Beratungsverlauf:
Aufgrund der Erkrankung von Ratsherrn Landschof, der im Hauptausschuss den Vorsitz führt, obliegt es Ratsherrn Roth als seinem Stellvertreter, den Haushaltsentwurf 2023 einzubringen.
Der Tagesordnungspunkt wurde bereits am Montag im Hauptausschuss einstimmig verabschiedet
Ratsherr Roth gibt einen Abriss über das Vorgehen in Bezug auf die Haushaltsberatung. Er möchte in die Tagesordnungspunkte 9.1, 9.2, 9.3 und 9.4 versuchen, zusammen einzuführen. Im Anschluss wird erstmalig Frau Radünzel das Wort ergreifen und dann, wie in den Vorjahren, die Vorsitze der einzelnen Fraktionen. Nach der Aussprache werden mehrere Teilbeschlüsse zum Stellenplan, dem Finanzplan sowie der abschließende Beschluss über die Haushaltssatzung gefasst.
Der Versand der Haushaltsunterlagen erfolgte bereits am 14. März 2023 und hat sich bis zur letzten Veränderungsliste vom gestrigen Tage deutlich an 78 Stellen verändert. Diese Veränderungsliste ist Ausdruck des ernsthaften Bemühens aller Beteiligten aus Selbstverwaltung und Veraltung einen Haushaltsplan aufzustellen, der so sparsam wie möglich ist, der aber so wenig wie möglich kaputtspart. Die Verwaltung hat in dieser für uns alle finanziell sehr schwierigen Situation mit sehr viel Nachdruck, Hingabe und persönlichem Einsatz teilweise auch an den Wochenenden gearbeitet. Dafür bedankt er sich als stellvertretender Hauptausschussvorsitzender speziell bei der Herren Titze und Ohms und natürlich bei den gesamten Teams sehr, sehr herzlich.
Aber auch die Vertreter:innen der Selbstverwaltung haben sich durch viel Papier bzw. pdf – Dateien gearbeitet, um Vorschläge für einen sparsamen Haushalt zu machen. Er bedankt sich bei den Ratsmitgliedern.
Die städtischen Ausschüsse haben dann zunächst in ihren eigenen Produktentwürfen beraten und beschlossen, und der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am letzten Montag sowohl den eigenen Produkten als auch den übrigen Entwurf des Haushalts als Finanzausschuss beraten und beschlossen.
Die ausgiebige Diskussion im Hauptausschuss über den Stellenplan konnte bereits am 03. April abgeschlossen werden.
Die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung, zu der die Stadt vom Land zwingend verpflichtet ist, hat in dieser Zeit zwei Mal getagt. Die Arbeitsgruppe besteht aus den Fraktionsvorsitzen, der Bürgermeisterin sowie weiteren leitenden Mitarbeiter:innen der Verwaltung. Er selbst war in diesem Jahr nicht Mitglied der Konsolidierungsgruppe gewesen, so dass er sich bei seinen Ausführungen auf die Verwaltungsvorlage und die letzte Sitzung des Hauptausschusses stützt.
Haushaltskonsolidierung gibt es bei der Stadt Plön seit 2014. Die Stadt ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen. Der Haushalt muss seitdem jährlich genehmigt werden, was jedoch allgemein bekannt ist. Insgesamt ist es den politischen Gremien gelungen, jährlich über den Durchschnitt der Jahre hinweg rd. 1,3 Mio. Euro an Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen. In der Summe konnten somit 8,3 Mio. Euro an Eigenkapital erhalten bleiben. Die Stadt hat insgesamt Fehlbedarfszuweisungen in Höhe von 5,8 Mio. Euro erhalten können, letztmalig im November 2022 1,28 Mio. Euro. Das Land weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass zukünftig nur unvermeidliche Fehlbeträge anerkannt werden können. Es ist gleichzeitig zu prüfen, ob auch – neben zu hohen Aufwendungen – nicht realisierte Erträge angerechnet werden.
Im Haushalt haben sich die Aufwendungen überproportional gegenüber den Gesamterträgen entwickelt. Bei den Erträgen stellt sich die Situation so da, dass z. B. Grundsteuer B, Hundesteuer u. a. nicht mit der Inflation mitziehen, sondern auf bisherigem Niveau verharren; es bleibt die Frage, ob es zu einer Anpassung von höheren Löhnen kommen wird. Es besteht die Gefahr einer Lohn- Preisspirale. Steigendes Lohn- und Einkommensniveau ziehen zwar auch höhere Erträge aus der Gewerbesteuerumlage und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nach sich, aber nur einem Prozentanteil, Der Finanzbedarf des GUT hat sich seit 2022 um 20.000 Euro erhöht, z. B. infolge von Kita – Kosten, Schulverbandsumlage, Energiekosten u. a. für das PlönBad. Dies betreffe die anderen Ausschüsse natürlich in vergleichbarem Umfang. In der vergangenen Hauptausschusssitzung und aus der Mitte der Konsolidierungs AG wurde verlautbart, dass die Grundsteuer B nicht mit der Inflation steigt.
Sie wurde seit 5 Jahren nicht angehoben. Eine Anhebung um 50 Prozentpunkte würde etwa 11,70 % Erhöhung von 2019 bis 2023 entsprechen und würde zu der nicht geringen Summe an Mehreinnahmen von 170.000 Euro pro Jahr für den städtischen Haushalt führen. Die SPD – Fraktion, Teile der Grünen Fraktion und die FWG – Plön – Fraktion sind diesem Vorschlag der Verwaltung gefolgt. Bei der Abstimmung ergab sich allerdings ein 5 zu 5 Unentschieden bei einer Enthaltung. Bei Gleichstand gilt unter diesem Umstand ein Vorschlag als abgelehnt. Die anderen Fraktionen hatten wohl ihre guten Gründe, dem Vorschlag der Verwaltung nicht zu folgen. Er betont, dass Steuererhöhungen keine Symbolpolitik sind, sondern dringend benötigte Einnahmen der öffentlichen Hand. 170.000 Euro sind eine wirklich sehr ansehnliche Einnahme für den Haushalt der Stadt Plön. Der Haushaltskonsolidierungserlass des Landes fordert auch von der Fehlbedarfsgemeinde wie Plön alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und auch über die Mindesthebesätze die vom Land bei 425 v. H. festgelegt wurden, hinauszugehen. Und ist für das Land bzw. die Kommunalaufsicht des Kreises die Konsolidierungsabsicht nicht zu erkennen, dann kann das durchaus Konsequenzen haben. Es könnte zum einen sein, dass die Kommunalaufsicht den Haushalt nicht genehmigt oder die Auflage macht, die Verschuldung um eine bestimmte Summe X zu kürzen. Damit müssten dann bestimmte Vorhaben geschoben oder komplett gestrichen werden. Ebenso könnte das Land bei nicht erkennbaren Bemühungen die Fehlbedarfszuweisungen kürzen. Des Weiteren wurde im Hauptausschuss nach eingehender Diskussion über die Grundsteuer B auch die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer beraten, die dann, nach relativ kurzer Diskussion, auf 5,4 % erhöht wurde, was im Grunde auch dem Steuersatz der Umlandgemeinden entspricht und zu Mehrerträgen in Höhe von 59.000 Euro im Jahr führen. Die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer müsste heute von der Ratsversammlung rechtswirksam beschlossen werden. Unter Berücksichtigung aller 78 Veränderungen stellen sich die Fehlbeträge nunmehr wie folgt dar:
Der Haushalt der Stadt Plön weist für das Jahr 2023 einen Fehlbedarf in Höhe von
3.591 Mio. Euro aus. So ist zwar im Vergleich zum Haushaltsentwurf vom März eine moderate Verbesserung festzustellen, aber die Stadt Plön wird weiterhin eine Fehlbedarfskommune bleiben und der Haushalt steht unter einem Genehmigungsvorbehalt.
Zum weiteren Verlauf der heutigen Beratungen weist Ratsherr Roth auf den Stelleplan hin. In der Sitzung am 03. April wurde ein Stellenzuwachs von insgesamt 1,0359 Stellen befürwortet. Die Nachkommastelle für eine/n Verkehrsüberwacher:in liegt darin begründet, dass seit Beginn des Jahres weitere Parkplätze in die Bewirtschaftung
aufgenommen wurden; zum anderen ist es eine komplett neue Stelle (zbV) die jetzt als dauerhafte Besetzung dem Team 12 – Soziales – zugeordnet wird. Nachdem über den Stellenplan entschieden wurde, erfolgt die Abstimmung über den Ergebnis- und Finanzplan. Hier ist die Gewerbesteuer eine der wesentlichen Grundlagen für die Finanzierung. Das Aufkommen ist nur schwer zu prognostizieren. Die Höhe der Hebesätze der Gewerbesteuer, aber auch die der Grundsteuer, sollen aber auf dem Stand des letzten Jahres verbleiben. Die Anteile an der Einkommensteuer sind ein weiterer bedeutender Teil der Einnahmen. Der Gemeindeanteil steigt um ca. 190.000 Euro. Auch die gestiegenen Personalkosten nach den Tarifabschlüssen des kommunalen Dienstes wurden zwischenzeitlich die Vorlagen eingearbeitet. Diese sorgen war für 2023 für eine Entlastung in Höhe von 176.000 Euro und steigen ab 2024 bis 2026 zusammengenommen um 470.000 Euro. Als letztes wird über die Haushaltssatzung zu beschließen sein, deren Eckdaten er hier bekannt gibt: Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 25,1 Mio. Eur., der Gesamtbetrag der Aufwendungen errechnet sich mit 28,7 Mio. Eur. Daraus entsteht der legendäre Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 3,6 Mio.Eur..
Der Finanzplan beinhaltet Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit über 24,1 Mio. Eur., demgegenüber steht der Gesamtbetrag der Auszahlungen von 26,4 Mio. Eur.. Der Gesamtbetrag der Einnahmen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungsgstätigkeit wird auf 3,1 Mio. Eur. festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Auszahlungstätigkeit aus der Investitionstätigkeit wird mit 3,7 Mio. ausgewiesen.
Daraus ergibt sich insgesamt, dass zur Mitfinanzierung der Investitionen Kreditauszahlungen in Höhe von 2,5 Mio. Eur. erforderlich werden. Dass die Hebesätze der Grundsteuern A u. B voraussichtlich mit 425 Prozentpunkten unverändert bleiben sollen und der Gewerbesteuersatz ebenfalls nicht angetastet wird, stellt er zum Abschluss seines Vortrags in den Raum.
Als nächste nimmt Frau Bürgermeisterin Radünzel zum Haushalt 2023 Stellung. Sie bedankt sich bei allen, die sie umfassend unterstützen und ihr hilfreich zur Seite stehen, insbesondere bei den Fachbereichen und deren Leitungsebenen.
Ihr als Bürgermeisterin ist es wichtig, den Haushalt transparent zu gestalten. Sie bezieht sich dabei auf die Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit; dabei sind jedoch auch die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Der Fehlbedarf des diesjährigen Ergebnisplans in Höhe von 3,6 Mio. Eur. nötigt ein tiefes Luftholen ab. Dies ist erschreckend, und die künftige Entwicklung ist an den Aussagen der mittelfristiger Finanzplanung 2024 bis 2026 abzulesen, was zur Nachdenklichkeit anregen sollte. Die Defizite umfassen bis 2026 ein Volumen von 10,6 Mio. Eur.; das Eigenkapital beläuft sich mit Stand 01. Januar 2021 auf rd. 6,8 Mio. Eur. Es wird deutlich: Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Aus diesem Grund ist es notwendig, den städtischen Haushalt insgesamt einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Neben der Optimierung der Einnahmen und Anpassung der Ausgaben muss man sich auch erlauben, einen kritischen Blick in Richtung der Aufgaben zu wagen. Die Ressourcen müssen gebündelt werden. Das soll auf gar keinen Fall heißen, dass wichtige Einrichtungen und bürgerfreundliche Dienstleistungen eingestellt werden. Im Gegenteil; die wichtigen Einrichtungen dieser Stadt müssen wir zwingend erhalten; aber ein kritischer Blick, in die eine oder andere Richtung, was die Aufgaben betrifft: der muss erlaubt sein. Mit dem entsprechenden Augenmaß muss dies geschehen, damit Plön weiterhin lebens- und liebenswert bleibt. Nicht nur für Urlauber und Gäste, die uns besuchen, sondern für die Plönerinnen und Plöner, die hier leben. Sie hat bereits in ihrer Bewerbungsphase erklärt, dass sie Haushalt und Finanzen sehr im Fokus haben wird. Deshalb hatte sie bereits in einer der Ausschusssitzungen gesagt, dass sie Veränderungen anstrebt. Ihr ist es wichtig, dass die Kämmerei rechtzeitig in alle Projekte mit einbezogen wird. Nicht nur die Planung und Realisierung von Maßnahmen in den Fachbereichen ist wichtig, sondern auch die finanzielle und wirtschaftliche Betrachtung. Es obliegt der Kämmerei, die fachlichen Betrachtungen zu beschreiben. Das wird sich wiederfinden in der Beschreibung der finanziellen Auswirkungen in den Verwaltungsvorlagen. Dafür werden auch die Mitarbeier:innen in die Lage versetzt, sorgfältige Entscheidungen in der Sache treffen zu können. Bisher – in ihrem gesamten Berufsleben – stand der Haushalt immer sehr im Fokus. Sie ist geprägt von Kommunen, die einen defizitären Haushalt haben.
Die Ratsversammlung hat heute eine verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen: Den Beschluss über den Haushaltsplan 2023 fassen. Die Bürgermeisterin wird sich in den nächsten Monaten weiterhin vertiefend in den Haushaltsplan einarbeiten, um in dieser Hinsicht noch sprachfähiger zu werden. Bereits eingangs hatte sie erwähnt, dass heute über einen sehr schwierigen Haushalt zu beraten ist. Die Ergebnisse z. B. der Beratungen der AG Haushaltskonsolidierung sind in den vorliegenden Entwurf eingeflossen.
Sie möchte nunmehr einen Veränderungsantrag einbringen, den sie bereits vorab per mail versandt hat. In der Sitzung des Hauptausschusses am 08. Mai 2023 wurde bei dem Finanzrechnungskonto „Auszahlungen für den Erwerb von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden“ der Betrag von 210.000 Euro von 2023 nach 2024 verschoben worden. Dabei geht es um den Bereich in der Eutiner Straße für den beabsichtigten Erbbaupachtvertrag. Im Jahr 2022 waren bereits 35.000 Eur. für die vorläufige Erschließung bereitgestellt. Diese Mittel werden jetzt benötigt, damit die vorgesehenen Veranstaltungen problemlos durchgeführt werden können. Die Arbeiten wurden vor dem gesicherten rechtlichen Hintergrund. aufgenommen. Sie bittet darum, eine Verpflichtungsermächtigung einzustellen. Es ist sicher ein gutes Zeichen, wenn die Stadt auf diese Weise ihre Intention unterstreicht.
Bürgermeisterin Radünzel äußert den Wunsch, dass die Ratsversammlung den Beschluss möglichst einstimmig fasst.
Abschließend bedankt sich die Bürgermeisterin bei Herrn Titze und seinem Team aus Frau Wenz und Frau Paulsen. Das gesamte Team der Kämmerei hat hier eine vorbildliche Leistung erbracht. Alle Fragen, wenngleich zum Teil auch sehr kurzfristig und zu unkonventionellen Zeiten gestellt, wurden ausführlich beantwortet.