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ALLRIS - Auszug

11.10.2023 - 7 Umsetzung des Radverkehrskonzepts Stadt Plön hi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Bgm:in Radünzel verliest die Verwaltungsvorlage.

 

Sie berichtet, zur Anfrage von Ausschussmitglied Böttcher, dass keine Unfälle an der Leitplanke am Tunnel Wilhelmstraße mit daraus resultierenden Schadensersatzforderungen an die Stadt Plön herangetragen worden sind und über den KSA abgerechnet wurden.  

Sie kann aber dadurch nicht ausschließen, dass dort Unfälle geschehen sind, die nicht beim KSA/der Stadt Plön zur Anzeige gebracht wurden.

 

Fragen der Ausschussmitglieder zur Fahrradstraße werden mit dem Hinweis zur Vorstellung des Fachplanes in der letzten SteP Sitzung verwiesen, bzw. dass die abschließende Genehmigung mit den Details der verkehrsrechtlichen Anordnungen von der Verkehrsaufsicht des Kreises Plön erstellt wird.

 

Es kommt die Frage nach dem Sinn einer Fahrradstraße auf. Bgm:in erläutert, dass die Radfahrer:in dadurch mehr Sicherheit im Verkehr erhalten und dies zum Radverkehrskonzept der Stadt Plön gehöre.

 

Zur Thema Leitplanke gehen die Meinungen zwischen Schutz und Gefahr im Ausschuss auseinander.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt den Endbericht zur Konzeption einer Fahrradstraße Eutiner Straße gemäß Anlage 2.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

 

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt die Einrichtung der Fahrradstraße Eutiner Straße gemäß vorgestellten Anlagen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

 

 

Damit gilt der Antrag als abgelehnt.
 

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fördermittelantrag im Sonderprogramm Stadt und Land zur Einrichtung der Fahrradstraße Eutiner Straße beim Land Schleswig-Holstein zu stellen und nach dem Vorliegen eines Zuwendungsbescheides die für die Einrichtung der Fahrradstraße Eutiner Straße erforderlichen Leistungen auszuschreiben und die Vergabe vorzunehmen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2024 einzustellen.

 

Hierzu erfolgt keine Abstimmung mehr, da der vorherige Antrag abgelehnt wurde.

 

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Anlagen zur Vorlage