Beratungsverlauf:
4.1.1 Gebührenermäßigung für Bundespersonalausweise
Bürgermeister Winter verweist auf den bereits am 26. 10. 2020 gefassten Beschluss des Hauptausschusses. Seit Jahresanfang hängt im Bürgerbüro hängt ein Informationsblatt zur möglichen Gebührenermäßigung / -befreiung aus. Es wurde seither noch kein Antrag gestellt.
4.1.2 Zweitwohnungssteuer
Auf Anfrage Ratsherrn Jaguschs führt der Bürgermeister hierzu aus, dass der Verein „Haus und Grund“ in einem Zeitungsartikel Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungssteuer – auch in der novellierten Form – gesät hat. Die auch der Satzung der Stadt Plön zugrunde liegende Mustersatzung ist seinerzeit in einer Arbeitsgemeinschaft von zahlreichen Verwaltungen nach einem Vorschlag des Oberverwaltungsgerichts Schleswig entwickelt worden. Die letzten Bescheide wurden im November 2020 erstellt; daraufhin wurden 7 Widersprüche eingelegt, von denen 6 zurückgewiesen wurden. In einem Fall ist Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig anhängig; ein Verhandlungstermin ist noch nicht anberaumt. Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz in anderen Gemeinden wurden abgelehnt. Der Bürgermeister zitiert exemplarisch das Urteil zum Aktenzeichen VG 4b7/21 des Verwaltungsgerichts Schleswig. Klarheit wird die Stadt erst dann haben, wenn eine gerichtliche Entscheidung in dem laufenden Verfahren getroffen wurde.
4.1.3 Wiederaufnahme des Schwimmhallenbetriebs
Bürgermeister Winter geht auf die jüngsten Lockerungsvorschriften im Zuge der rückläufigen Corona – Infektionszahlen ein. Unter Auflagen können nun auch Hallenbäder wieder geöffnet werden. So wird auch das PlönBad wieder in Betrieb gehen. Die Vorlaufzeit beträgt, positive Wasserqualitätstests vorausgesetzt, etwa 4 bis 6 Wochen. Der Bürgermeister rechnet damit, dass die Halle mit Schuljahresbeginn wieder genutzt werden kann.
Ratsherr Jagusch weist auf die zahlreiche Anfragen von Vereinen u. a. hin und rät dazu, die Wiedereröffnung zeitnah zu kommunizieren.
Lt. Bürgermeister Winter ist das bereits geschehen; unabhängig davon könnten die Anfragenden jedoch schriftlich über die Öffnungsperspektive informiert werden.
Ratsherr Melzer erkundigt sich nach den Zeiten der stärksten Frequentierung des Hallenbades.
Der Bürgermeister erwähnt, neben den ganzjährig aktiven Frühschwimmern, die Übungszeiten der Vereine, z. B. der DLRG und natürlich das Schulschwimmen als Schwerpunkte. Naturgemäß sind die Besucherzahlen im Sommer geringer, um im Herbst- / Winterhalbjahr wieder anzusteigen.
Oberamtsrat Ohms ergänzt, dass auch viele Anfragen von Eltern vorliegen, da aufgrund der Corona – Pandemie Schwimmkurse abgebrochen werden mussten. Hier besteht zweifelsohne ein Rückstau, der zuerst abgebaut werden muss. Es ist angestrebt, künftig mehr Schwimmlernkurse anzubieten.