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ALLRIS - Auszug

14.06.2023 - 5 Wahl der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorst...

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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Die Fraktionen haben sich im Vorweg darauf verständigt, dass die Wahl des Bürgervorstehers/In und der Stellvertreter/innen im gebundenen Vorschlagsrecht gem. § 33 Abs. 2 GO durchgeführt werden soll. Hierzu liegt auch ein schriftlicher Antrag der CDU-Fraktion vor.

Entsprechend der Abstimmung im Ältestenrat vom 30. Mai 2023 schlägt die CDU – Fraktion nach dem gebundenen Vorschlagsrecht zur Wahl des Bürgervorstehers Thure Koll vor.

Der Vorschlag wird vom Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion bestätigt.

Ein weiterer Vorschlag der SPD-Fraktion erfolgt nicht.

 

Nachdem keine geheime Wahl beantragt wird, erfolgt die Abstimmung über den Wahlvorschlag Thure Koll offen durch Handzeichen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0