Beratungsverlauf:
Vorsitzender Landschof leitet in die komplexe Thematik ein.
Bürgermeister Winter ergänzt, dass sich das Team Kämmerei mit Herrn Ohms und Herrn Titze an der Spitze und den leitenden Mitarbeitern der AöR, Herrn Laatsch, Herrn Eisner, Herrn Rausch und Herrn Evers akribisch mit den zahlreichen zu beachtenden Punkten auseinandergesetzt hat. In der Praxis ist, bei Wiedereingliederung des Baubetriebshofes (BBH) in die Verwaltung als Regiebetrieb nach aktuelle geltendem Recht die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Leistungserbringung umsatzsteuerlich nicht relevant ist. Der Bauhof wäre Bestandteil des städtischen Haushaltsplans. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Baubetriebshof organisatorisch und wirtschaftlich in die Stadt Plön wiedereinzugliedern.
Herr Ohms verweist auf die umfassende Darstellung in der Verwaltungsvorlage. Seit 2008, also seit der Gründung der AöR „Stadtwerke Plön“ ist der Baubetriebshof dieser zugehörig. Seither ist in Selbstverwaltung und Verwaltung diese Konstellation des Öfteren in Frage gestellt worden. Den letztlichen Anstoß gab die Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG), mit der sich die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Baubetriebshofes nach bisherigem Muster um 19 % verteuert hätte. Nach dem neuesten Stand der Rechtslage könnte jedoch davon ausgegangen werden, dass dies eventuell keine Begründung zugunsten einer Wiederaufnahme des Baubetriebshofes in den städtischen Haushalt mehr sein könnte, aber zu 100 % sicher ist dies noch nicht. Die Kommunalaufsicht des Kreises Plön hat allerdings schon vor einiger Zeit zu diesem Schritt geraten.
In der Gründungssatzung der AöR ist die Aufgabenübertragung auslegungsbedürftig. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, ist die Satzung deshalb zunächst zu ändern.
Es gilt, die Vor- und Nachteile einer Wiedereingliederung des BBH gegeneinander abzuwägen.
Im Fokus steht der Personalbestand des BBH. Die Belegschaft wurde unter einer früheren Betriebsführung ausgedünnt. Die obligatorische Leistungserbringung erweist sich deshalb mitunter als problematisch. Einige Mitarbeiter stehen kurz vor dem Renteneintritt. Es ist deshalb notwendig, ein neues Konzept für den BBH zu entwerfen.
Für Ratsfrau Hansen ist dadurch eine Irritation entstanden, dass nicht das Gespräch mit anderen Kommunen gesucht wurde, die sich in einer mit der Stadt vergleichbaren Situation befinden.
Herrn Ohms sind Gemeinden mit einer vergleichbaren Konstellation nicht bekannt.
Ratsherr Weber, Vorsitzender des Verwaltungsrats der AöR, sieht die Stadt Plön in diesem Bezug als Singularität an. Die Regel ist die Organisation der Bauhöfe als Regiebetriebe.
Ratsherr Jagusch bedankt sich bei der Verwaltung für die umfangreiche und verständliche Ausarbeitung. Neben der Nichtanwendbarkeit von § 2 b UStG sprechen zahlreiche andere Gründe für eine Rückführung in die Verwaltung. Daneben kann sich die AöR auf die Geschäftsbereiche Glasfaserausbau und –vermarktung sowie Energieversorgung konzentrieren, da auf diesen Sektoren ungleich höhere Erträge generiert werden können.
Er nimmt Bezug auf den Hinweis des Gemeindeprüfungsamtes, das Controlling zu intensivieren. Er schließt mit der Ankündigung, dass die CDU - Fraktion für die Variante B des Beschlussvorschlages stimmen wird.
Ratsherr Weber fügt an, dass auch seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieser Beschlussversion folgen wird.
Ratsfrau Hansen wiederholt rhetorisch ihre Frage nach Gemeinden mit ähnlichem Gefüge. In der SPD – Fraktion kam es vorübergehend zu kontroversen Diskussionen; es wurde sich letztlich auf die Zustimmung zu lit. b) des Beschlusses verständigt.
Hauptausschussvorsitzender Landschof verliest den Beschlussvorschlag B):