Beratungsverlauf:
Kontrollfunktionen Beteiligungen
Bürgermeister Winter schickt vorweg, dass der Hauptausschuss gegenüber den Beteiligungen der Stadt Plön, wie z. B. AöR und Versorgungs GmbH, gesetzliche Kontrollfunktionen auszuüben hat. Die Stadt hat ihre wirtschaftlichen Unternehmen, Einrichtungen und Beteiligungen wirksam zu steuern und zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass der öffentliche Zweck erfüllt und die strategischen Ziele erreicht werden. Sie wird dabei durch die für die Beteiligungsverwaltung zuständige Beschäftigte oder durch den für die Beteiligungsverwaltung zuständigen Beschäftigten (Beteiligungsverwaltung) unterstützt. Die Beteiligungsverwaltung darf sich, soweit andere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, jederzeit über Angelegenheiten der wirtschaftlichen Unternehmen, Einrichtungen und Beteiligungen informieren, an deren Sitzungen teilnehmen und Unterlagen einsehen.
Die Beteiligungsverwaltung ist sinnvoller Weise in der Kämmerei angesiedelt worden. Für diese Aufgabe sind namentlich Herr Ohms, Herr Titze und maßgeblich Frau Wenz als die städtische Betriebswirtin verantwortlich.
Die Beteiligungsverwaltung hat gegenüber der Ratsversammlung und gegenüber dem Hauptausschuss zu berichten, insbesondere hat sie auch über mögliche Fehlentwicklungen und Risiken aufzuklären.
Der Aufbau einer Beteiligungsverwaltung steht noch in den Anfängen.
Die bekannte Auslastung der Kämmerei und die nach wie vor nicht besetzten Stellen stehen der tiefgreifenden Aufgabenerledigung im Wege.
Darüber hinaus besteht für die Beteiligungsverwaltung das Problem, keine bis wenige Kenntnisse über die Tätigkeiten und die Geschäftsentwicklung der Versorgungs GmbH zu erhalten.
Die ersten Grunddaten, die zur Verfügung stehen, reichen jedoch aus, dass Verwaltungsleitung und Beteiligungsverwaltung einmal ihre Sorgen gegenüber dem Hauptausschuss zum Ausdruck bringen wollen. Zum ersten Mal muss die Stadt einen Verlust der AöR des Jahres 2021 ausgleichen. Dieser Verlust umfasst ein Volumen von ca. 260.000 €, der nicht nur mit dem Baubetriebshof begründet werden kann.
Durch den Vorstand ist der Kämmerei bereits signalisiert worden, dass der voraussichtliche Verlust des Jahres 2022 noch erheblich höher ausfallen könnte.
Dem Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2021 der AöR sind ebenfalls kritische Ausführungen zur Risikoeinschätzung des Breitbandgeschäftes zu entnehmen.
Unangemeldete Kassenprüfung
Das Gemeindeprüfungsamt hat in der vergangenen Woche eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. Es wurde eine Bardifferenz in Höhe von 1,01 € in der Poststelle festgestellt. Darüber hinaus ergaben sich keine Beanstandungen.
Bürgermeisterwahl
Bürgermeister Winter unterrichtet die Anwesenden darüber, dass aktuell 14 Bewerbungen für seine Nachfolge vorliegen. Jedes Ratsmitglied kann in die Bewerbungsunterlagen Einsicht nehmen. Frau von Brocke vom Fachbereich 2 hat eine entsprechende Liste zusammengestellt. Des Weiteren ist eine Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen nach vorheriger Anmeldung bei Herrn Ohms oder Herrn Titze möglich. Er betont, dass dieses Recht nur den Angehörigen der Ratsversammlung, nicht jedoch den bürgerlichen Mitgliedern, zusteht.
Auf Nachfrage Ratsherrn Gamperts stellt Bürgermeister Winter klar, dass dieses Recht auch von mehreren Ratsmitgliedern gleichzeitig wahrgenommen werden kann.
Ratsherr Koll erkundigt sich, wie das Beteiligungscontrolling in der Praxis aussehen könnte.
Bürgermeister Winter weist darauf hin, dass der Wirtschaftsplan der AöR bereits seit vielen Jahren dem Haushaltsplan beizufügen ist. Hinsichtlich der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH ist dies nicht ohne weiteres möglich, da dieser Geschäftsgeheimnisse enthalten kann, die Wettbewerber sich aneignen könnten.
Stadtkämmerer Titze führt hierzu aus, dass die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Konzept für eine Umsetzung des Kontrollwesens in Bezug auf die Beteiligungen der Stadt vorlegen kann; dieses befindet sich jedoch in Vorbereitung.
Ratsherr Koll verdeutlicht, dass ein wirksames Controlling nur dann möglich ist, wenn die Ratsmitglieder umfassend und detailliert über die Geschäftsabläufe und deren Interpretation informiert sind.
Der Bürgermeister rät dazu, wegen der sensiblen Datenlage die Beratungen über die Wirtschaftslage der AöR und der GmbH nicht öffentlich durchzuführen.
Ratsherr Weber als Vorsitzender des Verwaltungsrats der AöR fügt an, dass sich dieser ohnehin aus Mitgliedern der Ratsversammlung zusammensetzt und somit ein Teil des Gremiums Einblicke aus erster Hand besitzt. Fast das Gleiche gilt für den Aufsichtsrat der GmbH.
Hauptausschussvorsitzender Landschof unterbreitet den Vorschlag, in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses über dieses Thema nicht öffentlich zu beraten.