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ALLRIS - Auszug

29.09.2022 - 6 Erhebung der Tourismus- und der Kurabgabe in de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

Herr Weber verweist auf die umfangreiche Vorlage zum Thema der Tourismusabgabe und erläutert, dass die Tourismusabgabe von den Beherbergungsbetrieben und die Kurabgabe von den Gästen zu zahlen ist. Herr Weber plädiert dafür, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Herr Ohms erläutert auf Nachfrage, dass mögliche Rechtsfolgen der Verschiebung Widersprüche sein könnten. Die Kalkulation sollte daher in Auftrag gegeben werden.

 

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Beschluss:

 

1. Der Umstellungszeitpunkt, die Tourismusabgabe anhand des umsatzbezogenen Maßstabes zu erheben, wird um ein Kalenderjahr vom 01.01.2023 auf den 01.01.2024 verschoben.

 

2. Die Kalkulationen der Tourismusabgabe anhand des Realgrößenmaßstabes und der Kurabgabe wird von der Firma KUBUS über den bereits 2020 erteilten Auftrag erstellt.  

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0