Inhalt
ALLRIS - Auszug

31.05.2021 - 7 Produkthaushalt der Stadt Plön für das Haushalt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Der Vorsitzende kündigt an, dass die Verwaltung den Haushaltsentwurf vorstellen wird. Sollten seitens der Fraktionen Anträge vorliegen bittet er darum, diese heute vorzulegen. Im Ältestenrat wurde heute der Beschluss gefasst, dass der Haushaltsplan 2021 am 30. Juni 2021 von der Ratsversammlung verabschiedet werden soll. Die Verwaltung wird sich nach Kräften bemühen, bis dahin ebenfalls den Jahresabschluss 2019 zu erstellen. Dieses ohne vorherige Sitzung des Hauptausschusses. Seinerseits bestehen dagegen keine Bedenken. Am 09. Juni 2021 tagt die AG Haushaltskonsolidierung, deren Mitglieder heute mit der Bürgervorsteherin, den Fraktionsspitzen, dem Bürgermeister, dem Kämmerer und ihm als Hauptausschussvorsitzenden anwesend sind.

 

Einleitend hält Bürgermeister Winter fest, dass die Unterlagen zur Haushaltsplanung 2021 bereits vor längerer Zeit zugestellt wurden, so dass die Fraktionen ausreichend Gelegenheit dazu hatten, sich mit den Inhalten zu befassen. Der OHA hatte in einem Artikel in verschärftem Schreibstil über die Finanzsituation der Stadt berichtet. Dieser ist vor Abdruck der Stadt vorgelegt worden; die Änderungswünsche wurden  leider nicht berücksichtigt. Die Höhe des Fehlbetrages und die von der Stadt Plön weitestgehend unbeeinflussbaren Faktoren hatte der Bürgermeister bereits am Wochenende den Ratsmitgliedern in seinem Newsletter dargelegt. Heute Abend wurde die von der Kämmerei vorbereitete Veränderungsliste an die Mitglieder verteilt. 

 

Er bittet im Anschluss Herrn Titze als Stadtkämmerer um seinen Vortrag.

 

Herr Titze legt klar, dass die späte Vorlage des Haushaltsentwurfes eine Ausnahme bleiben soll. Leider hat sich auch hier die Corona Krise negativ ausgewirkt. Dennoch steht die Stadt Plön im kommunalen Umfeld nicht alleine da, viele Gemeinden befinden sind in derselben Lage, da die wirtschaftlichen und fiskalischen Auswirkungen Ende des letzten Jahres für dieses Jahr noch gar nicht seriös einschätzbar waren.

Viele befürchteten frühe Nachtragshaushaltspläne.

 

Positiv ist sodann, dass in einen späten Haushalt an diversen Stellen bereits gesicherte Erkenntnisse einfließen konnten, z.B. im Bereich des Kommunalen Finanzausgleiches.

 

Die Verwaltung hat eine Übersicht erstellt, in der die Veränderungen, die zwischen dem Stand des Versands der Haushaltsplanunterlagen und der heutigen Sitzung eingetreten sind, erfasst wurden. Der Ansatz der Gewerbesteuer musste, aufgrund zahlreicher niedrigerer Messbescheide des Finanzamts, von 2,1 Mio. € auf 1,8 Mio. € reduziert werden, wobei hier kein Risikopuffer berücksichtigt worden ist. Gleichzeitig ist der Ansatz der Gewerbesteuerumlage um 26.900 € zu verringern, so dass die Nettobelastung bei 273.100 € zu Lasten des städtischen Haushaltes liegt. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass bis zur Ratsversammlung am 30. Juni 2021 eine weitere Korrektur vorgenommen werden muss.

Am Tage des Versandes der Unterlagen am 12. Mai fand ebenfalls die 160. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung statt. Die Regionalisierung der Schätzdaten wurde bereits vorgenommen.

Die Reduzierung des geschätzten Bruttoinlandsproduktes im laufenden Jahr von zuchst 4,4 Prozent gemäß der November - Steuerschätzung auf nunmehr 3,5 Prozent trifft auch die kommunale Einnahmeerwartung.

 

Der Haushaltsansatz des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer ist in diesem Jahr um 68.200 € zu reduzieren. Die Mindererträge in den Jahren 2021 2024 belaufen sich insgesamt auf 346.900 €.

 

Bezüglich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer greift der im vergangenen Jahr zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden ausgehandelte Stabilitätspakt. Dieser besagt, dass das Land in 2021 beim Gemeindeanteil an der EKSt. 50 Prozent und in 2022 noch 25 Prozent der Ertragsausfälle übernimmt. Somit werden von den weiteren Ausfällen in Höhe von 346.900 € insgesamt 59.000 € vom Land übernommen und an die Stadt Plön erstattet.

Diese Veränderung ist der Übersicht bei der Position 61100.41310000 Allgemeine Zuweisungen Land zu entnehmen.

Die Steuerschätzung hatte auf den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer nur sehr geringfügige Auswirkungen.

 

Im laufenden Jahr muss der entsprechende Ansatz um 4.500 € reduziert werden und in den Folgejahren ist eine moderate Erhöhung der Ansätze um 11.400 €glich.

 

Somit errechnen sich neue Fehlbedarfe im Ergebnisplan:

 

2021: 3.504.500 € (+ 311.900 €)

2022: 2.976.400 € (+ 72.400 €)

2023: 3.185.600 € (+ 92.200 €)

2024: 2.593.400 € (+ 78.100 €)

 

Diese neue Zahlen stellen lediglich einen Zwischenstand dar.

Bis zur nächsten Hauptausschusssitzung werden alle bisher eingetretenen Veränderungen und natürlich sämtliche Beschlüsse der Fachausschüsse in der Fortschreibung berücksichtigt sein.

 

Herr Titze revidiert die Aussage des Vorsitzenden in Bezug auf eine Erstellung des Jahresabschlusses 2019 bis zum 30. Juni 2021. Er betont, dass eine genaue Einschätzung erst in etwa 1 bis 2 Wochen möglich sein wird. Es stehen noch weitere Aufgaben an, u. a. die Vor- und Nachbereitung der Konsolidierungs AG am 09. Juni 2021 sowie das laufende Haushaltsplanungsverfahren.

 

Hauptausschussvorsitzender Buth relativiert seine Aussage zum Jahresabschluss 2019 dahingehend, dass die Verwaltung sich zwar nach Kräften bemühen wird, diesen bis zum 30. Juni 2021 vorlegen zu können, dieses aber nicht garantieren kann.

 

Ratsherr Jagusch plädiert dafür, den Haushalt produktweise durchzugehen.

 

Ratsherr Melzer fügt an, dass neben allgemeinen Fragestellungen auch die Investitionen beleuchtet werden sollten. Ihn beschäftigt das Eigenkapital der Stadt und in diesem Zusammenhang die Aussage der Verwaltung in Bezug auf eine Größenordnung von 60 % auf Seite 2 des Anschreibens vom 12. Mai 2021 unterhalb der Fehlbetragsübersicht.

 

Herr Titze nennt als Bezugsgröße die Summe der voraussichtlichen Fehlbedarfe von 2021 bis 2024 in Höhe von 11,7 Mio. €. Wenn hiervon 60 % einträten, so beliefe sich der gleichzusetzende Eigenkapitalverzehr auf rd. 7 Mio. €. Maßgeblich sind die Planzahlen; die Praxis der letzten Jahre hat jedoch gezeigt, dass aus Kapazitätsgründen viele Maßnahmen nicht umgesetzt werden konnten. Dies könnte auch in Zukunft zutreffen. Hierauf beruht die Annahme von 60 %.

 

Ratsherr Melzer vertritt die Ansicht, dass um hohe Fehlbedarfe einzudämmen eine verstärkte Ausrichtung nach den Ist Zahlen ratsam sei.

 

rgermeister Winter schränkt die Aussagekraft des Haushaltsplans dahingehend ein, dass dieser eben nur ein Plan ist, der sich natürlich möglichst eng an der Realität orientieren soll. Er mutmaßt, dass die Haushaltsgenehmigung 2021 erst im August vorliegen wird. Bis dahin dürfen nur die Pflichtaufwendungen im Zuge der Bestimmungen für die Interimswirtschaft geleistet werden.

 

Herr Titze unterstreicht, dass in den Haushaltsgesprächen mit den Fachbereichen und Teams versucht wird, ein Aufblähen der Budgets im Vorwege zu vermeiden. Anpassungen sind in Form von Nachtragshaushaltsplänen vorzunehmen; wurde in der Vergangenheit hierauf verzichtet, waren die Abweichungen im Ergebnis am größten. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung in 2020 hat sich dergestalt ausgewirkt, dass Ansätze und Ergebnisse wesentlich näher beieinander liegen.

 

r Ratsherrn Kalinka gilt es als sicher, dass früher oder später das Eigenkapital aufgezehrt sein wird. Er hinterfragt die Folgen für die Stadt und vermutet, dass sich die Kommunalaufsicht in diesem Fall einschalten wird. Diese Abwägung sollte in die Beratung miteinfließen.

 

rgermeister Winter merkt hierzu an, dass in den Bundesländern Niedersachsen und Hessen zuerst auf die Doppik umgestellt wurde. Er erinnert sich an die Umstellung des Haushaltes der Stadt Uelzen: Mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz war kein Eigenkapital mehr vorhanden. Natürlich ist die Stadt Uelzen noch heute existent. Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung steigt jedoch immens, was auch Steuererhungen mit einschlit. Natürlich ist ebenso die Ausgabeseite kritisch zu betrachten; für ihn steht die Konzentration auf bestimmte Projekte im Vordergrund.

 

Herr Titze ergänzt, dass es in Schleswig Holstein keine Institution wie etwa einen „Sparkommissar“ gibt. Die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön weist seit Jahren darauf hin, dass die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ebenso lange schon nicht mehr gegeben ist. Wenn ernst zu nehmende Konsolidierungsmaßnahmen fehlen, kann ein Haushalt auch zurückgewiesen werden. Die Kommunalaufsicht hat eine direkte Eingriffsbefugnis in Form des unspezifizierten Genehmigungsvorbehalts für Investitionskredite. Hiervon wurde in den Vorjahren Gebrauch gemacht, in dem der Gesamtbetrag der Darlehensaufnahmen deutlich gekürzt worden ist. Bei aufgezehrtem Eigenkapital werden die Konditionen für die genehmigten Kreditbeträge wesentlich ungünstiger.

 

Ratsherr Melzer bezieht sich auf die für den Erwerb der ehemaligen Kreisfeuerwehrzentrale veranschlagten 600 T€. Diese werden mit Sicherheit nicht mehr in diesem Jahr verausgabt werden können.

 

rgermeister Winter verweist auf den bestehenden Beschluss der Ratsversammlung; dieser müsste zunächst aufgehoben werden.

 

Herr Titze nennt alternativ Verpflichtungsermächtigungen für die Vorhaben des  Finanzhaushaltes.

 

Ratsherr Jagusch kann sich des Gefühls nicht erwehren, dass man sich aufgrund des strukturellen Defizits einer fatalistischen Einstellung hingibt. Diesen Kurs bezeichnet er als äerst gefährlich. Die Gestaltungsspielräume verengten sich immer stärker. Eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes ist für ihn mit dem Risiko der Abwanderung von Betrieben verbunden. Derzeit herrscht eine Niedrigzinsphase; jedoch würden bereits geringfügige Anstiege erhebliche Mehrbelastungen nach sich ziehen. Es sollte ein größeres Gewicht auf Nachhaltigkeit und Rentierlichkeit gelegt werden. Ratsherr Jagusch spricht sodann die zahlreichen Ansätze für Car Sharing an, die sich durch viele Produkte ziehen.

 

Der Bürgermeister erklärt dies mit der haushaltsrechtlichen Verpflichtung zu einer produktbezogenen Ausweisung.

 

Herr Titze wird in den Vorbericht zum Haushaltsplan, der erst dann entwickelt werden kann, wenn der Gesamthaushalt aufgestellt ist, eine entsprechende Tabelle aufnehmen. In der Summe belaufen sich die Aufwendungen für die Nutzung von Kfz als Dienstfahrzeuge auf rd. 5.000 €.

Vor kurzem gelang es, 4 Mio. € zu sehr günstigen Bedingungen vom Kreditmarkt aufzunehmen. Seit einigen Monaten sind die Zinsen wieder im Steigen begriffen; die Angst vor Inflation und Spekulationen auf dem Finanzsektor begünstigen dies. In vielen Bereichen erweist sich die Inflation, die bei durchschnittlich 1,3 % liegt, als ein Kostentreiber, auch indirekt über die tariflichen Erhöhungen der Personalaufwendungen. Eine Möglichkeit sähe Herr Titze darin, bei Abgaben und Hebesätzen in Höhe der Inflationsentwicklung nachzusteuern.

 

Ratsfrau Meyer stellt die Frage nach Förderquellen in den Raum, z. B. für den Erwerb der früheren Kreisfeuerwehrzentrale oder im Zusammenhang mit nachhaltiger Mobilität, z. B. im Zusammenhang mit Fahrradverkehr. Sie verweist anschließend auf das geänderte Abrechnungsverfahren der Versorgungsausgleichskasse (VAK) und bittet darum, einmal den Verlauf zu skizzieren.

 

Herr Titze zeigt sich erfreut darüber, dass erstmals Erträge aus den hohen Versorgungsrückstellungen generiert werden. Können hier Entnahmen erfolgen, so ist beglich der Beihilferückstellungen eine Zuführung notwendig. Nach der Umstellung des Systems der VAK müssen jetzt auch Beiträge für die Versorgungsempfänger geleistet werden. Prinzipiell ist die doppelte Schaffung von Rückstellungen so umstritten wie unumgänglich. Die Gesamtsumme für die Stadt liegt bei rund 9 Mio. €.

 

Ratsherr Roth bittet um eine Zusammenstellung der VAK Beiträge analog zum Car Sharing. Er resümiert einige volumenträchtige Haushaltsverschlechterungen, wie z. B. den Anstieg der Schulkostenbeiträge von 477 T€ auf 700 T€, ausgelöst durch den Bau eines neuen Gymnasiums durch den Kreis Plön. Die Kreisumlage ist um rd. 1 Mio. €her als die Schlüsselzuweisungen vom Land, hinzu kommen sechsstellige Ertragseinbrüche beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Angesichts dieser Größenordnungen in 100 T€ - Schritten verblassen viele in der Selbstverwaltung geführte Einsparungsdiskussionen. Er warnt andererseits davor, Unterhaltungsaufwendungen zu verschieben; dies führte zu einem Sanierungsstau mit wiederum höheren Folgekosten.

 

Ratsherr Jagusch greift die von der Verwaltung vorgebrachte Argumentation hinsichtlich der Inflationsrate auf; diese ist z. B. bei am Gewinn ausgerichteten Steuern und Abgaben schon inkludiert. Ratsherrn Roths Anmerkung zur Höhe der Kreisumlage im Vergleich zu den Gemeindeschlüsselzuweisungen sieht er aus dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit: Es gibt im Kreis Plön Kommunen, die keine Schlüsselzuweisungen erhalten, aber dennoch Kreisumlage zahlen.

 

mmerer Titze bittet Ratsherrn Roth, die Summe der VAK Beiträge der Seite 6 des Ergebnisplans zu entnehmen. An Ratsherrn Jagusch gewandt räumt er ein, dass es  gewinnabhängige Steuern gibt; dies träfe aber nicht auf den Block der Grundsteuern und der Benutzungsgebühren zu.

 

Hauptausschussvorsitzender Buth ruft den Anwesenden den Zwang zu Mindesthebesätzen ins Gedächtnis, um den Zugang zu Fehlbetragszuweisungen zu eröffnen. Eine geringfügige Übererfüllung soll die Konsolidierungsbestrebungen der Stadt untermauern. Er bezeichnet den Personalkörper als den größten Kostentreiber und es fällt ihm sehr schwer, einem Stellenzuwachs, wie z. B. im IT Bereich oder für den Klimaschutz, seine Zustimmung zu erteilen. Die Personalaufwendungen steigen infolge der Tariferhöhungen überproportional; hierauf sollte der Fokus der Konsolidierungsbemühungen gerichtet werden.

Er schlägt sodann vor, die in die Zuständigkeit des Hauptausschusses fallenden einzelnen Produkte der Reihe nach durchzugehen.

 

Ratsherr Jagusch spricht sich dafür aus, heute zunächst offene Fragen zu klären.

 

Der Vorsitzende bittet nochmals darum, Anträge an die Verwaltung zum Haushalt so früh wie möglich zu stellen.

 

Ratsherr Melzer wünscht sich Querverweise von der Kämmerei, wenn sich Investitionen auf den Ergebnishaushalt auswirken.

 

Ratsherr Jagusch empfindet die jährlichen Leasingkosten für 2 Dienst - Pedelecs von 3.600 als hoch (Produkt 11102 Koordination -). Ebenso stellt er die Frage nach der Notwendigkeit, schon in der Probephase des Car Sharings Genossenschaftsanteile zu erwerben. Des Weiteren zeigt er sich über einen Betrag in Höhe von 2.500 €, der für das 400 hrige Jubiläum der Plöner Schützengilde in den Haushalt eingestellt ist, etwas überrascht (Produkt 11102 Koordination -). 

 

rgermeister Winter erklärt die verhältnismäßig hoch erscheinenden Leasingkosten für 2 Pedelecs damit, dass Kosten für Wartung und Reparaturen darin enthalten sind. Der Beitritt zum Car Sharing ist mit der Verpflichtung verbunden, in entsprechender Höhe Genossenschaftsanteile zu kaufen. Diese können, wenn die Mitgliedschaft nicht fortgesetzt werden soll, wieder veräert werden. Der Betrag für das 400 hrige Bestehen der Gilde wurde pauschal eingestellt. Wie ein Gespräch mit dem 1. Ältermann ergab, ist bislang kein konkreter Bedarf erkennbar.

 

Ratsherr Roth wirft ein, dass vielleicht auch die vor der Förde Sparkasse stationierte Sprotten Flotte genutzt werden könnte.

 

Der Bürgermeister begründet die von der Stadt gewählte Lösung damit, dass die Mieträder von der Förde Sparkasse mitfinanziert werden. Auch der Standort am Sparkassengebäude und das Buchungsverfahren würden in der Praxis dazu führen, dass die am Rathaus parkenden Stattauto Dienstfahrzeuge von den Mitarbeiter:innen bevorzugt werden würden. Hierfür müssten lediglich die Schlüssel und eine Benutzerkarte aus der Zentrale abgeholt und nach Gebrauch wieder zurück gegeben werden.

 

Ratsherr Roth bittet um Auskunft darüber, ob auch bei anderen Vereinsjubiläen, außer der Gilde, Mittel im Haushalt vorgehalten würden.

 

rgermeister Winter ist kein anderer Verein in Plön bekannt, der auf ein 400 - jähriges Bestehen zurückblicken kann. Aus der Vergangenheit, so räumt der Bürgermeister ein, ist ihm Vergleichbares aber auch nicht geläufig.

 

Hauptausschussvorsitzender Buth wünscht zu wissen, ob Geschenke an Vereine aus dem laufenden Haushalt bezahlt werden.

 

Der Bürgermeister stellt fest, dass in der Größenordnung bis zu 150,00 € der Ergebnishaushalt belastet wird. Für die potenzielle Zuwendung an die Schützengilde könnte ein Sperrvermerk im Haushalt angebracht werden.

