Beratungsverlauf:
Bürgermeister Winter trägt hierzu vor. Bisher ist die Beihilferelevanz im Sinne des EU – Rechts geprüft worden. Hierfür waren 3.593,80 Euro aufzuwenden. Gegenstand der Prüfung waren die Wärmeleitung nach Plön und die PV – Anlage. Weiterhin werden 5.000 Euro für eine weitergehende Prüfung, ob der später geplante Wärmeverkauf das Beihilferecht tangiert, benötigt. 30.000 Euro kostet die externe Risikobewertung des Vorhabens. Einschließlich einer Sicherheitsmarge von rd. 10.400 Euro beläuft sich die Mittelfreigabe auf 50.000 Euro. Mit der Freigabe kann das Projekt MAKKAP, wie von Ausschüssen und Verwaltung gewünscht, hinsichtlich sämtlicher Risiken vor Erhalt bzw. Annahme eines positiven Zuwendungsbescheides untersucht und somit eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen geschaffen werden. Das spätere Risikomanagement ist dabei gesondert zu betrachten. Dieses greift erst, wenn das Verfahren angestoßen wird und hat eine begleitende und ggf. korrigierende Funktion.
In Bezug auf die Photovoltaikanlage wäre diese zwar auf Rathjensdorfer Gebiet, aber auf einem Grundstück im Eigentum der Stadt zu errichten. Die Rathjensdorfer Gemeindevertretung hat diese Vorplanung nicht gerade mit Begeisterung aufgenommen, weil von dort kein Mehrwert gesehen wird. Eine Bürgerbefragung soll Aufschluss darüber geben, ob einer zweiter Strang des Wärmenetzes für den Ortsteil Tramm vorzusehen ist.
Ratsherr Jagusch merkt an, dass es sich um das erste Mal handelt, dass dieses Thema im Hauptausschuss behandelt wird. Doch ist seine anfängliche Euphorie angesichts einer Förderquote von 100 % inzwischen immer mehr Fragezeichen gewichen. Es ist nicht sicher, ob alle anvisierten Großabnehmer, wie z. B. Gymnasium Schloss Plön, Berufsbildungszentrum, Kreisverwaltung, Polizei u. a. auch als Kunden gewonnen werden können. Die Kosten für den Betrieb des Netzes liegen nach wie vor im Dunkeln. Für ihn handelt es sich um eine Versuchsanlage mit wissenschaftlicher Begleitung. Es gibt z. B. keine Firma, die 30 Jahre lang das Netz betreut. Ebenso vermisst Ratsherr Jagusch belastbare Zahlen im Hinblick auf die Wärmenetzkosten. Für ihn steht deshalb die Risikobewertung im Zentrum.
Bevor der Ausschussvorsitzende Buth aktiv an der Beratung teilnimmt, bittet er Ratsherrn Roth als seinen Stellvertreter um Übernahme der Sitzungsleitung.
Ratsherr Buth leitet ein, dass auch er, bis auf die Photovoltaikanlage, das Projekt mit Enthusiasmus begrüßt hat. Nach wie vor gelten seine Bedenken der Einleitung von gekühltem mit Sauerstoff übersättigtem Abwasser in die Tiefenzonen des Kleinen Plöner Sees. Eine qualifizierte wissenschaftliche Stellungnahme bezeichnet die Einleitung als überflüssig bis potenziell gefährlich. Diese Stellungnahme einer renommierten Wissenschaftlerin fand aber nicht die gebührende Beachtung. Die Wissenschaftlerin wurde, trotz seiner Bitte, nicht als Sachverständige zur entscheidenden Sitzung von StEP und GUT eingeladen.
Nach ersten Schätzungen sind für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage mindestens 800.000 Euro pro Jahr zu erlösen.
Das Projekt ist zwar auf 100% Förderung ausgelegt, aber nicht unbedingt auf einen wirtschaftlichen Betrieb.
Das Risiko für Kostensteigerungen und Betrieb liegt zu 100% bei der Stadt Plön.
Wie von vielen Beispielen bekannt, verteuern sich öffentliche Maßnahmen häufig; so stiegen die Kosten für das Blockheizkraftwerk in Preetz von 5 Mio. auf 9 Mio. Euro; auch der Umbau des Bürgerbüros in der Langen Straße wurde erheblich teurer. Jede Verteuerung geht zu Lasten der Gebührenzahler. Das Netz wird wahrscheinlich an die Stadtwerke Plön abgegeben. Zurzeit ist noch nicht einmal bekannt, wie hoch die Zahl der Anschlussnehmer:innen im Quartier sein wird. Im Prinzip ist bis heute unbekannt, wieviel das Netz kosten wird und wer es betreibt. Er vertritt dennoch grundsätzlich die Meinung, dass dem vorliegenden Antrag zugestimmt werden sollte.
Ratsherr Landschof sieht sich ratlos; es wird zwei Risikobetrachtungen geben: Die erste vor dem entscheidenden Schritt zur Realisierung und die zweite maßnahmenbegleitend. Wenn die Photovoltaikanlage fortfällt, sind jährlich aus heutiger Sicht 887.000 Euro zu erwirtschaften. Er spricht sich dafür aus, nicht nur isoliert die Kosten- / Ertragssituation zu betrachten.
Bürgermeister Winter stellt die rhetorische Frage, wie es mit der Planung im Quartier weiter gehen wird. Die Firma OCF – Consulting wird diese ausführen. Er legt Wert auf die Feststellung, dass es sich um keine Versuchsanlage handelt. In der Stadt Lemgo wird seit rd. 20 Jahren eine ähnliche Anlage mit unterschiedlichen Wärmepumpensystemen betrieben. Herr Laatsch von den Stadtwerken hatte anlässlich der letzten Sitzung des Verwaltungsrates der Stadtwerke einen interessanten Vortrag gehalten, den er im Hauptausschuss wiederholen könnte. Vorbauend ist für Ende 2022 / Anfang 2023 die Risikobewertung vorgesehen. Ein endgültiger Beschluss kann erst dann gefasst werden, wenn die Risikobewertung dieses zulässt. Sollte dies der Fall sein, nimmt sodann das Risikomanagement die Tätigkeit auf. Bedenken hinsichtlich einer Kostenbelastung für die Benutzerinnen über die Höhe der Gebühren hebt er hervor, dass die Massenalgenkulturanlage auf der Kläranlage Plön außerhalb der Gebührenkalkulation steht. Hier trägt die Stadt das Wagnis. Auch müssen nicht die Stadtwerke zwangsläufig als Betreiberin auftreten. Es sind mehrere Unternehmen am Markt, z. B. die Hansewerk Natur. Wenn die PV – Anlage nicht realisiert werden kann, muss der Strom aus dem Netz dazugekauft werden. Gerade angesichts der aktuellen Situation mit dem Verzicht auf die bzw. dem Ausbleiben der russischen Gas- und Öllieferungen ist dies für ihn der richtige Weg in Richtung Unabhängigkeit. So benötigen die Neubauten der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft keine fossilen Brennstoffe mehr. Es gilt ein neues Gesetz, nachdem bei einem Verkauf ein Gebäude von der Erwerberin / vom Erwerber binnen einer Zweijahresfrist, soweit noch nicht erfolgt, auf eine Heizungsanlage mit CO2 – reduzierende Wärmeerzeugung umzustellen ist. Seitens der Stadtwerke wurde auch eine Windkraftanlage zur Stromerzeugung erwogen.
Übereinstimmend befindet auch Ratsherr Jagusch grundsätzlich die Stadt auf dem richtigen Weg. Nach seiner Ansicht sollte auf die PV – Anlage verzichtet werden und diese nicht in die Berechnungen miteinbezogen werden.
Hauptausschussvorsitzender Buth richtet die Frage nach der Terminplanung an den Bürgermeister.
Bürgermeister Winter wird eine entsprechende Übersicht diesem Protokoll beifügen.
Der Hauptausschussvorsitzende resümiert, dass es eine der MAKKAP von der Größenordnung her vergleichbare Anlage noch nicht gibt und widerspricht dem Bürgermeister. In Bezug auf die Massenalgenkläranlage als Bestandteil des Gesamtsystems handelt es sich durchaus um eine Versuchsanlage. Es ist allgemein bekannt, dass es Probleme gibt, die behoben werden müssen. Die Idealvoraussetzung für ein Nahwärmenetz ist ein Neubaugebiet, für das die Gemeinde durch Satzung Anschluss- und Benutzungszwang vorschreiben könnte. Seine Frage, wie lange die Stadt Plön Zeit hätte, einen Beschluss über die endgültige Durchführung des Projektes zu fassen, beantwortet der Bürgermeister mit der Regelfrist von einem Monat.
Die Bürgervorsteherin berichtet, dass in der letzten Sitzung des Verwaltungsrates darüber gesprochen wurde, eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer Windernergieanlage auf dem Gelände des Klärwerkes zu stellen.
Ratsherr Görg vermag sich nicht vorzustellen, dass neue Windkraftanlagen in einem FFH – Gebiet oder in dessen Nähe errichtet werden dürfen.
Der Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag: