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ALLRIS - Auszug

30.03.2022 - 15 Interfraktioneller Antrag; hier: Erklärung zum ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Ratsherr Wegener legt dar, worum es im Detail geht. Es besteht nicht die Absicht, die Voraussetzungen zu schaffen, um pauschal die Regelhöchstgeschwindigkeit flächendeckend im gesamten Stadtgebiet von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. Er erinnert an die Initiative, auf dem Abschnitt von der Breitenauschule bis zum DRK Kindergarten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h abzusenken. Der beschlossene Antrag der Stadt war seinerzeit von der Kreisverkehrsaufsicht mit der Begründung abgewiesen worden, dass sich dort kein Unfallschwerpunkt befände. Es geht dem Bündnis primär darum, Entscheidungen über Geschwindigkeitsregelungen auf die kommunale Ebene zu delegieren. Er zitiert Bundesverkehrsminister Wissing, nach dessen Aussagen die Kommunen am besten wissen, was für ihre Bürger:innen gut ist. Ratsherr Wegener verweist auf den Aspekt der Lärmbelastung, die von der Ortsdurchfahrt der B 76 / B 430 ausgeht. Diese liegt deutlich über den Immissionschutzwerten. So werden z. B. die Anwohner der Rautenbergstraße nie in den Genuss von Lärmschutzeinrichtungen kommen, da diese bereits zum Zeitpunkt der Planung für die „innerörtliche Umgehung“ bestand; gleiches gilt, aus technischen Gründen, für die Kreuzungsbereiche und die Brücken. Es geht für ihn letztlich darum, ob man bereit ist, Verantwortung zu übernehmen.

 

rgervorsteherin Gräfin von Waldersee trägt den Beschlussvorschlag vor:

 

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Beschluss:

 

Auf den anliegenden interfraktionellen Antrag wird verwiesen.  

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

 


 

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Anlagen zur Vorlage