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ALLRIS - Auszug

13.02.2023 - 7 Kalkulation der Kurabgabe

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Der Vorsitzende führt in die Thematik ein. War noch in der ersten Fassung der Anteil der Stadt an der geplanten Tourismusförderungsaktion „Unbeschwert unterwegs“ 

eine der Kalkulationsgrößen gewesen, so entfiel diese kommunale Beteiligung, nachdem das Gesamtprojekt zunächst wieder aufgegeben wurde. Somit war auch die Veranlassung für die unter anderen Voraussetzungen notwendige Erhöhung des Abgabesatzes nicht mehr gegeben.   

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Beschluss:

 

1. Es wird ab dem 01.01.2023 ein ganzjähriger Kurabgabeerhebungszeitraum eingeführt. Für die Nebensaison (01. Oktober bis 30. April) wird eine Kurabgabe in Höhe von 1,00 Euro und für die Hauptsaison (01. Mai bis 30. September) in Höhe von 2,00 Euro erhoben.

 

2. Die Kalkulation der Kurabgabe von der Firma KUBUS GmbH wird beschlossen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Plön vorzunehmen und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.   

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 


 

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Anlagen zur Vorlage