Beratungsverlauf:
Vorsitzender Buth weist auf die E – Mail Bürgermeister Winters hin, die allen Mitgliedern zugegangen ist. Diese beinhaltet zwei Dringlichkeitsanträge zur Aufnahme
in die Tagesordnung: Der erste bezieht sich auf die Jahres- und Saisonsondernutzungsgebühren; hier ist zu beraten, ob auch für das Jahr 2022 aufgrund der Corona – Lage ein Verzicht hierauf, wie in den beiden Vorjahren, ausgesprochen werden soll. Der zweite Antrag betrifft die Auftragsvergabe für die Installation von Schnellladesäulen im Stadtgebiet.
Bürgermeister Winter weist darauf hin, dass der Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für das vorletzte und das letzte Jahr als Ausgleich für die Einschränkungen infolge der SARS CoV – 2 Pandemie ausgesprochen worden ist. Es lag ein entsprechender Antrag der CDU – Fraktion vor. Aufgrund des Haushaltsprinzips der Jährlichkeit und der weitgehend eingetretenen Normalisierung des Geschäftsbetriebes bestehen sowohl für einen erneuten Erlass wegen nachträglich zu kompensierender Einbußen als auch gegen diesen aufgrund zu erwartender Erholung auf das Vor – Corona – Niveau beidseitig schlüssige Argumente.
Des Weiteren ist die Wertgrenze des Bürgermeisters für die Vergabe von Aufträgen für die E – Ladesäulen überschritten, so dass es einer Entscheidung des Hauptausschusses bedarf.
Ratsherr Koll befürchtet eine Rechtswidrigkeit des Beschlusses, da bisher keine planmäßigen Haushaltsmittel für das Jahr 2022 zur Verfügung stehen, weil der diesjährige Haushalt noch nicht verabschiedet werden konnte.
Bürgermeister Winter räumt ein, dass für 2022 kein Haushaltsansatz vorhanden ist. Zunächst war angedacht, dass die Stadtwerke Eutin GmbH die Fördergelder in Höhe von 124.800 Euro beantragen sollten. Diese wären jedoch hierzu nicht berechtigt, weshalb auf das Konstrukt ausgewichen wurde, dass die Stadt Plön Eigentümerin der Anlagen wird und die Stadtwerke Eutin GmbH als Betreiberin fungiert. Der Bewilligungszeitraum für den Abschluss der Maßnahme begann am 02. 06. 2021 und endet am 31. 12. 2022. Deshalb schlug er vor, die Maßnahme auf die heutige Tagesordnung zu setzen, damit eine fristgerechte Umsetzung ermöglicht wird. Die hohe Förderquote lässt eine zu erwartende Prüfungsbemerkung des Kreises Plön verschmerzen. Er ist sich dieses Vorgehens bewusst und spricht sich für eine Diskussion im Hauptausschuss aus.
Ratsherr Jagusch warnt davor, bewusst gegen das Haushaltsrecht zu verstoßen. Der Bürgermeister wäre bei einem rechtswidrigen Beschluss dazu verpflichtet, diesem zu widersprechen. Andernfalls läge ein Bruch seines Amtseids vor.
Der Bürgermeister hebt hervor, dass der neue TOP nicht auf die Tagesordnung gesetzt und behandelt werden muss, wenn dies vom Ausschuss nicht gewollt ist.
Hauptausschussvorsitzender Buth stellt den Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Tagesordnung der heutigen Sitzung wird um den Punkt „DC – Schnellladesäulen für E – Fahrzeuge in der Stadtgrabenstraße“ erweitert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 1
Da eine Änderung der Tagesordnung der 2/3 – Mehrheit bedarf, ist der Antrag damit abgewiesen.
Ratsfrau Meyer wirft die Frage ein, ob für die Beantragung von Zuschussmitteln eine Veranschlagung des Vorhabens im Haushalt Voraussetzung ist.
Bürgermeister Winter bejaht dies.
Der Vorsitzende bittet zum nächsten TO – Änderungsantrags –
Beschluss:
Als neuer TOP 9 wird „Erhebung der Jahres- und Saisonsondernutzungsgebühren der örtlichen festansässigen Geschäfts- und Gaststättentreibenden“ auf die TO gesetzt.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss:
Die geänderte Tagesordnung wird insgesamt beschlossen. Die nachfolgenden TOPe verschieben sich entsprechend nach hinten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte – neu 10 – bis neu – 12 werden gemäß § 46 Abs. 8 der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0