Beratungsverlauf:
Die Vorberatung erfolgte im SteP am 22. März 2023. Der SteP hat die
Beschlussfassung über die Stellungnahme an die Ratsversammlung verwiesen.
Inzwischen hat auch die AG Lärmschutz einen Text für die Resolution vorbereitet
und an die Ratsmitglieder verteilt.
Ratsherr Melzer als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung hebt die Zweischneidigkeit der Umgehungsstraße hervor, die seinerzeit vor vierzig Jahren als Ideallösung begrüßt wurde und von der man heute weiß, dass es sich um einen Fehler gehandelt hat. Dieser Fehler kann leider nicht mehr geheilt werden, denn eine Umgehungsstraße, wie sie von der Lärmschutz AG und im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss skizziert wurde, ist eine Vision und realistisch nicht ausführbar.
Nunmehr liegen die ersten Planänderungsunterlagen vor, die sehr komplex sind Er ist der Verwaltung und einigen Ratsmitgliedern dankbar, die sich sehr intensiv damit auseinandergesetzt haben, um auch die richtigen Fragen formulieren zu können. Tatsächlich ist dann aus der Arbeitsgruppe heraus ein Statement entwickelt worden, was auch allen zugegangen ist. Daraus ist gewachsen, dass eine Resolution in dem Augenblick gerechtfertigt wäre. Er übergibt nunmehr an das Mitglied der AG, Ratsherrn Wegener. Ratsherr Wegener verweist eingangs darauf, dass die Ortsumgehung vor 50 Jahren projektiert und vor 40 Jahren realisiert. Sie war ein Kind der 1950/1960 Jahre. Es ist ein Projekt im Sinne der autogerechten Stadt. Städtebauliche Aspekte und touristische Aspekte finden in dieser Planung und Projektierung gar keinen Widerhall. Lärmschutz war bei der Projektierung wahrscheinlich auch völlig vernachlässigt. Das Planfeststellungsverfahren von 2018 war in jeder Hinsicht unzureichend. Der Kreis und die Stadt Plön haben übereinstimmend festgestellt, dass das Planfeststellungsverfahren nicht sein Ziel erfüllen und einen akzeptablem Lärmschutz an der B 76 garantieren wird Tatsächlich legen die Zahlen des LBV das auch nahe: Wer in die Niederungen der LBV – Berechnungen einsteigt wird feststellen, dass durch den passiven Lärmschutz mithilfe von Lärmschutzwänden kein vernünftiges Ergebnis erreicht wird. Der angedachte passive Lärmschutz ist am Ende nicht ausreichend. Generell ist es auch so, dass das Gesetz aktiven Lärmschutz über den passiven Lärmschutz stellt. Die jetzt vorliegende erste Änderung des Planfeststellungsverfahrens weist keine substanziellen Verbesserungen auf. Das heißt, das Planungsziel wird nicht erreicht werden können. Zu dieser Erkenntnis kam übrigens auch der Kreis Plön, der in dieser Woche seine Stellungnahme von 2018 erneuert hat. Also nicht nur die Stadt ist zu dieser Erkenntnis gekommen, auch der Kreis Plön. Bei diesem Anlass erinnert er daran, dass der Kreis Plön vor fünf Jahren noch weitaus schärfer formuliert hat, als die Stadt. Deren Stellungnahme ist nicht so umfangreich wie die der Kreise, jedoch sind die Argumente letztlich die Gleichen, und die Schlussfolgerung auch. Dieses Planfeststellungsverfahren für die Lärmschutzwände wird sein Ziel nicht erreichen und kann dies auch gar nicht. Es ist konsequent, dieses Planfeststellungsverfahren einzustellen und ein neues zu begründen, in dem die verkehrlichen, die touristischen und die städtebaulichen Belange berücksichtigt werden und der Lärmschutz tatsächlich zur Geltung kommt. Er bittet die Ratsversammlung, sich der Stellungnahme in diesem Sinne anzuschließen.
Sodann tritt Ratsherr Möller vor das Auditorium.
Er kündigt an, dass sein heutiger Redebeitrag ausschließlich aus Zitaten besteht. Geht der Ausschuss davon aus, dass der Bau eines Lärmschutzes an der Umgehungsstraße nicht mehr zu verhindern sein wird und dass letztlich nur noch die Gestaltungsfrage zu diskutieren ist. Die in der Einwohnerversammlung (2007) aufgezeigten Möglichkeiten werden dem Ausschuss mittels eines Beamers in Erinnerung gerufen. Der Ausschuss beschließt nach eingehender Diskussion, dem Landesbetrieb Straßenbau keine konkreten Vorschläge bezüglich der Art der Lärmschutzeinrichtungen für die einzelnen Bereiche an die Hand zu geben, sondern allgemeine Vorgaben zu machen, die sich in den vom Landesbetrieb zu wählenden Bauformen für die Lärmschutz widerspiegeln sollen.
Beschluss v. 20. 09. 2007, – einstimmige Annahme –
Die Stadt begrüßt die Aufnahme des Planfeststellungsverfahrens für die innere Ortsdurchfahrt der B 76 und der B 430 Damit rückt die Umsetzung des Lärmschutzes für die betroffenen Anlieger seit Jahrzehnten endlich in greifbare Nähe. Die Etablierung von aktivem Lärmschutz im Bereich der so genannten Ortsumfahrung Plön stellt ein aus humanökologischer Sicht einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Einwohner:innen vor Verkehrslärm dar. Daher ist diese Maßnahme grundsätzlich positiv zu bewerten.
Stellungnahme des Kreises (2023)
Die Planfeststellung zur Lärmminderung folgt dem gesetzlichen Auftrag des Straßenbaulastträgers zur planerischen Bewältigung der Emissionsfolgen einer Straßenbaumaßnahme. Die Planung ist gesetzlich begründet und wegen der Wirkung der Straße auf ihr Umfeld erforderlich.
Wenn man nur diese Sätze hört könnte man denken, es ist alles geklärt. Der StEU hat bereits im Jahr 2007 nach einer Einwohnerversammlung – wann hat es das hier eigentlich jemals gegen – auch wenn die Vertunnelung damals weitestgehend beseitigt wurde und aktive Lärmschutzwände nun abschnittsweise verteilt waren. Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung 2018 mit entsprechenden zustimmenden Sätzen begonnen und hebt sogar noch die Etablierung von aktivem Lärmschutz, also von Lärmschutzwänden zum Schutz der Betroffenen hervor. Und der Kreis Plön erkennt die Notwendigkeit der Lärmschutzmaßnahme an. Ihm ist dabei allerdings klar, dass die Zitate aus dem Zusammenhang gerissen sind, denn in den Stellungnahmeder Stadt von 2018 und des Kreises werden die Lärmschutzwände in den ausführlich folgenden Formulierungen der Einwände praktisch abgelehnt. Er stellt die Frage in den Raum, wie das eigentlich zusammenpasst. Dabei bleibt er gedanklich bei der Ratsversammlung und ihrer Entscheidungskompetenz. Wie kommen derart widersprüchliche Aussagen in einer Stellungnahme zustande; und wie kann es sein, dass sie hier auch noch eine breite Mehrheit finden?
Es ist allgemein bekannt, wie der zur Bildung der Modeerscheinungen von AGn steht. Früher galt das geflügelte Wort: Wenn du nicht weiter weisst, bilde einen Arbeitskreis. Er hat seinerzeit von der Konstruktion einer Parallelwelt gesprochen. Heute würde er ergänzen, „…die dem Rest ein ruhiges Gewissen verschafft, weil ja alles organisiert ist.“ Aber Fakt ist, dass die AG Lärmschutz mit dem hohen Anspruch gestartet ist, um politische Kanäle zu nutzen um Ziele zu erreichen durch Beschlüsse der Ratsversammlung, die nach ihrer Ansicht durch Verwaltungshandeln eben nicht erreicht werden könnten. Und Fakt ist ebenfalls, dass sie nichts erreicht haben und drei Jahre lang tatenlos weiter existiert haben. Nun könnte er sagen: Recht gehabt! Er war von Anfang an gegen diese AG. Leider hat die Abgabe von Verantwortung an die AG aber weit reichende Konsequenzen, die die Stadt jetzt einholen. Machen wir uns klar: Wir haben in keinem Ausschuss in den letzten fünf Jahren Ausschussarbeit zum Thema Lärmschutz geleistet. In der letzten Sitzung des StEP am 22. März 2023 hatte auch die Verwaltung keine eigene neue Stellungnahme vorbereitet. Dazu kam es jedoch nicht. Jegliche inhaltliche Diskussion wurde nicht geführt. Aber er vergaß: Wir haben ja unsere AG. Die hat zwar auch noch nichts, aber immerhin eine Ankündigung für eine Stellungnahme. Dann haben wir doch etwas zur Abstimmung in der Ratsversammlung. Diese liegt jetzt – mehr oder weniger als gemeinsame Stellungnahme - von Verwaltung und Selbstverwaltung vor und bedeutet prinzipiell – sehr kurz gefasst – alles zurück auf null. Keine Lärmschutzwände in Plön, sondern Aufhebung des laufenden Verfahrens und Aufstellung eines neuen Planfeststellungsverfahrens. In so einer Aufforderung finden sich dann auch solche Ratsmitglieder wieder, schon aus ästhetischen Gesichtspunkten darauf zu verzichten. Oder solche, die den gesamten innerörtlichen Durchgangsverkehr mit Tempo 30 km durch Plön lenken wollen. Des Weiteren steht noch der Rückbau in Rede und würde insoweit nichts ändern, als die Zerschneidung des Stadtbildes – auch auf einem Teilstück - bliebe. Der Kreis Plön, erkennt seit jüngstem Zitat auch die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßahmen an. Ihm ist schon klar, dass auch diese aus dem Zusammenhang gerissen sind; Letztlich stellt er die rhetorische Frage, um wen es hierbei eigentlich geht. Es geht um Menschen, die seit Jahrzehnten dem Lärm auf diesem Streckenabschnitt ausgesetzt sind und einen juristischen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben; und zwar jetzt und heute und nicht erst in weiteren Jahrzehnten. Möglicherweise lässt das die/den eine/n ja in oder ihrem/seinem Abstimmungsverhalten beeinflussen. Einen Hinweis darauf, dass die steigende Elektromobilität für eine Verringerung des Lärmpegels führen wird, hält er schon für zynisch. Übrigens: Von den Plönerinnen und Plönern gibt es nach dem jetzigen Kenntnisstand keine/n einzige/n Einspruch gegen die Planung. Und sind wir nicht die ehemaligen Stadtvertreter:innen, wenn man Stadt als die Summe ihrer Bürger:innen begreift, dann müssten wir die ja wohl vertreten.
Als nächstes Ratsmitglied nimmt Ratsfrau Hansen zu dem Thema Stellung.
Lärmschutz in Plön scheint eine sehr verworrene und eine sehr zähe Sache zu sein; 40 Jahre sind doch eine sehr lange Zeit, zu der die allermeisten noch nicht dabei waren. Nun liegt eine schnell verfasste Stellungnahme der Lärmschutz AG vor und es ist wieder soweit, dass die Stadt ein Statement abgeben soll. Was hat sich verändert? Nichts, wie zu hören war. Die SPD - Fraktion betrachtete das Ganze nach wie vor sehr, sehr kritisch und sind bisher zu keiner Einigung im Sinne des Vorgehens gekommen. Deshalb wird die SPD – Fraktion unterschiedlich abstimmen, um das auch zu verdeutlichen. Um den Prozess an dieser Stelle konstruktiv zu unterstützen, werde sie die Forderungen, das laufende Feststellungsverfahren zu unterstützen, und sie hofft, dass die Forderung auch an richtiger Stelle Gehör findet. Lärmschutzwände an der B 76 vermag sie in der geplanten Form nicht zu befürworten.
Ratsfrau Meyer ist Mitglied der Lärm AG. Sie hätte sich wiederum mehr Unterstützung aus der Ratsversammlung gefreut. An diesem Punkt gibt sie Ratsherrn Möller eindeutig Recht. Sie fasst folgendes zusammen: Durch die Unterlage des Planfeststellungsverfahrens liegt der Nachweis vor, dass seit Jahren Lärmgrenzwertüberschreitungen im gesundheitsgefährdenden Bereich vorliegen. Und genau in diesem Bereich (das ist das Ende bei der Einmündung Eutiner Straße) werden keine Lärmschutzwände errichtet. Auch in den Bereichen, wo Lärmschutzwände errichtet werden, führt das Planfeststellungsverfahren (bereits das erste) den Nachweis, dass die Lärmschutzwände zu keiner Minderung führen. Es ist n der Unterlage darüber erkennbar, dass der pwn – Wert 0 beträgt. Diese Situation führt dazu, dass die Werte insgesamt unverändert bleiben. Die Lärmschutzwände haben eine so hochwertige Ausführung, dass sie eine Reduzierung um 10 db(A) erreichen können, so z. b. bei den Wohnhäusern Am Rodomstor, und zwar im Erdgeschoss. In den oberen Etagen ist hingegen keinerlei Minderung eingetreten. Daraus schlussfolgert, dass die meisten Lärmschutzwände größtenteils keinerlei Auswirkungen haben. Ziemlich am Ende des Gutachtens des Kreises findet sich eine Tabelle die aussagt, dass es möglich ist, in einem der Abschnitte den geforderten Lärmschutz aus den gesetzlichen Vorgaben (BImschG) zu erfüllen. Die Stellungnahme des Kreises findet sie äußerst qualifiziert, weil sie sich mit den rechtlichen Aspekten noch einmal viel genauer beschäftig. Sie bittet darum, die Stellungnahme der Stadt noch dahingehend zu erweitern und aufzunehmen, dass wir uns der Stellungnahme der Kreises Plön vollumfänglich anschließen.
Ratsherr Buth bezieht sich auf Ratsherrn Möller, der mit drei Zitaten in seinen Vortrag eingestiegen ist, die, wie er gesagt hat, aus dem Zusammenhang gerissen sind. Das ist auch so; man muss die Vorlagen tatsächlich in ihrer Gesamtheit lesen. Dabei ist ihm natürlich aufgefallen, wie ihm selber auch, dass unsere Stellungnahme aus dem Jahr 2018 eine zur Ablehnung widersprüchliche Einleitung hatte. Er erinnert sich sehr gut daran, wie das zustande gekommen ist: Es lag einfach daran, dass bei der Abstimmung eine Einstimmigkeit erreicht werden sollte. Darum wurde ein entschiedenes „ja, aber auch“ gewählt. Das ist genau das, was Ratsherr Möller hier angeführt hat. Er setzt sich natürlich kritisch mit der AG Lärmschutz auseinander, der auch er angehört. Er räumt ein, dass in den letzten drei Jahren relativ wenig gemacht wurde und konnten auch nichts vorweisen, aber es gab auch nichts, womit man sich beschäftigen konnte. Das Planfeststellungsverfahren bzw. des erste Planänderungsverfahren waren noch in der Mache. Man hatte Jahre lang nichts davon gehört. Wenn er es richtig verstanden hat, wurde auch die Verwaltung nie kontaktiert oder eingebunden, sondern man kam die erste Planänderung Anfang des Jahres auf den Tisch. Dies war genau der Zeitpunkt, wo die AG sich damit beschäftigen konnte. Ihm selbst ist dieses Dokument erst Anfang März zur Kenntnis gelangt. Ratsherr Möller kritisiert weiter, dass eine Stellungnahme angekündigt wurde, die dann später geliefert wurde. In der Tat wurde die Stellungnahme an die Fraktionen verteilt und sie lag zur Sitzung des Ältestenrates auch dort vor. Sie ist schon rechtzeitig eingegangen und man hätte sich auch rechtzeitig damit befassen können. Die Verwaltung hätte gefragt werden können, ob es eventuell abweichende Ansichten gibt. Diese gab es vermutlich nicht, sonst wäre ein Aufschrei zu vernehmen gewesen. Dann war im Ältestenrat die Resolution angesprochen worden. Die Resolution wurde erst in Arbeit genommen nach dem der Ältestenrat zugestimmt hat, die Resolution auf die Tagesordnung zu setzen, nicht einstimmig, aber mehrheitlich. Es gab das Übereinkommen, wenngleich auch nicht einstimmig, diesen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der heutigen Ratsversammlung zu setzen. Zwei Tage später lag der Resolutionsentwurf den Fraktionsvorsitzenden vor und wurde dann auch an die Mitglieder der Ratsversammlung verteilt. Innerhalb von 2 Tagen einen Resolutionsentwurf zu entwickeln, hält er für relativ zügig. Es gab schon Verfahren, die deutlich länger gebraucht haben. Der Vorwurf geht also ins Leere. Es ergingen dann einige Äußerungen, wie Tempo 30 km/h für die innerörtliche Umgehung; dies ist von der AG Lärmschutz nicht so geäußert worden. Bei Tempo 30 km/h geht es um die Bereiche, die von diesem Planungsverfahren überhaupt nicht betroffen sind, sondern um die Hamburger Straße und um die Rautenbergstraße. Er erinnert an das Jahr 2018, in dem mehrheitlich ein Lärmaktionsplan beschlossen wurde. Der Lärmaktionsplan sieht genau das vor. Er wird im nächsten Jahr evaluiert. Sodann muss eine Rückmeldung an das Land erfolgen, was die Stadt bisher davon umgesetzt hat. Es ist sich nicht sicher, ob bereits das Ortsschild versetzt wurde. Die Zwischenmeldung lautet: Fehlanzeige. Es wird also etwas getan werden müssen. Es wurde der Rückbau des Lärmschutzes im Teilbereich als illusorisch dargestellt. Es gab zu dem Rückbau ein entsprechendes Gutachten, das diskutiert, aber auch nicht ausdrücklich abgelehnt wurde. Das eigentliche Problem war, dass es eine Veranstaltung war mit den damaligen Bürgermeisterkandidaten und dem Staatssekretär. Und der Staatssekretär hat empfohlen, kein neues Planfeststellungsverfahren einzuleiten, sondern ein Planänderungsverfahren und dort die Anregungen und Einwendungen der Stadt geltend zu machen. Dem ist die Stadt in ihrer 8 – seitigen Stellungnahme ausführlich gefolgt. Die Stellungnahme des Kreises war ähnlich. Fünf Jahre später liegt dann ein erstes Planänderungsverfahren vor, das inhaltlich mit dem Planfeststellungsverfahren fast identisch ist. Es gibt keine substantiellen Abweichungen. Die Stadt ist seinerzeit der Empfehlung gefolgt, ein Planänderungsverfahren durchzuführen und fünf Jahre später sieht man, es war völlig fruchtlos. Er spricht sich von daher dafür aus, die Stellungnahme der Stadt und auch die Resolution heute zu beschließen.