Beschluss:
Bürgermeister Winter sieht die Hauptzuständigkeit beim GUT angesiedelt; der Hauptausschuss ist aufgrund der finanziellen Aspekte in Bezug auf die Anhebung der Kurabgabe einzubeziehen. Er geht auf den Antrag der SPD – Fraktion ein, der beinhaltet, dass die Vermieter einen Anteil in Höhe von 5 % an der eingezogenen Kurabgabe zur Abdeckung ihres Aufwands für Einziehung und Abrechnung erhalten sollen. Bürgermeister Winter hält dagegen, dass auch die Betreiber von Spielautomaten monatlich Selbsterrechnungserklärungen abgeben müssen und dass ihnen auch kein Kickback gewährt wird. Die von Herrn Kuhnt erwähnte Schnittstelle für den Campingplatz Spitzenort hat die Stadt Plön bezahlt. Andere Betriebe haben diese selbst eingerichtet. Die größeren Vermieter haben sich dem elektronischen Verfahren angeschlossen, die kleineren sind überwiegend daran nicht interessiert. Die Verwaltung rät davon ab, eine Vergütung an die Wohnungsgeber zu zahlen.
Ratsherr Roth betont den Status der Stadt Plön als Luftkurort. Diese erhebt eine Abgabe, die 55 % des Aufwandes für die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Kureinrichtungen finanzieren soll. Die Kurabgabe ist somit zweckgebunden und dient nicht dazu, desolate Haushalte zu sanieren. Vor 2 Jahren erfolgte eine Erhöhung von 1,00 € auf 1,50 € / Tag. Ein weiterer Anstieg ist vorgesehen. Er befürwortet das Projekt „unbeschwert unterwegs“ uneingeschränkt. Darüber hinaus sollten weitere Vergünstigungen für Kurkarteninhaber:innen eingeführt werden. Er widerspricht der Aussage, dass eine Subventionierung von 0,45 ct pro Person und Tag mit einem Defizit zwischen 4.000 und 5.000 € notwendig werden würde und demonstriert dieses anhand von Rechenbeispielen unter Zugrundelegung unterschiedlicher Parameterwerte. (Die Excel – Listen sind diesem Protokoll als Anlage beigefügt.) Er sieht für die Wohnungsgeber einen deutlichen Aufwand durch das Ausstellen der Kurkarten und die Abrechnungen mit der TIP, aber auch die Erklärungsbedarf der Gäste erfordert Zeit und Geduld. Durch die Änderung der Abgaben und die Ausdehnung der Abgabepflicht auf die Nebensaison entstehen absolut gesehen Mehreinnahmen, die deutlich über das Maß der heutigen Einnahmen hinausgehen. Für ihn wäre die Einführung des Kickback ein Akt der Fairness gegenüber den Vermietern. Er bittet darum, dem Antrag der SPD – Fraktion zuzustimmen.
Bürgermeister Winter bezieht sich auf die Diskussion in der AG Tourismus. Spätestens im nächsten Jahr wird eine Neukalkulation sowohl der Kur- als auch der Tourismusabgabe erforderlich. Es geht darum, die tatsächlichen Kosten zu decken. Die anderen Kurgemeinden, auf den sich SPD – Fraktion in ihrem Antrag bezieht, gewähren eine Entschädigung von 3,5 % oder verknüpfen diese mit dem Anschluss an das elektronische Verfahren, wie z. B. die Partnerstadt Plau am See.
Ratsherr Jagusch wünscht die Teilaspekte zu trennen: Zum einen ist die Mehrleistung zu sehen, zum anderen die Verlängerung des abgabepflichtigen Zeitraums, für den ebenfalls Angebote für die Gäste vorzuhalten wären. Er unterbreitet den Vorschlag, entweder den Kickback herauszunehmen oder den Abgabesatz zu erhöhen. Im Zweifel sollte die Abgabe bei 2 € belassen werden. Die Inhaber:innen von Dauerkurkarten, in der Regel Zweitwohnungsbesitzer:innen, würden die ÖPNV – Vergünstigungen kaum in Anspruch nehmen, würden aber trotzdem ebenfalls mehr belastet. Dies würde ihn nicht überzeugen.
Der Bürgermeister betont, dass auch dieser Punkt in der Tourismus – AG thematisiert worden ist. Es gäbe dann zwei Kalkulationen und somit zwei Beitragssätze; die Ungleichbehandlung für die Inhaber:innen von Dauerkurkarten kann hingenommen werden. Anderseits haben diese objektiv die Möglichkeit, die Vorteile in Anspruch zu nehmen.
Ratsherr Jagusch hält die Tagessätze für relativ leicht anpassbar. Hier könnten durchaus Unterscheidungen getroffen werden.
Dem ÖPNV - Verbund, so Bürgermeister Winter, gehören über 15 Kommunen an. Unterschiedliche Handhabungen würden auffallen und wären kontraproduktiv; deshalb hat man sich dafür entschieden, Dauerkurkarteninhaber nicht differenziert zu betrachten.
Ratsherr Kruppa konstatiert, dass die Stadt Plön Teil eines Systems ist. Innerhalb des Verbunds sollten keine unterschiedlichen Maßstäbe angelegt werden. In den anderen Kommunen hat sich in dieser Hinsicht auch kein Protest geregt. Auf Seiten der Wohnungsgeber und der Stadt verursacht die Erhebung der Kurabgabe einen gewissen Aufwand. Er möchte diesem Argument jedoch nicht folgen und hält es aus kaufmännischer Sicht für richtig, diesen einzupreisen. Die Berechnungen Ratsherrn Roths sind aus seiner Sich etwas zu kurz gegriffen. Eine Rückvergütung belastet den Haushalt. In der Arbeitsgruppe wurde eine Quersubventionierung abgelehnt. Einvernehmen bestand auch darüber, dass die Attraktivität der Angebote für Gäste erhöht werden muss. Hier ist die TIP gefordert.
Ratsfrau Meyer ergänzt, dass in der AG besprochen worden ist, weitere Projekte aus der Kurabgabe zu finanzieren, wie z. B. die Touristikbuslinie um den Großen Plöner See: Für diese werden im Haushalt 8.100 € zusätzlich bereitgestellt.
Ratsherr Melzer spricht sich dafür aus, erst die nächste Kalkulation der Kurabgabe abzuwarten, um diese als Entscheidungsgrundlage zu nutzen.
Ratsherr Kruppa schlägt vor, zunächst über Punkt 7 der Verwaltungsvorlage, 5 % Rückvergütung für die Vermieter in der Kurabgabesatzung zu verankern, abzustimmen.
Hauptausschussvorsitzender Buth greift diese Anregung auf. Er bittet Ratsherrn Roth darum, zuerst den Teilbeschluss 7 der Vorlage VO/RV/2021/2281-1 zu verlesen:
Beschluss:
„Zur teilweisen Abgeltung aller durch die Kurabgabe entstandenen Aufwendungen erhält der Wohnungsgeber einen Betrag in Höhe von 5 % der jeweils abgerechneten Kurabgabe. Dafür werden dem Wohnungsgeber bei jeder Abrechnung 5 % erlassen.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 1
Sodann bittet der Vorsitzende die Ausschussmitglieder um ihr Votum en bloc zu den Ziffern 1 bis 6:
Beschluss:
1. Ab 2022 wird in der Stadt Plön ein ganzjähriger Kurabgabeerhebungszeitraum
eingeführt.
2. Es werden 2 Saisonzeiten eingeführt: Hauptsaison vom 01. Mai bis zum 30.
September und Nebensaison vom 01. Oktober bis 30. April.
3. In den jeweiligen Saisonzeiten werden folgende grundsätzliche Kurabgabesätze
eingeführt: Hauptsaison 2,00 €, Nebensaison: 1,00 €. Vergünstigungen für
Schwerbehinderte sind entsprechend anzupassen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der
Kurabgabesatzung vorzunehmen.
5. Die Stadt wird zum 01. 01. 2022 Mitglied in der Ostsee – Tourismus – Service
GmbH.
6. Die Stadt beteiligt sich an dem ÖPNV – Projekt „unbeschwert unterwegs“.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 2