Beratungsverlauf:
Ausschussvorsitzender Landschof führt in den TOP ein und erklärt die Veränderungen in der Hauptsatzung.
Herr Ohms ergänzt die Ausführungen. Es werden noch weitere Änderungen besprochen.
Bürgervorsteher Koll verweist auf die redaktionelle Schreibweise mit Doppelpunkten in § 6 Abs. 6. Bisher wurden solche Schreibweisen nicht geführt, sondern in diesem Fall sollte „der Antragsteller/die Antragstellerin“ ausgeschrieben werden.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellt folgende Anträge:
1 Das Aufgabengebiet der Klimaanpassung in den „alten“ GUT und neuen SUE aufzunehmen.
2 Das Aufgabengebiet des Katastrophenschutzes in den Hauptausschuss aufzunehmen.
Beschluss:
- Das Aufgabengebiet der Klimaanpassungsmaßnahmen wird in § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3
Beschluss:
- Das Aufgabengebiet des Katastrophenschutzes wird in § 9 Abs. 2 aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Die Verwaltung stellt den Antrag:
Das Aufgabengebiet der Stadt- und Straßenreinigung in den Hauptausschuss zu verlegen, da diese Aufgabe dem Regiebetrieb des Baubetriebshofes angehört und der BBH ebenfalls im Hauptausschuss angesiedelt ist.
Beschluss:
Das Aufgabengebiet der Stadt- und Straßenreinigung wird in § 9 Abs. 2 aufgenommen und im Aufgabengebiet des § 10 Abs. 1 gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:
Soll an der/dem Beauftragten für Umweltschutz festgehalten werden?
Beschluss:
- § 14 der Hauptsatzung „Beauftragte/Beauftragter für den Umweltschutz“ bleibt bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 4
Weiterführend stellt die CDU-Fraktion einen Folgeantrag.
Soll an der/dem stellvertretenden „Beauftragten für den Umweltschutz“ festgehalten werden?
Beschluss:
- Es soll weiterhin an der/dem stellvertretenden „Beauftragten für den Umweltschutz“ festgehalten werden
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 8 Enthaltungen: 3
Da man sich gegen eine stellvertretende Umweltschutzbeauftragte entschieden hat, wird in § 14 Abs. 5 der Text „sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter“ entfernt.