 

Ratsherr Melzer schätzt den Kaufpreis für 2 Pedelecs auf rd. 7.000 € ein, wobei eventuell zu beanspruchende Fördermittel noch in Abzug zu bringen wären; Für Leasingverträge hingegen werden keine Zuwendungen gewährt. In Bezug auf den für die Gildefeierlichkeiten vorsorglich eingestellten Betrag in Höhe von 2.500 € vertritt er den Standpunkt, alle Vereine dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu unterwerfen und die Summe zu streichen.

 

Ratsfrau Meyer kritisiert die Tatsache, dass es sich bei der Gilde um einen reinen Männerverein handelt. Da hier eindeutig das in Artikel 3 des Grundgesetzes manifestierte Gleichstellungsprinzip missachtet wird, lehnt sie einen öffentlichen Zuschuss kategorisch ab.

 

Der Vorsitzende erwartet eine Diskussion über eine Streichung oder über eine Haushaltssperre.

 

Ratsherr Jagusch stellt auf Kosten für eine externe Beratung bezüglich umsatzsteuerlich relevanter Verwaltungsleistungen gem. § 2 b Umsatzsteuergesetz (USt) in Höhe von 15.000 € ab (Produkt 11105, - Haushalts- und Rechnungswesen -).

 

Lt. Bürgermeister Winter läuft die bereits infolge der Corona Pandemie gesetzlich verlängerte Frist für die Lokalisierung der Tätigkeitsfelder, auf denen sich die Stadt in den Wettbewerb mit Privatanbietern begibt, Ende des nächsten Jahres ab.

 

Frau Wenz Johanns schließt an, dass dies nicht neben den laufenden Verwaltungsgeschäften und der Erstellung der Jahresabschlüsse geleistet werden kann.

 

Ratsherr Melzer nennt als klassisches Beispiel für öffentliche Betriebe gewerblicher Art den Baubetriebshof, wenn dieser von der AöR an die Stadt Plön zurückfallen sollte.

 

Ratsfrau Meyer sind die verringerten Personalaufwendungen in den Produkten Finanzbuchhaltung (Produkt 11107, - Finanzbuchhaltung einschließlich Vollstreckung -)  sowie Steuer- und Abgabewesen (Produkt 11108, - Steuer- und Abgabewesen -) aufgefallen.

 

Der Bürgermeister erklärt dies mit dem Fortfall von Stellenanteilen durch das Ausscheiden der Gemeinde Ascheberg aus der Verwaltungsgemeinschaft.

 

Ratsherr Jagusch bittet um den Hintergrund für die Position „Ausbuchen Mieten und Pachten“ (Produkt 11110, - Gebäudewirtschaft / Liegenschaftsverwaltung - , S. 37 links mittig) sowie die Veranlassung für einen 15.000 € - Ansatz für einen Fahrradunterstand.

 

rgermeister Winter führt diesen Titel auf nicht einziehbare Miet- und Pachtrückstände zurück. Der Fahrradunterstand betrifft das Rathaus. Der bisherige hinter einem Torbogen an der Rathausfront bietet nur 10 bis 12 Rädern Platz. Es ist ein zutzlicher Radport in Verlängerung des Transformatorenhauses auf dem Mitarbeiter:innenparkplatz vorgesehen. Der vorhandene Transformator weicht einer kleineren Ausführung, in deren Verlängerung der Unterstand errichtet werden soll. Auch die Unterstellmöglichkeit am Rathausgebäude weist Schäden auf und ist renovierungsbedürftig.

 

Ebenfalls das Produkt Gebäudewirtschaft und Liegenschaftsverwaltung betrifft eine Nachfrage Ratsherrn Jaguschs zum Heizungseinbau im „Strandhaus“ an der Fegetasche. Aus seiner Sicht ist die frühere Gaststätte insgesamt baufällig.

 

Der Bürgermeister stimmt Ratsherrn Jagusch insoweit zu; die dazugehörige Wohnung ist jedoch vermietet. Das Haus drohte zu verfallen, wenn es weder bewohnt noch beheizt werden würde. Auch hat der Musikzug Plön dort eine Unterbringung für sein Equipment gefunden. Ferner gilt es, aus planungsrechtlichen Gründen einen Platzhalter im Zusammenhang mit der geplanten Hotelbebauung der Badewiese zu bewahren.

 

Ebenfalls mit der Fegetasche, mit dem am Bootsanleger befindlichen kombinierten Pumpwerks-, WC- und Kioskgebäude, befasst sich die nächste Frage Ratsherrn Jaguschs. Dort sind 30.000 €r Sanierungsarbeiten eingestellt.

 

Um eine Neuverpachtung zu ermöglichen waren Brandschutzmaßnahmen, Fliesenverlegung, eine neue Verkabelung und ein Starkstromanschluss notwendig. Andernfalls wäre die Genehmigung für das Bistro „Seaside“ versagt worden, wie  rgermeister Winter mitteilt. Die Pächterin beteiligt sich über 10 Jahre an den Aufwendungen.

 

Ratsherr Jagusch geht anschließend auf den Betrag in Höhe von 42.000 € ein, der für Gutachterkosten ausgewiesen ist sowie auf 253 T€ Verkaufserlöse für Liegenschaften.

 

Herr Titze gibt hierzu folgende Erläuterungen: 42.000 € dienen u. a. zur Finanzierung einer Expertise des Inhalts, ob eine Sanierung des Rathauses oder ein Neubau an anderer Stelle vorzuziehen ist.

 

Herr Ohms ergänzt, dass sukzessive alle städtischen Gebäude daraufhin untersucht werden sollen, ob sie noch die Anforderungen an Statik, Brandschutz u. a. erfüllen. Dies dient einer langfristigen Planungssicherheit, auch für die Politik.

 

rgermeister Winter schlüsselt die Veräerungserträge auf; von denen der Hauptanteil auf das Areal der früheren Tennishalle am Behler Weg entfällt. Darüber hinaus wird mit dem Verkauf eines Grundstücks am Steinbergweg, auf dem sich ein Trafouschen befindet sowie von weiteren Kleinflächen gerechnet.

 

Ratsherr Roth erwähnt die mit 80 T€ angesetzte Neuverkabelung des IT Netzes sowie der Telefonleitungen zum Gebäude Schlossberg 12 (S. 39 des Entwurfs). Er stellt die Frage in den Raum, ob hier eine zeitliche Verlagerung vertretbar sei.

 

Frau Wenz Johanns konstatiert, dass sich dieser Betrag nicht für das Jahr 2021 vorgesehen ist, sondern das Vorjahr betraf.

 

r Ratsherrn Jagusch stehen die Ansätze „Gutachten Rathaus“ und „Neuverkabelung“ im Gegensatz zueinander.

 

Ratsfrau Meyer bittet um Angabe des Rathaus Buchwertes.

 

Protokollnotiz: Das Rathaus hat zum 31.12.2019 einen bilanziellen Restbuchwert von 306.513,94 €. Dass überhaupt noch ein Restbuchwert vorhanden ist, ist mit dem Um- bzw. Erweiterungsbau 1979-1981 zu begründen (Baukosten 2,7 Mio. DM). Die Abschreibungen werden noch über weitere 20 Jahre fortgeführt.

Weiterhin hinterfragt Ratsfrau Meyer die brandschutzrechtliche Konformität des Rathauses.

 

rgermeister Winter berichtet von einer Begehung des Verwaltungsgebäudes mit dem Brandschutzbeauftragten des Kreises Plön. Mit der Installation eines Warnsystems wird den Brandschutzbestimmungen genügt werden können.

 

Herr Ohms zeigt sich erfreut darüber, dass dies mit relativ moderatem Aufwand möglich sein wird. Ein älteres Gutachten war von wesentlich höheren Kosten ausgegangen.

 

Ratsherr Melzer bittet darum, die Voraussetzungen für die Umwandlung des Ansatzes „Alte Kreisfeuerwehrzentrale“ in eine Verpflichtungsermächtigung zu prüfen. Weiterhin bezweifelt er, dass der Ankauf des Fischereigeländes erfolgen soll.

 

rgermeister Winter stimmt insoweit zu, als dass an dieser Stelle die Bestandsgeude des Fischereigehöfts zum Buchwert von 210 T€ erworben werden sollen.

 

Auch in das Liegenschafts Budget fällt ein Betrag in Höhe von 20 T€ zum Kauf einer Vorratsfläche für Pflanzungen oder Sonnenkollektoren.

 

Vorsitzender Buth warnt vor den hohen Plöner Grundstückspreisen. Zum selben Preis ließe sich außerorts eine größere Fläche erstehen. Er spricht sich entschieden gegen Überlegungen aus, auf dem „Dreieck“ am Trammer See einen Fotovoltaikpark zu planen.

 

Ratsherr Melzer bittet um nähere Angaben zu den Kosten für Videoüberwachung.

 

Diese soll, lt. Bürgermeister Winter, an drei Punkten im Stadtgebiet zum Einsatz kommen: In der Övelgönne auf dem Vorplatz des Pumpwerks, wo im Umfeld der dort aufgestellten Wertstoffcontainer umfangreiche Müllablagerungen stattfinden, die aufwändig vom Bauhof beseitigt werden müssen. Ähnlich ist die Situation in der Gartenstraße, wo an den Gebäuden 9/11 von Unbekannten, nicht von den Bewohnern, ständig Sperrmüll illegal entsorgt wird. Zum Dritten am Suhrer See; das Naturschutzgebiet wird häufig für die Ablagerung von Garten- und Grünabfällen zweckentfremdet. Außerdem werden dort häufig illegal Sichtachsen freigeschnitten.

 

Ratsherr Roth interessiert das Kosten- / Nutzenverhältnis dieser Maßnahmen. Es sollten die Kosten für die Container Entsorgung gegenüber gestellt werden.

 

Ratsherr Schröder bringt Wildtierkameras als kostengünstigere Alternative in die Diskussion ein.

 

Vorsitzender Buth und Bürgermeister Winter stellen die Qualität dieser Variante infrage. Die Fotos müssten z. B. in Ordnungswidrigkeitenverfahren beweiskräftig sein können.

 

Ratsfrau Meyer bittet um Erläuterung der Abschreibungsbeträge auf Seite 47.

 

Es handelt sich um die Möblierung und um die Telefonanlage des Bürgerbüros, so Herr Titze.

 

Ratsherr Melzer geht auf den IT Service ein (Produkt 11114, - IT Serviceleistungen -). Es sollen Smartphones ausgetauscht werden, die er dem intensiveren Home Officing zuschreibt. Soweit mit Notebooks gearbeitet würde, böten sich preiswertere Headsets an. Geräte zu kaufen, hält er für unwirtschaftlich. Auch aufgrund der sich in kurzen Intervallen umschlagenden Technik böte sich für diesen Bereich Leasing an.

 

rgermeister Winter stellt klar, dass die Mobilfunkgeräte nicht im Zusammenhang mit Home Officing stehen, sondern für die allgemeine Verwaltung, wie Hausmeister, Vollstreckung, Ingenieure u. a. angeschafft werden sollen. Daneben muss die Software für über 50 Fachanwendungen fortlaufend an Rechtsänderungen angepasst werden.

 

Ratsherr Roth stellt den zeitnahen Bau der Ausfallleitung (S. 52) in 2021 infrage.

 

rgermeister Winter erwartet den Glasfaserkabelausbau in dem Gebiet Appelwarder / Knivsbergring auch erst für 2022/23.

 

Ratsherr Jagusch erscheint der Haushaltsansatz von 80 T€ wegen der Synergieeffekte durch die Kooperation mit den Stadtwerken als zu hoch.

 

rgermeister Winter deutet, nach dem das Projekt über vier Jahre verschoben wurde, den Betrag als nunmehr mit inbegriffenem Inflationsausgleich.

 

Ratsherr Jagusch bittet um Prüfung der Dringlichkeit von Softwarelösungen für das Baumkataster und die Baumkontrolle sowie für die Spielplatz- und Straßenkontrolle  und der Notwendigkeit zur Bereitstellung von 10 T€r das IT Sicherheitskonzept. 

 

rgermeister Winter skizziert die derzeitige Vorgehensweise, die umständlich und zeitintensiv ist. Mit neuen Verfahren sinkt der Verwaltungsaufwand für die Pflege des Katasters bei ungleich besserer Aktualität erheblich. Die Spielplätze sind wöchentlich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, öffentliche Straßen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Mit den neuen Programmen werden spürbare Arbeitserleichterungen und Prozessbeschleunigungen eintreten.

 

Herr Ohms schildert das IT Sicherheitskonzept. Der IT Bereich wächst ständig. Es ist umfassend zu dokumentieren, wie das städtische Netz geschützt wird. Geeignete Softwarelösungen ermöglichen Arbeitserleichterungen bei gleichzeitiger qualitativer Optimierung.

 

Ratsherr Landschof spricht den Ansatz über 80 T€r die Befestigung des Parkplatzes am Feuerwehrhaus an (Produkt 12600, - Brandschutz -). Auch dieser wird seit zwei Jahren verlagert. Die tatsächlichen Kosten entsprechen sehr wahrscheinlich nicht mehr der damaligen Planung. Werden Vorhaben verschoben, geht damit automatisch eine Kostensteigerung einher.

 

Herr Ohms wird eine Überrechnung der seinerzeitigen Kalkulationen veranlassen.

 

Ratsherr Melzer erachtet es als sinnvoll, die Glasfaserringleitung hinten anzustellen. Auch in der Lichtleiteranbindung des Gebäudes Schlossberg 12 vermutet er Entlastungspotenzial. Vielleicht könnte zunächst das Baugutachten zum Rathaus abgewartet werden.

 

Herr Ohms führt aus, dass in den Büros Schlossberg 12 Netzwerkstörungen aufgetreten sind. Es besteht eine latente Anfälligkeit; die Verbindung ist die älteste Glasfaserleitung der Stadt. Die dort bestehenden 6 Arbeitsplätze können vom Platzbedarf her nicht in das Rathaus integriert werden. Die Investition ist somit notwendig.

 

Ratsherr Schröder merkt an, dass ein vorhandenes Leerrohr die Kabelerneuerung bedeutend vereinfachen würde.

 

Ratsfrau Meyer verwundert der verhältnismäßig geringe Betrag in Höhe von 30 T€, der für die zusätzliche Planstelle der IT Abteilung vorgesehen ist.

 

Herr Titze gibt die Berechnung der Jahresvergütung 2021, aufgrund der wegen der späten Haushalts- und Stellenplanung noch fehlenden Ausschreibungsvoraussetzungen, mit 6 Monaten (50 %) an. 

