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ALLRIS - Auszug

13.12.2023 - 19 Erhebung der Tourismusabgabe in der Stadt Plön ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Bürgervorsteher Koll übergibt das Wort an den stellvertretenden Hauptausschussvorsitzenden Rose, bezugnehmend auf die Verwaltungsvorlage und die bisherigen Beratungen noch einmal daran erinnert, dass vor ca. 3 Jahren aufgrund der Empfehlung des Gemeindeprüfungsamtes der Beschluss gefasst wurde, vom bisher angewandten Realgrößenmaßstab auf den umsatzbezogenen Maßstab umzustellen. Im Verlauf des Umstellungsprozesses wurde dann deutlich, dass die Berechnung und die künftige Veranlagung der Tourismusabgabe anhand des umsatzbezogenen Maßstabs einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen. Des Weiteren hat man sich bei einer Informationsveranstaltung auch den Unmut der Abgabepflichtigen eingehandelt.

Das Gemeindeprüfungsamt sieht zwar nach wie vor in dem umsatzbezogenen Maßstab mehr Abgabengerechtigkeit, aber nach aktuellem Stand ist auch der Realgrößenmaßstab rechtssicher. 

Der Hauptausschuss hat am 27.11.2023 ausführlich über die Erhebung der Tourismusabgabe beraten und empfiehlt, von der Umstellung abzusehen.

 

Bürgervorsteher Koll verliest den Beschlussvorschlag.

 

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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung beschließt, von der Umstellung der Bemessungsgrundlage zur Erhebung der Tourismusabgabe vom bisherigen Realgrößenmaßstab auf den umsatzbezogenen Maßstab, abzusehen und die Tourismusabgabe weiterhin anhand des aktuell geltenden Realgrößenmaßstabes zu erheben. Sofern eine gerichtliche Entscheidung dazu führt, dass der Realgrößenmaßstab für die Erhebung der Tourismusabgabe rechtlich nicht mehr zulässig ist, müsste die Umstellung der Bemessungsgrundlage dann erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 2

 


 

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Anlagen zur Vorlage