Inhalt
ALLRIS - Auszug

13.12.2023 - 12 Wirtschaftspläne 2024 der Stadtwerke Plön AöR u...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Stellvertretender Hauptausschussvorsitzender Rose trägt vor, dass es nach § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorgesehen ist, dass den Kommunen im Rahmen des Beteiligungsmanagements die Wirtschaftspläne vorab zur Kenntnis gegeben werden. Somit soll sichergestellt werden, dass die Gremien ihre Weisungsbefugnis gegenüber den entsandten Mitgliedern ausüben können. Der Wirtschaftsplan war zwar auf der Tagesordnung des Hauptausschusses, allerdings standen Unterlagen zuvor nicht zur Verfügung, so dass eine Sichtung nicht möglich war. Für die Zukunft besteht der Wunsch, dass die Unterlagen rechtzeitig vor der Sitzung des Hauptausschusses zur Verfügung stehen, damit man der rechtlichen Verpflichtung im Rahmen des Beteiligungsmanagements entsprechend nachkommen kann.

 

Ratsherr Buth macht anschließend noch einmal deutlich, dass es sich bei den Wirtschaftsplänen um ein komplexes Thema handelt. Der Hauptausschuss hatte aufgrund der fehlenden Unterlagen keine Möglichkeit, die Unterlagen zu analysieren und zu bewerten. Vor der Sitzung des Verwaltungsrates war es somit nicht möglich zu entscheiden, ob man vom Weisungsrecht Gebrauch machen möchte. Im nächsten Jahr wird erwartet, vor der Sitzung des Hauptausschusses aussagekräftige Unterlagen, d.h. die Wirtschaftspläne und zusätzlich die Stellungnahme des Beteiligungsmanagements hierzu, vorgelegt werden.      

 

Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Plön AöR sowie der Stadtwerke Plön Versor-gungs GmbH werden zur Kenntnis genommen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage