Beratungsverlauf:
Als Vorsitzender des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (StEP) referiert Ratsherr Melzer zu diesem Tagesordnungspunkt. Er leitet damit ein, dass der B – Plan bereits seit Längerem Gegenstand der Beratungen im StEP gewesen war. Ursprünglich wurde im Jahr 2018 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Durch den Ausfall des beauftragten Planers kam das Verfahren zeitlich in Verzug. Die Verwaltung hat dieses dann in Eigenleistung weitergeführt. In der StEP – Sitzung am 21. August 2021 hat der Ausschuss einen geänderten Vorentwurf des B – Plans für die frühzeitige Beteiligung beschlossen und sich für eine Aufstellung als einfacher Bebauungsplan entschieden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde noch in 2021 durchgeführt. Im Wesentlichen ist festzuhalten, dass Abstände für Garagen und Carports zu öffentlichen Flächen von 6 m vorgesehen waren. Diese Passage wurde gestrichen, da dieses für einzelne Grundstücke größere Abgrabungen bzw. Aufschüttungen zur Folge gehabt hätte. Für Garagen und Carports ist zusätzlich eingeflossen, dass die Gewinnung von Solarenergie nunmehr zulässig ist.
Er spricht sodann für die CDU – Fraktion: Dadurch, dass der Planer die Arbeiten nicht rechtzeitig aufgenommen hatte, haben viele Grundstückseigentümer:innen anstehende Baumaßnahmen durchgeführt, die nunmehr Bestandsschutz genießen. Der B – Plan kann zwar, so wie er heute vorliegt, beschlossen werden. Das Problem ist jedoch, dass dieser kaum noch Wirkung entfalten kann. Seine Fraktion wird deshalb dem B – Plan nicht zustimmen. Ratsherr Melzer verliest den Beschlussvorschlag.
Ratsherr Buth stellt fest, dass Ratsherr Melzer den Standpunkt der CDU – Fraktion vertreten hat. Er plädiert dafür, dem B – Plan zuzustimmen, weil B – Pläne zwei Zielsetzungen haben können: Entweder, sie schaffen Baurecht, z. B. in Neubaugebieten oder sie dienen dazu städtebaulich Missstände zu vermeiden. Aus dem Kieler Kamp wurde das Ansinnen herangetragen, einen B – Plan aufzustellen, weil Gebäude geplant waren und auch zukünftig geplant werden, die aufgrund § 34 Baugesetzbuch, also in einem nichtbeplanten Bereich, entstehen könnten und auch weiterhin entstehen würden. Diese Bauten tragen dazu bei, qualitativ hochwertige Wohnviertel zu zerstören. Von daher denkt er, dass ein B – Plan das geeignete Mittel ist, um gröbste Auswüchse zu stoppen und weitere Flächenversiegelungen zu vermeiden. Er bezieht sich beispielhaft auf ein Grundstück in der Wilhelmstraße, das kürzlich zu 90 % oder mehr versiegelt worden ist. Er hat daraufhin eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, ob derartiges künftig im unbeplanten Innenbereich durch eine Satzung verhindert werden kann; eine Antwort steht bis jetzt aus. Ein B – Plan ist das probate Instrument, um die richtigen Zeichen zu setzen und um die Richtung vorzugeben. Er appelliert an die Ratsmitglieder, für den Bebauungsplan Nr. 66 zu stimmen.