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ALLRIS - Auszug

08.05.2023 - 8 Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe Haushaltskonso...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Hauptausschussvorsitzender Landschof bedankt sich einführend bei Herrn Titze für die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage und nimmt Bezug auf die intensiven Beratungen in der Haushaltskonsolidierungsrunde.

 

Zur Diskussion stehen nun die Erhöhung der Grundsteuer B sowie eine Erhöhung des Steuersatzes für die Zweitwohnungssteuer.

Die Verwaltungsvorlage enthält Berechnungsbeispiele für eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 425 v.H. auf 475 v.H..

 

Ratsherr Schröder nimmt Bezug auf die Beratungen in der Haushaltskonsolidierungsrunde, in der angeregt wurde, den Hebesatz auf 450 v.H. zu erhöhen. Diese Erhöhung würde er auch heute empfehlen.

 

Ratsherr Dräger teilt für die FWG-Fraktion mit, dass sie der Empfehlung der Verwaltung folgen würden, da die Begründung stichhaltig und nachvollziehbar ist.

 

Ratsherr Landschof als Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion spricht sich ebenfalls für eine Erhöhung auf 475 v.H. aus, wäre aber auch bereit, sich dem Kompromissvorschlag anzuschließen.

 

Ratsherr Jagusch führt aus, dass es seitens der CDU-Fraktion die klare Linie gibt, mit den vom Land geforderten Sätzen mitzugehen, aber nicht darüber hinaus. Er führt u.a. weiter aus, dass die Erhöhung nicht wirklich zur Konsolidierung beiträgt, sondern sie trifft vielmehr nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch die Mieter, die es u.a. aufgrund der gestiegenen Energiepreise schon schwer genug haben. Eine Steuererhöhung ist immer das einfachste Mittel, wenn man etwas machen möchte, dann muss man ein Gesamtkonsolidierungspaket erarbeiten.   

 

Ratsherr Meußer bestätigt für die FDP-Fraktion die Ausführungen von Ratsherrn Jagusch. Ihn stört der Begriff Inflationsausgleich, denn die Inflation trifft die Bürgerinnen und Bürger in besonderem Maße. Die Bürgerinnen und Bürger wurden in der Vergangenheit bereits durch andere Konsolidierungsmaßnahmen stark belastet.

 

Ratsherr Buth erläutert noch einmal, dass es sich aus seiner Sicht doch um einen Inflationsausgleich handelt. Er nimmt in seinen Ausführungen Bezug auf die Haushaltsberatungen in SteP und GUT und konnte dort keine Konsolidierungsbemühungen feststellen. Die FWG-Fraktion hat einige Vorschläge eingebracht, die auch Berücksichtigung fanden, aber einige Anträge der FWG-Fraktion wurden abgelehnt. Aus seiner Sicht wird man nicht darum herumkommen, über eine Erhöhung der Grundsteuer B zu diskutieren.

 

Ratsfrau Meyer stellt klar, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein gemeinsames Ergebnis mitträgt, insbesondere im Bereich der Grundsteuer B. Im Bereich der Zweitwohnungssteuer sollte das Ziel sein, die Anzahl der Zweitwohnsitze soweit wie möglich einzuschränken.

 

Ratsherr Jagusch führt ergänzend noch einmal aus, dass es sich bei einer Erhöhung der Grundsteuer B um eine reine Symbolik handelt, da diese Erhöhung zu einer geringeren Fehlbedarfszuweisung führt. Sie bringt die Stadt also nicht weiter. Im Bereich der Zweitwohnungssteuer sieht es die CDU-Fraktion anders. Ziel ist, dass die Zweitwohnungsinhaber ihren Erstwohnsitz nach Plön verlegen, damit sich das positiv auf die Schlüsselzuweisungen auswirkt.

 

Ratsherr Schröder führt aus, dass er auch grundsätzlich gegen eine Erhöhung ist und die Argumente der CDU-Fraktion nachvollziehen kann.

 

Ratsherr Roth merkt an, dass Haushaltskonsolidierung zwar weh tut, aber für die Stadt Plön ist eine Mehreinnahme von 170.000 € nicht wenig. Denn auch für die Stadt Plön steigen alle Kosten und eine Erhöhung der Grundsteuer B ist zuletzt 2019 erfolgt. In seiner Brust schlagen zwei Herzen, aber auch er würde einer Erhöhung auf 475 v.H. als Kompromiss aber auch auf 450 v.H. zustimmen    

 

Nach weiterer Beratung beantragt Ratsherr Roth eine Sitzungsunterbrechung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 6                   Nein-Stimmen: 1                      Enthaltungen: 4

 

Die Sitzung wird für 10 Minuten bis 19:57 Uhr unterbrochen.

 

Hauptausschussvorsitzender Landschof setzt die Sitzung fort.

 

Ratsherr Schröder teilt mit, dass er gegen eine Erhöhung stimmen wird.

 

Ratsherr Landschof stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, den Hebesatz auf 450 v.H. zu erhöhen:

 

Beschluss:

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 450 v.H. angehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 5                  Nein-Stimmen: 5                     Enthaltungen: 1

 

Damit ist der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.

 

 

Hauptausschussvorsitzender Landschof leitet nun über zur Beratung über eine Erhöhung des Steuersatzes für die Zweitwohnungssteuer.

 

Nach kurzer Beratung stellt Ratsfrau Meyer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, den Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer auf 4,5% anzuheben.

 

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Beschluss:

 

Der Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer wird auf 4,5% angehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1