Beratungsverlauf:
Stellv. Ausschussvorsitzender Seligmann erteilt Herrn Michael Hinz, vom Wasser- und Verkehrskontor GmbH aus Neumünster das Wort.
Herr Hinz führt in den TOP ein und erläutert ausführlich anhand der dem Protokoll beigefügten Präsentation die Aufgaben und Ziele der EU-Umgebungsrichtlinie, die Grundlagen und die weitere Lärmaktionsplanung 2024, rechtliche Änderungen, was bereits durchgeführt wurde. Beigefügt sind weiter die belastenden Zahlen, Lärmschwerpunkte aus dem Straßenverkehr, bereits vorhandene Maßnahmen, geplante Maßnahmen, sowie die ruhigen Gebiete in Plön.
Es schließt sich eine rege Diskussion an.
Herr Hinz erklärt die Faustregel, dass z.B. eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h den Lärm um 2 Dezibel reduziert. 8.200 Fahrzeuge nutzen täglich z.B. die Hamburger Straße.
Ausschussmitglied Rose regt an in den Straßen B 430 – Hamburger Straße, sowie im 2 spurigen Bereich der B76 – Rautenbergstraße die Geschwindigkeit ganztags auf 30 km/h zu reduzieren.
Der Ausschuss sieht auch die beiden Kleingartensiedlungen sowie den Campingplatz Spitzenort als besonders schützenswürdig an und bittet Herrn Hinz dies als ruhige Gebiete mit aufzunehmen. Weiter wird eine intelligente Ampelschaltung mit einer grünen Welle vom Ausschuss befürwortet. Auch dies soll als weitere Maßnahme mit aufgenommen werden.
Nach der aktuellen Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS -19) wird Lärm mittlerweile berechnet und nicht wie zuvor gemessen.
Es wird der Hinweis gegeben, Kontakt zur Bahn aufzunehmen, da diese Versuche mit niedrigen Lärmschutzwänden macht (Diffraktor Lärmschutzwände mit gewelltem Untergrund).
Stellv. Ausschussmitglied Buth erinnert an die Sitzung der RV am 05.04.2023 in der mit großer Mehrheit gegen eine Lärmschutzwand gestimmt wurde und eine Petition auf den Weg gebracht wurde.
Laut Herrn Hinz hat der Bund die Verpflichtung seit 1984 Lärmschutzwände zu errichten, bis 1990 gab es allerdings hierfür noch keine Berechnungsgrundlage. Diese Verpflichtung sieht der Ausschuss kritisch.
Lärmschutz ist eine gesetzliche Verpflichtung und die Lärmschutzwand wäre eine Maßnahme.
Es wird über den folgenden Antrag abgestimmt:
Lärmaktionsplanung (Entwurf) Seite 6 Ziffer 3 - Bundesstraße 76 - komplett streichen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 5 | Enthaltungen: 0 |
Der Antrag gilt als abgelehnt. Ziffer 3 bleibt im Maßnahmenkatalog bestehen.
Als nächstes wird über die beiden Anträge der FWG, gestellt von Ausschussmitglied Kruppa, abgestimmt:
1. Antrag:
Lärmaktionplanung Seite 6, Ziffer 3 – Lärmschutzwände
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist dahingehend zu ändern, dass die Stadt die Planungsabsicht des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr bzw. des Amtes für Planfeststellung zur Kenntnis genommen hat, aber auf die Aufhebung des bestehenden Planfeststellungsverfahrens und die Einleitung eines neuen Planfeststellungsverfahrens besteht.
Auch aus dem Entwurf des Lärmaktionsplanes muss klar hervorgehen, dass die Stadt die derzeit beim Planungsträger vorhandenen Planungsabsichten nicht mitträgt, um dem Planungsträger keine Argumentationshilfe zu geben.
Begründung:
Der Punkt zum Thema Lärmschutzwände stellt einen Sachstand dar.
Es bleibt im Entwurf völlig unberücksichtigt, dass sich die Plöner RV seit vielen Jahren, zuletzt am 05.04.2023 mit großer Mehrheit gegen den Bau von Lärmschutzwände entlang der B 76/ B430 ausgesprochen hat. Das wird in der Stellungnahme der Stadt, die mit 18 Ja- und 2 Nein-Stimmen beschlossen wurde, überdeutlich.
Die gleichzeitig beratene Resolution / Petition wurde mit 17 Ja- und 2 Nein-Stimmen, sowie einer Enthaltung mit ebenso deutlicher Mehrheit beschlossen.
Die Petition wurde am Nachmittag des 20.04.2023 von der damaligen Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee persönlich an Herrn Ministerpräsident Daniel Günther übergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 2 | Enthaltungen: 2 |
2. Antrag:
Lärmaktionsplanung (Entwurf)
zu Seite 8 (Tabelle) Nr. 1. – Ändern der Schutzmaßnahme
von: „Lärmbelastung mindestens halten, besser verringern“
auf: „Lärmbelastung reduzieren, zumindest halten“
Begründung:
In dem Bereich ist seit der Planaufstellung im Jahr 2018 augenscheinlich eine Verschlechterung eingetreten. Vor dem Hintergrund ist das Ziel: „mindestens halten, besser verringern“ nicht ausreichend. Eine leicht ambitioniertere Zielsetzung:
„Reduzieren, zumindest halten“ kommt den Zielsetzungen der EU-Richtlinien näher.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 2 |
Aus dem Ausschuss wurden 3 Punkte erarbeitet, die in den Entwurf der Lärmaktionplanung aufgenommen werden sollen:
1. B 76 Rautenbergstraße und B 430 Hamburger Straße:
Tempo 30 km/h ganztägig
2. Koordinierung der Lichtsignalanlagen unter Einbeziehung der Bedarfsan-
lagen
3. Ergänzung der ruhigen Gebiete um: Campingplatz Spitzenort, Kleingärten
Ochsenkoppel an der B430 und Kleingärten Trammer See an der B76
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |