8 Abs. 1 von landschafts- und ortsbildprägenden Einzelbäumen und Baumgruppen, die zu schützen sind. Deswegen ist die Baumschutzsatzung erlassen worden. Hinzu kommt die Belastung für diejenigen, die einen Baum fällen wollen, aber mindestens das Dreifache an Ersatzpflanzungen leisten müssten. Es ist aufgrund der beabsichtigten wesentlichen Änderungen ein Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen, mit Ein – Monats – Fristen, wie bei der Bauleitplanung. Die Änderung ist öffentlich bekannt zu machen, es müssen Stellungnahmen eingeholt werden, die wiederum abzuwägen sind, damit eine Baumschutzsatzung ordnungsgemäß beschlossen werden kann. Wenn dem nicht gefolgt wird, droht die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens innerhalb der Frist von einem Jahr. Der von ihm bereits im November 2020 geäußerte Wunsch, ausreichend Zeit für eine regelkonforme Abarbeitung der Satzungsänderung zur Verfügung zu haben, wurde von der Selbstverwaltung nicht aufgenommen. Er spricht deshalb die Empfehlung aus, die Verwaltung mit einem entsprechenden Verfahren zur Änderung der Satzung zu beauftragen. Die zuständige Umweltfachkraft hat bereits damit begonnen, eine neue Satzung zu entwerfen. Die Anregungen der Selbstverwaltung können dabei berücksichtigt werden. Den Einwand, dass sich die Baumaßnahme um ein Jahr verzögern könnte, wenn heute kein Änderungsbeschluss gefasst wird, vermag der Bürgermeister auch nicht nachzuvollziehen. Wenn das Gebäude um 3 m verschoben wird, kann die Baumgruppe stehen bleiben, und die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft kann mit dem Vorhaben beginnen. Unter diesen Umständen kann die Staffelung der Gebäude gewahrt werden, nur etwas  weniger ausgeprägt. Wenn die Staffelung vom Grundsatz her erhalten bleibt, aber dafür 6 Bäume stehen bleiben können, bleibt die Ortsbildprägung unangetastet. Die Ersatzpflanzungen hingegen würden im Stadtgebiet vorgenommen werden, nicht unbedingt anstelle der gefällten Birken. Ohnehin wäre ein gleicher Nutzen der Ersatzbäume erst in rund 20 Jahren wieder erreicht. Er erinnert daran, dass die Ratsversammlung am 09. September 2020 beschlossen hat, Mitglied im Klimabündnis zu werden. Damit verbunden ist die Verpflichtung, alle 5 Jahre 10 % an CO2 – Emissionen einzusparen. Wenn heute schon damit begonnen wird, 6 Bäume der Fällung preiszugeben, wäre dies sicher ein falsches Signal. Einer von diesen Bäumen produziert pro Tag die Atemluft für 10 Menschen. Dafür wird der Luft CO2 entzogen. Es sollen wegen einer bautechnischen „Lappalie“ 6 Bäume fallen; letztendlich würde die Ratsversammlung damit gegen ihre eigenen Beschlüsse verstoßen. Die Bürger:innen würden sich womöglich die Frage stellen, ob die Stadt Plön es mit dem Klimaschutz wirklich ernst meint. Sobald eine kleine Hürde auftaucht, werden die Vorschriften geändert, und die Bäume kommen dann doch weg. In den zurückliegenden Jahren sind einige Anträge auf Baumfällung gestellt worden, die von der Stadt abgelehnt wurden, auch im Rahmen von Baumaßnahmen. Er hinterfragt den Eindruck, der dann entstehen würde, wenn die hiervon Betroffenen davon erführen, dass bei anderen Antragstellern mit einem anderen Maß gemessen würde. Bürgermeister Winter plädiert nachdrücklich für ein rechtskonformes, abgestimmtes Verfahren zur Änderung der Baumschutzsatzung.

 

Ratsfrau Hinrichsen bedankt sich bei Bürgermeister Winter. Er habe ihr aus der Seele gesprochen. Sie empfindet das Ganze als sehr emotional. Dennoch gäbe es auch hier Fakten, die das Klima tangieren. Sie macht auf einer Artikel in den Kieler Nachrichten vom gestrigen Tag mit der Überschrift „Wenig wilder Wald in Deutschland“. Die Bundesrepublik verstößt gegen europäisches Naturschutzrecht. Dies liegt letztendlich daran, dass der Wald in Deutschland weitestgehend wahllos abgeholzt wird. Sie nennt die Negativbeispiele Höffner in Kiel oder das Bahnhofswäldchen in Flensburg, das einem Hotelneubau weichen soll. Die Tatsache, dass die EU jetzt Deutschland wegen naturschutzrechtlicher Verstöße verklagt, ist eindeutig genug.  Sie weist in diesem Zusammenhang auf die zurzeit allgegenwärtigen Geräusche der Motorsägen hin und zitiert aus dem bereits erwähnten Pressebericht der KN: „Wo alte Laubbäume Lebensraum für streng geschützte Arten, wie See- und Schreiadler und Schwarzstörche bieten sollen, stapeln sich Baumstämme an den Wegen. Oft ist das Kronendach löchrig. Trotz Schutzgebiet findet sich oft eine Schneise der Verwüstung.“ Anlässlich einer Radtour hatte sie persönlich Gelegenheit, diesen Zustand bestätigt zu sehen. Für die 6 Birken in der Ulmenstraße vermutet sie, dass eine Fällung die wirtschaftlich günstigste Lösung wäre. Wer will schon Klimaschutz? Aber es sollen ja dreimal so viele Bäume als Ersatz gepflanzt werden. Es ist aber bekannt, dass junge Bäume einen großen älteren Baum nicht unmittelbar ersetzen können, sondern erst nach rund 20 Jahren. Es muss möglich sein, so zu planen, dass die Birken stehen bleiben können und ein lebendiger Teil der Wohnanlage werden, auch wenn sie „Schmutz“ in Form von Laub und Zweigen verursachen. Jeder einzelne Baum zählt mittlerweile, und jeder gefällte Baum sägt ein bisschen tiefer in den Ast, auf dem die Menschen sitzen. Vor Natur und Umwelt und deren Schutz kommen wirtschaftliche Interessen und Wohnungsbau, kurz gesagt: Profit und Geld. Sie schätzt sich froh darüber, dass sie aufgrund ihres Alters das unrühmliche Ende in seinem ganzen Ausmaß wahrscheinlich nicht mehr miterleben wird.

 

 

Ratsherr Wegener sieht in diesen Tagen in den Zeitungen zwei oder drei Hauptthemen, die immer wieder präsent sind: Die Corona – Pandemie, bezahlbarer Wohnraum und Ökologie. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist eine der ganz großen Herausforderungen der Politik heute, und zwar auf allen Ebenen: hier in der Stadt, im Kreis, in den Bundesländern und in ganz Deutschland. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist gleichermaßen wichtig für einen gesellschaftlichen Zusammenhalt wie für eine positive Entwicklung der Kommunen. Genauer betrachtet, ist der gesellschaftliche Zusammenhalt eine der ganz wesentlichen Voraussetzungen für eine positive Entwicklung der Kommunen und Städte. Die Stadt Plön ist in der glücklichen Lage, dass sie Gründungsmitglied einer genossenschaftlichen Baugemeinschaft ist, was allerdings vielen gar nicht bekannt ist. Gleichermaßen ist natürlich Umweltschutz etwas, was omnipräsent ist. Das Handeln der Selbstverwaltung ist immer im Spiegel des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit zu sehen. Die Klimaveränderung ist allgegenwärtig. Leider gibt es immer wieder das Problem, dass diese beiden Handlungsmaxime gewissermaßen in Konkurrenz zueinander stehen. Auf der einen Seite ist es der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum, auf der anderen die Ökologie. Mit der Änderung der Baumschutzsatzung sollte bezweckt werden, dass diese Konkurrenz adressiert und in der Ratsversammlung diskutiert werden kann. Diese ist das höchste politische Gremium der Stadt, und die Mitglieder sind Vertreter:innen der Bürger. Er erwähnt den Umstand, dass der Kindergarten Am Schiffsthal auf dem Areal einer ehemaligen Apfelplantage nur deshalb zu realisieren war, weil Obstbäume nicht durch die Satzung geschützt sind. Die Suche nach einer geeigneten Parzelle gestaltete sich ohnehin als schwierig. Ratsherr Wegener vertritt die Auffassung, dass sich die Ratsversammlung mit dem Thema in einigen Wochen erneut auseinandersetzen muss. Es wird ein Konsens benötigt, damit die Verantwortung angenommen werden kann. Es muss eine Entscheidung herbeigeführt werden, welchem der genannten Schwerpunkte von Fall zu Fall der Vorzug gegeben wird: Den städtebaulichen Belangen, dem bezahlbaren Wohnraum oder der Ökologie. Aus dem Entwurf der Satzungsänderung ist zu entnehmen, dass sich die Antragsteller für eine üppige Neupflanzung eingesetzt haben, auch wenn die Jungbäume noch nicht so viel zur CO2 – Kompensation beitragen können, wie der vorhandene Bestand. Wie lange dieser noch vorhanden sein wird, kann niemand genau einschätzen. Er hofft, dass man sich in der nächsten Sitzung der Ratsversammlung dem Thema noch einmal stellen wird in der Bereitschaft, sich der Verantwortung anzunehmen und eine entsprechende  Ergänzung der Satzung beschließen wird.

 

Ratsherr Buth stellt eingangs klar, dass sich die von ihm in seinem vorigen Redebeitrag genannte Spitzfindigkeit nicht auf den Inhalt der Baumschutzsatzung bezogen hat. Diese ist in einem demokratischen Verfahren zustande gekommen und Ausdruck der Willensbildung in der damaligen Generation der Ratsversammlung. Es wurde festgelegt, dass seinerzeit  der Magistrat über Ausnahmegenehmigungen entscheiden sollte. Der Magistrat war eine Mischung aus Verwaltung und Politik. Nachdem der Magistrat abgeschafft wurde, entscheidet die Verwaltung allein. Er sieht darin eine Veränderung der Situation, die aus seiner Sicht korrigiert werden muss. In der vorgeschlagenen Änderungssatzung wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass die Hürde für städtebaulich begründete Genehmigungen sehr hoch gelegt wird, namentlich durch einen Ratsbeschluss. Dabei werden städtebauliche und Umweltaspekte berücksichtigt. Dies dürfe nicht in zwei verschiedenen Ausschüssen entschieden werden. Städtebau ist kein Nachbarschaftsrecht, wie z. B. ein Baum auf einem Nebengrundstück, der den eigenen Garten beschattet. Bäume produzieren tagsüber Sauerstoff. Nachts konsumieren sie wieder welchen. Sie entziehen der Atmosphäre CO2, das sie in den Stämmen lagern. Das CO2 ist aber nur so lange gebunden, wie diese Stämme intakt sind oder zu fossilen Stoffen umgewandelt werden, wie z. B. Erdöl oder Kohle. Das Problem der heutigen Zeit ist, dass das gebundene CO2, das als Kohle oder Erdöl in der Erde sicher verwahrt ist, wieder hervor geholt und verbrannt wird. Dadurch wird CO2 freigesetzt, wodurch sich der CO2 – Gehalt der Atmosphäre erhöht. Daraus resultieren die Veränderungen des Klimas, mit denen man sich heute konfrontiert sieht, was niemand, der sich ernsthaft damit auseinandersetzt, leugnen will. Nur, wenn die in Rede stehenden Bäume in der Erde vergraben würden, wäre damit das gebundene CO2 eingelagert. Auch sind die 6 Birken kein Habitat für Schrei- oder Seeadler. Plön ist in der glücklichen Lage, eine intakte Natur und Umwelt zu haben. Er gehöre keineswegs der Beton – Fraktion an und hat sich z. B. für den Erhalt der Platanen in der Eutiner Straße und ähnliche Angelegenheiten engagiert wenn darum geht, innerstädtisches Grün zu erhalten. Er hatte sich auch immer gegen die Aussage aus der Verwaltung gewehrt, dass große Bäume nicht in die Stadt gehörten. Ratsherr Buth hat sich die Abwägung von umwelt- und städtebaulichen Aspekten nicht leicht gemacht. Die von ihm angesprochene Spitzfindigkeit bezog sich im Übrigen auf das Verfahren, und nicht auf die Baumschutzsatzung, die politischer Wille war. Auch die Änderungssatzung ist politischer Wille, wenn die Ratsversammlung sie beschließt, was nach seinem Erachten früher oder später ohnehin geschehen wird.

 

 

Ratsfrau Dr. Unbehauen nimmt Stellung zu der heute Abend mehrfach geäußerten Vermutung, dass die Ratsversammlung in wenigen Wochen erneut über denselben Sachverhalt beraten müsste. Dies ist unzutreffend. Bürgermeister Winter hat das Verfahren für das ordnungsgemäße Zustandekommen einer wesentlichen Satzungsänderung erläutert. Die Diskussion wird in den Ausschüssen stattfinden. Der Prozess bis zur endgültigen Verabschiedung wird sich lange hinziehen. An Ratsherrn Buth gewandt hebt sie hervor, dass Bäume mehr sind als gespeichertes CO2, sondern auch Lebensraum für viele Tierarten und Staubfilter. Sie sieht darüber hinaus ein ästhetisches Problem, was an den Mehrfamilienhausgrundstücken der Wankendorfer und der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft deutlich wird: Diese lassen klar erkennen, dass hier wirtschaftliche und praktische Gesichtspunkte im Vordergrund stehen, wie einfaches Rasenmähen, weshalb auch keine Blumenbeete angelegt werden. Sie hätte deshalb darauf bestanden, dass dort auch Blühstreifen angelegt und Büsche gepflanzt werden, die Vögeln und Insekten als Habitat dienen können. Der vorhandene Baumbestand verhindert keineswegs sozialen Wohnungsbau; die Häuser können trotzdem errichtet werden. Einlassungen, wie z. B. die Aussage, dass sich die Maßnahme um ein Jahr verzögern könnte, hält sie für unzutreffend. Diese sollen lediglich Druck erzeugen, was sie missbilligt.

 

 

Für Ratsherrn Koll ist die heutige Sitzung der Ratsversammlung keine Sternstunde dieses Gremiums, sondern einer der schwärzesten Tage seiner politischen Laufbahn. Diese Aussage vorangestellt führt er aus, dass die Ratsmitglieder in Fachausschüsse gewählt worden sind, um dort mitzuarbeiten. So kann ein Ratsmitglied einen Mehrheitsbeschluss im GUT mitgetragen haben, der später dann von der Ratsversammlung konterkariert wird. Jetzt ist der Fall gegeben, dass im StEP zweimal zugunsten des Projekts „Ulmenstraße 42“ abgestimmt wurde. Aus eigener Wahrnehmung als Gast und Vertreter im StEP hat sich bei ihm ein Vertrauen zu dessen Mitgliedern gebildet, dass diese verantwortungsvoll handeln und beschließen. Er vermag nicht zu verstehen, dass man nun diesem Ausschuss in den Rücken fällt und die Beschlusslage aushebeln möchte. Es geht vorrangig um eine gute Sache in Gestalt eines Bauprojekts, das für die Stadt Plön die von allen gewünschte Schaffung von bezahlbarem, barrierefreiem und klimafreundlichem Wohnraum zum Ziel hat. Dieses ist vom StEP erkannt worden. Dennoch wurden die Beschlüsse nicht umgesetzt. Er fragt sich, weshalb es dazu gekommen ist. Ratsherr Koll hat sich informiert und in Erfahrung bringen können, dass der StEP bei den Entscheidungen über die Genehmigung von Bauvorhaben die Baumschutzsatzung miteinbezogen hat. Es sind verantwortungsvolle Entscheidungen getroffen worden. So hat sich der StEP dafür ausgesprochen, die Baumfällungen durch Neupflanzungen zu kompensieren. Die Verwaltung hat sich selbst in der Verantwortung gesehen, unabhängig vom Bauantrag, für die Einhaltung der Baumschutzsatzung zu entscheiden. Dies sei nicht ausreichend kommuniziert worden. Bürgermeister Winter hat dies lediglich im November 2020 angesprochen. Aus dem Blickwinkel Ratsherrn Kolls  ist den Protokollen nicht die Bereitschaft zu entnehmen, in dieser guten Sache mit einer gemeinsamen Lösung voranzukommen. Für ihn „macht der Bürgermeister hier sein eigenes Ding“.  Der Bürgermeister hatte betont, dass es sich um zwei getrennte Verfahren handelt, lässt aber den StEP zweimal darüber abstimmen und beide Male ins Leere laufen. Bisher hatte er gehofft, dass der Bürgermeister derartige Projekte unterstützt; er kann nunmehr jedoch keinen gemeinsamen Willen mehr erkennen. Der Bürgermeister hatte heute Abend darauf hingewiesen, dass der Gedanke, die Baumschutzsatzung zeitgerecht zu ändern, seitens der Selbstverwaltung nicht an ihn herangetragen wurde. Ratsherr Koll hätte sich aus der Verwaltung die Anregung gewünscht, dass hier ein rechtsfreier Raum auszufüllen ist. Die Stadt hat dem Kreis Plön gegenüber eine Stellungnahme abgegeben, deren Inhalt dem Ausschuss bis heute nicht bekannt ist. Er bringt für diese Vorgehensweise kein Verständnis auf. Die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft ist den Wünschen der Stadt nahezu uneingeschränkt gefolgt. Der Presse war zu entnehmen, dass dem Vorhaben eine breite Zustimmung entgegengebracht wurde, da es sozial, klimafreundlich und barrierefrei ist. Vor diesem Hintergrund hat der StEP seine Beschlüsse gefasst, die aus seiner Sicht jetzt torpediert werden.

 

 

Bürgermeister Winter widerspricht Ratsherrn Koll in Bezug auf ein verantwortungsvolles Handeln des Ausschusses. Dieser hat den Beschluss gefasst, obwohl die Verwaltung in der Sitzung darauf hingewiesen hatte, dass keine Zuständigkeit besteht und dass die Satzung dagegen steht. Wenn dies so umgesetzt werden soll, muss die Satzung geändert werden. Für die Verwaltung besteht keine Veranlassung für eine Satzungsänderung, weil die Regelungen vollkommen ausreichend sind, um Bäume in Plön zu schützen. In Verbindung mit Bauprojekten sind durchaus Fällgenehmigungen erteilt worden, so z. B. für das Grundstück Ulmenstraße 52, wo eine Verschiebung der Kubatur nicht möglich ist. Bislang hatte der Ausschuss noch nie das Bedürfnis, Stellungnahmen der Verwaltung zu Baumfällungen zu erhalten. Dies wäre ohne weiteres möglich. Ratsherr Koll hatte ebenfalls jeden Monat die Gelegenheit, anlässlich des Gesprächtermin der Stadträte mit dem Bürgermeister bei ihm nachzufragen. Er weist den Anwurf zurück, dass er hier „sein eigenes Ding mache“. Er kommt lediglich seiner Verpflichtung nach, eine von der Selbstverwaltung beschlossene Satzung auszuführen. Wenn der StEP etwas beschließt, muss dem die Ratsversammlung nicht in jedem Fall folgen. Auch der Beschluss des GUT ist zu beachten. In der Summe, nämlich in der Ratsversammlung wird sich finden, wie die Satzung künftig aussieht. Der Bürgermeister bekräftigt, dass er ordnungsgemäß handelt und nicht willkürlich, weil aus einem bestimmten Grund heraus ein anderer Beschluss gefasst worden ist. Hinsichtlich Kommunikation und Transparenz legt er Wert auf die Feststellung, dass sowohl Ratsherr Koll persönlich als  auch die Ratsversammlung insgesamt vollumfänglich informiert werden. Jede Anfrage wird ausführlich beantwortet. Es ist ihm unverständlich, dass Ratsherr Koll Lösungsvorschläge vermisst. Die Verwaltung hatte aufgezeigt, wie die Gebäude planerisch verschoben werden können. Dieses ist unzweifelhaft als Lösungsansatz anzusehen. Selbstverständlich teilt er den Wunsch, dass die Plöner Gewerbliche dort Wohnungen errichtet. Wenn bei anderen Baumaßnahmen Bäume im Weg sind und die Planung keine Alternativen zulässt, so werden diese gefällt. Vorliegend ist es aber möglich, etwas zu ändern. Keiner von seinen Vorrednern ist darauf eingegangen, dass das Gebäude nur geringfügig verschoben werden muss und es dann genau wie beantragt ohne jeglichen Mehraufwand realisiert werden kann. Es ist der falsche Eindruck entstanden, dass dies nicht ohne Baumfällungen möglich ist. Auch bleibt die Staffelung aus städtebaulicher Sicht erhalten. Mit dem Bau könnte sofort begonnen werden. Er möchte nicht, dass etwas in den Raum gestellt wird, es unwidersprochen bleibt und dann als allgemeingültig angesehen  wird. Er wendet sich an Ratsherrn Buth, der ausgeführt hatte, dass Bäume CO2 speichern würden; sie nutzen es mittels Photosynthese. Das aufgenommene CO2 wird umgewandelt in Kohlenstoff, die ein Baum für sein Wachstum verwendet und in Form von Sauerstoff wieder abgibt. Wenn der Baum dann irgendwann einmal fossil wird, enthält er kein CO2 mehr. Dies hat er bereits vollständig verarbeitet.

 

 

Ratsherr Dr. Erdtmann leitet ein, dass die FWG – Plön – Fraktion nicht mehr besteht. Ratsfrau Hinrichsen, die aus dieser ausgeschieden ist, lässt sie jedoch inhaltlich fortbestehen. Er vermag den Ausführungen Ratsfrau Hinrichsens inhaltlich voll zuzustimmen. Nach seinem Befinden besteht ein Grundsatzproblem zwischen privaten Interessen unter dem Vorwand, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, wie argumentiert wird, und den Interessen des Naturschutzes. Er hat keine Bedenken dagegen, durch eine leichte Umstellung der Gebäude, dieses Ziel zu erreichen. Er bringt sein Unverständnis dafür zum Ausdruck, weshalb die Bauherrin darauf nicht eingeht. Der Konflikt wird natürlich umso größer, als dass es hier einerseits um die privaten Interessen eines Bauherrn geht, andererseits um die Wahrung des Klimaschutzes, der Baumschutzsatzung und ähnliches. Eine Seite spricht sich dafür aus, dass die Baumschutzsatzung aus privatwirtschaftlichen Interessen zu ändern ist. Er stellt die rhetorische Frage, wie es bei den Bürger:innen ankommt, wenn die Stadt Plön bei jeder Gelegenheit mit stichhaltigen Argumenten für Klimaschutz und Baumschutz einsetzt, aber ein Teil der Ratsmitglieder sich dafür ausspricht, dass zugunsten der privatwirtschaftlichen Interessen des Bauherrn entschieden werden soll. Der Bürgermeister hat sehr klar unter Beschreibung des Verfahrensweges aufgezeigt, wie hier ordnungsgemäß zu verfahren ist. Ihn überzeugen die Ausführungen des Bürgermeisters, der auch darauf hingewiesen hat, dass die privaten Interessen durchaus durch eine Änderung der Stellung der Gebäude gewahrt werden könnten und zugleich dem Interesse des Klimaschutzes mit der Erhaltung der Bäume genüge getan wäre. Von daher ist ihm die Linie, die von der einen Seite, vor allem von der SPD, verfolgt wird, nicht verständlich und nachvollziehbar. Er teilt die Auffassung des Bürgermeisters uneingeschränkt. Eine andere Handlungsweise ist verwaltungsrechtlich nicht möglich. Er wünscht sich, dass sich mehr Ratsmitglieder seiner Sichtweise zur Erhaltung der 6 Bäume anschließen.

 

 

Auch Ratsherr Buth möchte keine Tatsachenbehauptung im Raum stehen lassen. Er gibt dem Bürgermeister Recht im Hinblick auf die Bindung von CO2 und die Bildung von Kohlenstoff. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass, wenn das Gebäude 3 m dichter dran oder weiter weg ist von der Baumgruppe, diese nach seiner Erfahrung dem Tod geweiht ist. Der Umweltschutzbeauftragte und die Umweltfachkraft der Stadt vertreten hierzu allerdings eine andere Ansicht. Ob eine Baugrube 3 m mehr oder weniger von den Bäumen entfernt entsteht ist unbedeutend und wird sich auf deren Lebenserwartung negativ auswirken; hiervon ist er fest überzeugt. Wenn ein Baum abstirbt, verrottet er oder er wird als Kaminholz verwendet. Wenn die Kohlenstoffmoleküle z. B. verbrannt werden, entsteht CO2 und Wasser sowie Nebenprodukte des Verbrennungsprozesses. Letztlich ist die Umweltbilanz eines Baumes gleich Null, soweit dieser nicht fossil endgelagert wird. Wenn die Bäume in vielleicht 30 Jahren abgängig sind, wird bei einer Verschiebung um 3 m und ausgehend von einer Gebäudelebensdauer von 80 Jahren, für etwa 50 Jahre ein städtebaulicher Behelf bestehen bleiben. Es geht ihm nicht nur um die Verschwenkung und die Einhaltung der Flucht. Bewohner und Besucher werden sich die kürzesten Wege suchen und Trampelpfade anlegen, die sich verdichten, bei Regen schlüpfrig sind und in der Folge dann mit Betonplatten versiegelt werden. Die vorgeschlagene Lösung ist wie aus einem Guss. Wenn das Gebäude verschwenkt wird, Wege verlegt und Parkplätze verändert werden, ist es aus Sicht Ratsherrn Buths, Stümperei. Auch hier kann man abweichender Meinung sein. Er sieht die Wahl, 50 Jahre mit einer schlechten städtebaulichen Lösung zu leben, zuvor 30 Jahre mit Bäumen, oder 80 Jahre mit einer städtebaulich guten städtebaulichen Variante und mit Bäumen, die in 20 Jahren so groß gewachsen sind, dass sie den ökologischen Wert entfalten, den die jetzt dort stehenden Bäume heute haben. In 20 bis 30 Jahren fallen die Birken ohnehin, es wurden jedoch keine 18 Ersatzbäume gepflanzt. Die Klimabilanz ist langfristig zu betrachten. Dies gilt für die Gebäude ebenfalls. Neue Häuser sind energieeffizienter als alte, was in die Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen ist.

 

Ratsfrau Hansen zeigt sich von der heutigen Situation in der Ratsversammlung befremdet. Für sie stehen sozialer Wohnungsbau und Umweltschutz nicht in Konkurrenz zueinander. Die in der Diskussion gewonnenen Erkenntnisse sollten sich zunächst setzen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden.

 

 

Ratsfrau Kauf ist über die Vielzahl der Vorträge über Bäume verwundert. Bürgermeister Winter hat sich eindeutig dahingehend geäußert, dass die Baumschutzsatzung natürlich geändert werden kann, eine Beschlussfassung hierüber in der heutigen Sitzung jedoch keinen Einfluss auf das aktuelle Projekt der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft hätte. Der Bürgermeister hat ausgeführt, dass eine zeitgerechte Umsetzung der Satzungsänderung faktisch nicht machbar gewesen wäre. Sie plädiert dafür, die Änderung der Baumschutzsatzung bedacht und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen anzugehen. Selbstverständlich steht auch sie hinter der Notwendigkeit, den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Dennoch sollte die Diskussion für heute abgeschlossen werden. Dem Thema wird die Ratsversammlung immer wieder begegnen, abgesehen von dem aktuellen Projekt.

 

 

Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee empfindet das heute Gehörte als etwas verstörend. Der Grund für die Einladung zur heutigen Sitzung war, dass sie einer Firma, die für die Stadt Plön städtebaulich vorteilhafte Maßnahmen umsetzt, es ermöglichen wollte, zügig mit dem Bau der Wohnungen zu beginnen. Der StEP hatte seine Zustimmung erteilt. Nun werden dem wegen 6 Birken Steine in den Weg gelegt, wo zum Ausgleich 18 neue gepflanzt worden wären. Dies vermag sie nicht nachzuvollziehen. Sie steht hinter dem Klimaschutz und weist darauf hin, dass die vorgesehenen Solaranlagen durch die den vorhandenen Baumbestand beschattet werden. Ebenso unverständlich ist der Bürgervorsteherin die Aussage Ratsherrn Dr. Erdtmanns, der mutmaßte, dass die Baugenossenschaft wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vorhaben ziehen möchte. Sie zeigt sich von der Sitzung enttäuscht, weil sie in der Hoffnung war, dass eine Änderung der Baumschutzsatzung durchgesetzt werden könnte.

 

Die Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:24 Uhr.                    

 

 

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