Ausschussvorsitzender Wegener führt in den TOP ein und erklärt, dass die Baumschutzsatzung grundsätzlich in den Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) gehört. Er erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.
Hintergrund sei, dass seinerzeit die Ausnahmen zur Fällung von Bäumen sehr eng gefasst worden sind und man damit etwas weit gegangen sei, wie man bei der Diskussion zur Errichtung von Wohnhäusern in der Ulmenstraße gesehen habe.
Bgm:in Radünzel erklärt auch, dass die Zuständigkeit der Satzung in den SUE gehört.
Auch wurde gerade erst beschlossen, dass Obstbäume schützenswert sind. Herr Wegener ändert den CDU-Antrag dahingehend ab, dass § 3 - Obstbäume - nicht geändert werden soll.
Sehr schwierig ist es allerdings den Tatbestand „dringend“ zu erfüllen, dies ist sehr eng geschnürt, weiter kommt der Tatbestand des „öffentlichen Interesses“ hinzu. Da die Satzung insgesamt in den SUE gehört, kann der SteP nicht einen Beschluss fassen, sondern nur eine Empfehlung an den SUE geben.
Letzendlich wird der SUE auch nur eine Empfehlung abgegeben, da die Ratsersammlung darüber beschließt.
Es wird folgender Beschluss formuliert: