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ALLRIS - Auszug

30.03.2022 - 10 Werbeanlagensatzung der Stadt Plön - Fortschrei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Ratsherr Melzer als Vorsitzender des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und planung erläutert den Sachverhalt. Die öffentliche Auslegung der Satzung ist in der Zeit vom 17. 09. 2021 bis zum 31. 10. 2021 öffentlich erfolgt und die Satzung auch auf der Homepage der Stadt Plön zur Beteiligung eingestellt worden. Die betroffenen Behörden und Anlieger wurden mit Anschreiben vom 16. 09. 2021 gebeten, sich zu der Fortschreibung der Satzung zu äern. Während der Auslegung gaben vier Anlieger und ein Bürger Stellungnahmen ab. Weiterhin äerten sich die Kreisplanung des Kreises Plön, die Handwerks- und die Industrie- und Handelskammer zu Lübeck gegenüber der Stadt Plön. Die vorgebrachten Anregungen hat die Verwaltung geprüft und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Die Fortschreibung der Werbeanlagensatzung wurde entsprechend der Abwägungsvorschläge angepasst. Ratsherr Melzer bittet um besondere Beachtung des nunmehr größeren zulässigen Formates für Werbeschilder für Betriebe in Obergeschossen und die Ausweitung des Geltungsbereiches auf die Straße Am Bootshafen, in der Werbeanlagen bisher nicht zussig waren.

Er bittet darum, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

r Ratsherrn Gampert erscheint die Satzung nicht schlüssig. So befinden sich z. B. an der Brüstung der Schwentinebrücke größer flächige Werbeplakate. Ebenso sticht die ihm überdimensioniert erscheinende Werbetafel eines Imbisses in der Fußngerzone negativ hervor, ähnlich unterschiedlich langen Werbenasen. Aus seiner Sicht wird hier mit zweierlei Maß gemessen, weshalb er der Satzung seine Zustimmung verweigert.

 

Die Bürgervorsteherin bittet die Ratsversammlung um ihr Votum zu dem

 

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Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung der Fortschreibung der Werbeanlagensatzung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
    1. teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen des Fachbereiches 1 der Stadt Plön, des Kreises Plön, der Handwerkskammer Lübeck sowie der Anlieger Nr. 2 und Nr. 3.
    2. nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer zu Kiel, des Bürgers Nr. 1, der Anlieger Nr. 1 und Nr. 4 sowie des Fachbereiches 5 der Stadt Plön.

 

Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Ratsversammlung der Stadt Plön beschließt die Fortschreibung der Satzung incl. des geänderten § 10 Abs. 2 (0,40 cm x 0,60 cm) über die äere Gestaltung von Werbeanlagen im Innenstadtbereich der Stadt Plön (Werbeanlagensatzung) nebst Anlage (Geltungsbereich) in den vorgelegten Fassungen.

 

  1. Der Beschluss über die Satzung ist gemäß § 84 Abs. 2 LBO i.V.m. § 10 BauGB öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

 


 

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Anlagen zur Vorlage