 

Ratsherr Jagusch bittet um Erläuterung der im Produkt 12202 Straßenverkehrsangelegenheiten eingeplanten 2 T€r rechtliche Beratung.

 

rgermeister Winter zitiert einen Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung des Inhalts, dass gegen die Entscheidung der Kreisverkehrsbehörde, dass in der Rautenbergstraße auf dem Abschnitt zwischen Breitenauschule und DRK Kindergarten, keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h erfolgen soll, der Rechtsweg beschritten wird.

 

Ratsherr Roth kann sich Fördermöglichkeiten für den Einbau einer neuen Heizungsanlage in das Feuerwehrhaus, die lt. Haushaltsentwurf 145 T€ betragen, vorstellen.

Er wünscht eine Darstellung der Notwendigkeit zu einer Ertüchtigung des Schotterplatzes am Feuerwehrhaus, die mit 80 T€ dotiert ist.

 

Der Bürgermeister begründet das Erfordernis  mit der Eigensicherung der Feuerwehrleute. Der Boden ist bei Regen rutschig und bei Frost glatt. Es kam bereits zu Unfällen.

 

Ratsherr Melzer sieht als einen wesentlichen Anteil an den Kosten den Umstand an, dass die Fläche für Schwerverkehr ausgelegt werden soll.

 

rgermeister Winter legt dar, dass sich auf dem Grundstück ein Sandfang der Oberflächenentwässerung der B 430 befindet, der vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr zur Reinigung mit schweren Lkw anzufahren sein muss. Ebenso ist die Zufahrt für Baufahrzeuge der Bahn sicherzustellen, wenn Arbeiten an den Gleisen zu verrichten sind.

 

Ratsherr Melzer sieht das Problem auf Seiten der Bahn.

 

rgermeister Winter erkennt keinesfalls eine Verpflichtung der Stadt, einen besonders tragfähigen Unterbau herzustellen. Andererseits würde dieser dabei helfen, Spurrillen und Ausfahrungen zu vermeiden.

 

Ratsfrau Meyer möchte den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr mit in die Pflicht nehmen, was Bürgermeister Winter allerdings als sehr schwierig ansieht.

 

Ratsherr Landschof macht eine Selbstverpflichtung der Stadt davon abhängig, ob Wegerechte grundbuchlich eingetragen sind oder nicht.

 

Hauptausschussvorsitzender Buth stellt dem Kollegium seine Idee vor, zumindest einen Teil der Fläche bedarfsweise mit Stahlplatten für Schwerlastfahrzeuge zugänglich zu machen.

 

rgermeister Winter hält diese Überlegung für wenig realitätsnah.

 

Ratsherr Schröder gibt zum Produkt 53800 Bedürfnisanstalten den Hinweis, dass in den öffentlichen Toiletten nachts öfter das Licht eingeschaltet ist.

 

Der Bürgermeister lässt dies prüfen.     

 

Ratsfrau Meyer macht darauf aufmerksam, dass die Parkgebühren seit dem Jahr 2014 nicht mehr erhöht worden sind. Dies sollte im Rahmen der Haushaltskonsolidierung aufgegriffen werden (Produkt 54600 Gebührenpflichtige Parkplätze und Tiefgarage -).

 

Zum Produkt 54601 Schlossgarage geht der Bürgermeister davon aus, dass für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes u. a. auf dem ehemaligen Kroschke Grundstück in der Hamburger Straße zunächst eine Bebauungsplanung einzuleiten ist. In diesem Zusammenhang wurde dem Kreis Plön angetragen, die gegenüberliegende Schlossgarage zu kaufen oder zu mieten.

 

Auch Ratsherr Jagusch möchte dieses Thema vorantreiben, nicht nur wegen der jährlichen Defizite, sondern insbesondere aufgrund der zu erwartenden kostenintensiven Instandhaltungsmaßnahmen.

 

Parallel, wie der Vorsitzende einwirft, sollte eine weitere Anhebung der Stellplatzgehren und mieten erwogen werden.

 

Ratsfrau Meyer ist etwas verwundert darüber, dass bei dem Produktsachkonto Fehlbedarfszuweisungen kein Haushaltsansatz ausgewiesen ist (S. 128, Produkt Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen -).                                                                              

 

rgermeister Winter und Stadtkämmerer Titze legen dar, dass bei der Aufstellung des Planentwurfs eventuelle Fehlbetragszuweisungen noch gar nicht beziffert werden können. Dies steht auch im Zusammenhang mit den nachzuholenden Jahresabschlüssen.

 

Hauptausschussvorsitzender Buth fragt zum wiederholten Mal Haushaltsanträge der Fraktionen ab. Nachdem keine vorgetragen werden, bittet er nochmals nachdrücklich darum, diese frühzeitig einzureichen.

 

Der Vorsitzende schließt damit den öffentlichen Teil und unterbricht die Sitzung um 21:40 Uhr für eine 5 minütige Pause. 

 

Er eröffnet die Sitzung erneut um 21:45 Uhr.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage