Ohne Aussprache zur Erhebung der Tourismusabgabe wird hierüber abgestimmt.
Beschluss:
Der Beschluss des Hauptausschusses vom 10.08.2020 wird dahingehend abgeändert, dass die Umstellung der Tourismusabgabe auf den umsatzbezogenen Maßstab um ein Jahr und somit ab dem 01.01.2023 beschlossen wird.