Inhalt
ALLRIS - Auszug

14.12.2022 - 9 Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee bittet Ratsherrn Wegener in Vertretung des Ausschussvorsitzenden Ratsherrn Melzer, in die Vorlage einzuführen.

Ratsherr Wegener führt aus, dass das Projekt im November 2022 auf den Weg gebracht worden ist. Das gesamte Vorhaben ist zuvor vom Land Schleswig – Holstein genehmigt worden. Heute geht es darum, die Sanierungsträgerschaft auszuschreiben. Tatsächlich ist es nach dem Baugesetzbuch möglich, dass die Stadt einige Aufgaben an einen Sanierungsträger delegiert, der dann als Treuhänder tätig wird. Es geht also heute nicht um das Konzept für das Sanierungsgebiet, sondern um einen formalen Akt der Verwaltung, einen geeigneten Sanierungsträger auszuwählen.

 

Bürgermeister Winter ergänzt, dass die Vorlage hinsichtlich des finanziellen Teils, der dort aufgeführt ist, nicht ganz vollständig war. Was dort steht ist zwar richtig, aber nicht vollständig. Er verliest deshalb einen Hinweis der Kämmerei. Entsprechende Haushaltsmittel sind, bis auf einen Teilbetrag von 20.000 Euro, weder im aktuellen Haushaltsplan, noch in der Finanzplanung der kommenden Jahre enthalten. Bei Städtebauförderungsmitteln handelt es sich um investive Maßnahmen, die über Kreditaufnahmen zu finanzieren sind. Die Aufnahmen von Kommunaldarlehen ziehen zwischenzeitlich Zinssätze von 3 ½ % bis 4 % nach sich. Dieses ist für die finanzielle Beurteilung noch mit zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass diese Mittel in den Haushaltsjahren 2023 ff. miteinzuplanen sind.

 

Ratsherr Gampert bittet zu bedenken, dass für Verträge mit Ingenieuren und Architekten die HOAI (Honorarordnung Architekten und Ingenieure) gilt. In dieser sind Urheberrechte standardmäßig enthalten. Er bittet die Verwaltung, bei Abschluss der Verträge das Urheberrecht zu streichen um sich nicht der Möglichkeiten zu begeben, später etwas zu verändern oder zu ergänzen. Wenn das Urheberrecht Bestand hat, kann dieses verwehrt werden oder teuer zu stehen kommen.

 

Der Bürgermeister trägt den Beschlussvorschlag vor:

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe der Sanierungsträgerschaft für das Sanierungsgebiet „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ nach Zustimmung des Fördermittelgebers. Hierfür wird die Verwaltung beauftragt, sich für die Durchführung eines rechtssicheren Ausschreibungsverfahrens fachanwaltliche Beratung einzuholen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2