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ALLRIS - Auszug

28.02.2023 - 11 Kalkulation der Kurabgabe

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Wiederum ist der Hauptausschuss für die Vorberatung zuständig. Dessen Vorsitzender Landschof erläutert die Sitzungsvorlage. Ergänzend dient die Kurabgabe ebenfalls zur Mitfinanzierung der zu TOP 10 aufgeführten Zwecke. Bisher war es so, dass sich der kurabgabepflichtige Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September erstreckte. Künftig soll die Kurabgabe ganzjährig erhoben werden, und zwar für die Vorsaison in Höhe von 1,00 Euro und in der Hauptsaison dann mit 2,00 Euro pro Tag. Da die Kalkulation in den Fachausschüssen bereits umfassend behandelt wurde, erkennt der Hauptausschussvorsitzende heute keinen Aussprachebedarf mehr.  

  

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Beschluss:

 

1. Es wird ab dem 01.01.2023 ein ganzjähriger Kurabgabeerhebungszeitraum eingeführt. Für die Nebensaison (01. Oktober bis 30. April) wird eine Kurabgabe in Höhe von 1,00 Euro und für die Hauptsaison (01. Mai bis 30. September) in Höhe von 2,00 Euro erhoben.

 

2. Die Kalkulation der Kurabgabe von der Firma KUBUS GmbH wird beschlossen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Plön vorzunehmen und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 22

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

 


 

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Anlagen zur Vorlage