Beratungsverlauf:
Der Hauptausschussvorsitzende bittet um Beiträge zu diesem TOP.
Bürgermeister Winter geht davon aus, dass den Anwesenden die Situation im Sozialamt grundsätzlich aufgrund der allgemein bekannten Belastungsfaktoren, wie dem zu erwartenden Bürgergeld, der Flüchtlingszuwanderung, den Energiekostenbeihilfen oder auch der kommenden Ausweitung der Wohngeldanspruchsberechtigung, bekannt ist. Die von der Selbstverwaltung bewilligte ZBV – Stelle soll nun zur Entlastung der Sozialamtsmitarbeiter:innen eingesetzt werden. Er hat sich vor zwei Monaten noch nicht vorstellen können, dass diese so bald benötigt werden würde.
Oberamtsrat Ohms betont, dass es sich nicht um eine tatsächliche Stellenmehrung handelt, sondern um eine für den Ausgleich von Spitzenbelastungen der Gesamtverwaltung im Stellenplan bereits enthaltene Vollzeitstelle, die einem Freigabebeschluss des Hauptausschusses unterworfen ist. Der akute Bedarf besteht zurzeit in der Sozialverwaltung. Im Hintergrund steht eine Erhöhung um weitere Stellenanteile; jedoch sollte hiervon zunächst abgesehen und der Bedarf abgewartet werden.
Wie die Stadt Plön im Kleinen, so hat auch die Stadt Kiel eine derartigen Weg im Großen eingeschlagen: Dort werden 50 zusätzliche Dienstkräfte eingestellt, die als „Puffer / Springer“ zum Auffangen von Belastungsspitzen eingesetzt werden sollen.
Personaldezernent (u. a.) Zierau hat jüngst zu einem Erfahrungsaustausch zu diesem Thema in das Kieler Rathaus eingeladen.
Ratsherr Roth ist ebenfalls der Auffassung, dass sich bewahrheitet, was vor Monaten beraten und beschlossen worden ist. Die „echte“ Aufstockung um zusätzliche Stellenanteile im Sozialamt sollte den Beratungen über den nächsten Stellenplan vorbehalten bleiben.
Ratsherr Jagusch spricht von schnelllebigen Zeiten, denen man ausgesetzt sei. Eine langfristige Planung wäre kaum mehr möglich. Er rät dazu, sich vor die zu erwartende Welle zu setzen. Er stimmt Ratsherrn Roth insoweit zu, dass über eine Verstetigung der Stelle im Sozialamt zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden sollte. Der letzte Satz im Beschlussvorschlag sollte gestrichen werden.
Der Hauptausschussvorsitzende verliest den Beschlussvorschlag ohne den letzten Satz und bittet sodann zur Abstimmung: