Beratungsverlauf:
Am 03. April 2023 beriet der Hauptausschuss, deren Vorsitzenden Ratsherrn Landschof stellvertretende Bürgervorsteherin Thode – Rothhaar zum Podium bittet, den Förderplan.
Ratsherr Landschof erläutert die Geltungsdauer des Frauenförderplanes mit vier Jahren von 2023 bis 2026. Er übergibt das Wort an die Gleichstellungsbeauftragte.
Gleichstellungsbeauftragte Terstiege – Lambers legt dar, dass die Ratsversammlung heute über den Frauenförderplan der Stadt Plön mit Maßnahmen für die nächsten Jahre entscheiden wird. Es geht nach wie vor darum, Ungerechtigkeiten abzubauen und die rechtliche und faktische Gleichstellung von Mann und Frau in der Stadtverwaltung Plön zu vervollständigen. Gleichstellung braucht ein positives Klima innerhalb der Gesellschaft, damit die Gleichstellung auch Wertschätzung erfährt, und zwar in der Familie, im Beruf und in der Gesellschaft generell. Nur so wird schließlich Geschlechtergerechtigkeit umgesetzt werden können. Unterstützung dazu kommt aus der Politik und aus der Verwaltung durch Verwaltungshandeln. So hat die Verwaltungsspitze einen Frauenförderplan für die nächsten vier Jahre erarbeitet zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat. Die Verwaltungsvorlage liegt den Ratsmitgliedern vor. Dieser Plan kann und soll in den nächsten vier Jahren die Frauenförderung und die Geschlechtergerechtigkeit in der Plöner Stadtverwaltung voranbringen. Geschlechtergerechtigkeit zwischen Mann und Frau ist gemäß des Gleichstellungsgesetzes und weitere Aspekte der Gleichstellung sind im allgemeinen Gleichstellungsgesetz enthalten und in den Frauenförderplan der Stadt eingeflossen. Es geht um Arbeitsbedingungen für Beschäftigte, darunter der wichtige Aspekt der Fortbildung, insbesondere auch passgenaue Fortbildung für Frauen, um das Defizit, was wir noch haben in den höheren Lohngruppen zu verringern. Es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer. Dazu hat die Stadt verschiedene Instrumente, die sie einsetzt. Es geht um Geschlechtergerechtigkeit bei Beförderungen sowie um Gleichstellungsaspekte in den Einstellungsverfahren. Das alles wird im Frauenförderplan dargestellt. Frau Terstiege – Lambers bittet die Ratsversammlung in ihrer Eigenschaft als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt,
dem vorliegenden Frauenförderplan zuzustimmen.
Ratsfrau Meyer weist noch einmal auf die Aktualisierung des zu beschließenden Zeitraums in Absatz 2 des Sachverhaltes hin.
Der Zeitraum wurde bereits in der Originalfassung korrigiert.
Ratsherr Gampert bittet darum, in Punkt 5 den letzten Halbsatz „sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen“ zu streichen. Aus seiner Sicht sind die Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender