Beratungsverlauf:
Bürgervorsteher Koll übergibt das Wort an den Ausschussvorsitzenden des Haupt-ausschusses Landschof. Dieser berichtet von der nun veränderten Situation.
Die Verwaltung hat noch einmal intensiv die bisherige Vorgehensweise, mit dem ein-zigen Anbieter direkt Preise nachzuverhandeln, vergaberechtlich geprüft und mit der Auftragsberatungsstelle SH e.V. Rücksprache gehalten. Dabei wurde festgestellt, dass dies rechtlich nicht zulässig ist, da Fördermittel involviert sind.
Auch eine losweise Vergabe ist rechtlich nicht zulässig, da diese in der ursprüngli-chen Vergabe nicht vorgesehen war.
Der Auftrag könnte nur zum ursprünglichen Angebotspreis an den Anbieter vergeben werden.
Die weitere Möglichkeit wäre, die Ausschreibung gemäß § 26 Abs. 1c VOB/A aufzu-heben und eine freihändige Vergabe durchzuführen, bei der mindestens drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Wenn diese Vorgehensweise beschlossen wird, können Firmen morgen angeschrie-ben werden und mit der Angebotsfrist von zehn Kalendertagen kann am 03. Juni 2024 die Submission stattfinden. Dann wäre es möglich, wenn die Ratsversammlung dem Hauptausschuss einmalig die Aufgabe der Auftragsvergabe erteilt, in der Hauptausschusssitzung am 05.Juni 2024 den Auftrag zu vergeben.