Beratungsverlauf:
Ratsherr Landschof bezieht sich auf die Anregung Ratsherrn Schröders in der letzten Hauptausschusssitzung, eine Erweiterung oder Ergänzung vorzunehmen, die unter § 9 Abs. 2 der Satzung wie folgt eingefügt werden kann: „Kann die Straßenreinigung aus Gründen, die die Stadt nicht zu vertreten hat, an höchstens 30 aufeinander folgenden Tagen nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, z. B. bei vorübergehender Einschränkung oder Unterbrechung der Reinigung infolge höherer Gewalt, außergewöhnlichen Witterungseinflüssen, wie z. B. Hochwasser, Sturm sowie Betriebsstörungen und unvermeidlichen Krankheitsausfällen, behördlicher Verfügungen, Straßenbauarbeiten oder dergleichen, so besteht kein Anspruch auf Minderung der Gebühr und der Vorauszahlung oder eine Entschädigung.“
Vorsitzender Ratsherr Görg verliest den Beschlussvorschlag und bittet hierüber zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Ratsversammlung fasst den folgenden Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Plön (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 18 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltungen: 1 |
Ratsfrau Meyer bittet zu bedenken, dass dies nicht der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses entspricht.
Oberamtsrat Ohms rät dazu, zur Rechtssicherheit den Beschluss und die Abstimmung unter Hinweis auf die Ergänzung zu wiederholen.
Der Vorsitzende bittet erneut zur Abstimmung: