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ALLRIS - Auszug

09.11.2022 - 10 Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Fre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Ratsherr Landschof als Vorsitzender des zuständigen Hauptausschusses trägt vor, dass eine Gemeinde nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes für Schleswig Holstein (KAG)  verpflichtet ist, die Kalkulation der Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr regelmäßig zu überprüfen. Der Kalkulationszeitraum beträgt maximal 3 Jahre. Der Hauptausschuss hatte vorgestern einstimmig eine Beschlussempfehlung für die Ratsversammlung beschlossen.

 

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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung nimmt die Kalkulation der Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Plön zur Kenntnis und beschließt die neue Gehrensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Plön.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 


 

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Anlagen zur Vorlage