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ALLRIS - Auszug

02.06.2021 - 5.1 Berichte der Verwaltung

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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Bgm. Winter berichtet wie folgt:

 

1. Für die Erstellung des Radverkehrskonzepts Stadt Plön liegt ein Förderungsbescheid des Kreises Plön über EUR 11.424,00 (50%-Anteil der förderungsfähigen

Gesamtkosten in Höhe von EUR 22.848,00) vor.

 

2. Bauleitplanung (FNP-Änderung / BP-Aufstellung) für die Kita Appelwarder: Start der Bearbeitung durch die Verwaltung; die Aufstellungsbeschlüsse sind nach der Sommerpause vorgesehen.             

 

3. Das Innenministerium hat auf Antrag des LBV das Planstellungsverfahren B 76 (Wittmoldt) eingestellt.

 

4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45, 2.Teilbereich, 2. Änderung der Gemeinde Malente für das südliche Gebiet „Drei Eichen“ in Bad Malente-Gremsmühlen.

Die Stadt Plön wurde gem. § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beteiligt. Ziel des Bebauungsplans ist die Klarstellung einer Festsetzung bzgl. der planungsrechtlichen Zussigkeit eines Mehrfamilienhauseses. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass ein Einzelhaus mit maximal 14 Wohneinheiten zulässig ist. Für das entsprechende Gebäude gibt es auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans bereits eine Baugenehmigung aus 2019.

Die Fristsetzung ermöglichte keine rechtzeitige Beratung im Ausschuss. Die Belange der Stadt Plön sind durch die Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Es wurde seitens der Verwaltung keine Stellungnahme abgegeben.

 

Ausschussvorsitzender Melzer fragt, warum dies nicht als TOP dem Ausschuss vorgestellt wird. Laut Bgm. Winter waren die Belange der Stadt Plön durch die Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen. Die Fristsetzung ermöglichte keine rechtzeitige Beratung im Ausschuss.

Bgm. Winter wird dieses Thema auf die nächste TO zur nachträglichen Genehmigung als Eilentscheidung setzen lassen.