Beratungsverlauf:
Ausschussvorsitzender Landschof berichtet einführend, dass man sich mit der Erhebung der Tourismusabgabe bereits seit ca. 3 Jahren beschäftigt. Seinerzeit wurde aufgrund einer Anmerkung des Gemeindeprüfungsamtes der Beschluss gefasst, vom bisher angewandten Realgrößenmaßstab auf den umsatzbezogenen Maßstab umzustellen. Zwischenzeitlich wurde aber auch darüber diskutiert, ob man nicht beim bisherigen Berechnungsmaßstab bleiben könnte, immer vor dem Hintergrund einer Abgabengerechtigkeit und Rechtssicherheit.
Herr Senz erläutert bezugnehmend auf die ausführliche Verwaltungsvorlage, dass sowohl der Realgrößenmaßstab als auch der umsatzbezogene Maßstab aktuell rechtlich zulässig sind. Eine Mischvariante aus beiden Maßstäben hingegen ist unzulässig. In der Verwaltungsvorlage sind zwei Beschlussvorschläge aufgeführt. Zum einen eine Verschiebung der Umstellung um ein Jahr und zum anderen von einer Umstellung insgesamt abzusehen. Die Verwaltung empfiehlt aufgrund des erhebliches Verwaltungsaufwandes, den die Umstellung nach sich ziehen würde, von einer Umstellung abzusehen.
In der folgenden Diskussion wird noch einmal angemerkt, dass es unglücklich war, dass man das Verfahren zunächst angestrebt hat und sich dadurch bei einer Veranstaltung den Ärger der Abgabepflichtigen eingehandelt hat. Die ausführliche rechtliche Prüfung hätte man durchaus schon vor der Beschlussfassung vor 3 Jahren durchführen müssen.
Auch die Verwaltung ist über die Entwicklung nicht glücklich, aber nachdem nun der Umstellungsprozess angegangen wurde, hat man festgestellt, dass die Berechnung und die künftige Veranlagung anhand des umsatzbezogenen Maßstabes einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen. Des Weiteren hat man sich bei einer Informationsveranstaltung auch den Unmut der Abgabepflichtigen eingehandelt. So ist die Verwaltung auch aufgrund der rechtlichen Zulässigkeit des Realgrößenmaßstabes zu der Empfehlung gekommen, die Umstellung auf den umsatzbezogenen Maßstab nicht weiter zu verfolgen.
In der folgenden weiteren Aussprache wird noch einmal diskutiert, ob man die Umstellung verschieben oder auch im Hinblick auf die Kritik der Abgabepflichtigen ganz auf die Umstellung verzichten sollte.
Nach Ende der Diskussion verliest der Ausschussvorsitzende zunächst den Beschlussvorschlag, den Umstellungszeitpunkt zu verschieben:
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, den Umstellungszeitpunkt, die Tourismusabgabe anhand des umsatzbezogenen Maßstabes zu erheben, um ein Jahr vom 01.01.2024 auf den 01.01.2025 zu verschieben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 8 Enthaltungen: 3
Damit ist dieser Vorschlag abgelehnt.
Der Ausschussvorsitzende verliest nun den Beschlussvorschlag, den Umstellungsprozess zu beenden: