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ALLRIS - Auszug

17.01.2024 - 7 Antrag der SPD-Fraktion; hier: Umsetzung einer ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Ausschussmitglied Rose führt in den TOP ein, siehe dazu seine Ansprache, die dem Protokoll beigefügt ist.

 

Der Fördertopf mit der 90 % Förderquote besteht noch. Herr Wegener gibt den Hinweis, dass für diese Maßnahme der Errichtung der Fahrradstraße keine Ausbaubeiträge erhoben werden können, da das Förderprogramm eine Co-Finanzierung ausschließt und für die Erhebung von Ausbaubeiträgen ein besonders wirtschaftlicher Vorteil für die Anlieger Voraussetzung ist. Dies ist hier nicht gegeben.

 

Bürgerliches Ausschussmitglied Böttcher, gibt folgendes zu Bedenken: 

 

Durch die Einrichtung einer Fahrradstraße werden die Geschwindigkeitsreduktion und Verkehrsreduktion nicht erreicht. 

 

Zum einen handelt es sich bereits um eine Tempo 30 Zone. Zum anderen hat eine Verkehrszählung ergeben geben, dass heute schon weniger Verkehr herrscht als erreicht werden soll.

Durch den Rückbau der Leitplanke entsteht weiter eine Gefährdungssituation für den Fußverkehr.

 

Nach kurzer Aussprache erfolgt die Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion.

 

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Beschluss:

 

1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt die Einrichtung der Fahrradstraße Eutiner Straße gemäß des im SteP am 20. September 2023 beschlossenen Konzeptes und der am 11. Oktober 2023 zu TOP Ö7 vorgelegten Anlagen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fördermittelantrag im Sonderprogramm

Stadt und Land zur Einrichtung der Fahrradstraße Eutiner Straße beim Land

Schleswig-Holstein zu stellen und nach dem Vorliegen eines Zuwendungsbescheides die für die Einrichtung der Fahrradstraße Eutiner Straße erforderlichen Leistungen auszuschreiben und die Vergabe vorzunehmen. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2024 einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen