Beratungsverlauf:
Ausschussvorsitzender Landschof bittet Herrn Titze, zu der vorliegenden Übertragungsbilanz ein paar Ausführungen zu machen.
Herr Titze berichtet, dass vor eineinhalb Jahren der Baubetriebshof zurückgeführt wurde zu der Stadt Plön. Auslöser der Rückführung war der §2b des Umsatzsteuergesetzes. Nun ist es erforderlich bei den Bilanzen der Stadtwerke AöR und der Stadt Plön Bereinigungen vorzunehmen, d.h. den Betrieb finanztechnisch herauszulösen aus der Bilanz der Stadtwerke AöR.
Hierzu wurde ein Unternehmen beauftragt und die Übertragungsbilanz liegt nun vor.
Positiv zu sehen ist, dass die Stadt Plön ein Anlagevermögen in Höhe von 1,35 Mio. Euro übernimmt, dass nicht fremdfinanziert ist. Es kommt Eigenkapital in Höhe von 1,33 Mio. Euro hinzu. Darüber hinaus erhält die Stadt Plön noch eine Zahlung in Höhe von 67 Tsd. Euro.
Herr Titze führ weiter aus, dass die Übertragungsbilanz sehr umfangreich ist.
Die gesamten Positionen, insbesondere das gesamte Anlagevermögen, müssen nun in den Jahresabschluss 2023 der Stadt Plön eingearbeitet werden.
Insofern ist der letzte fehlende Jahresabschluss 2023 mit einem erhöhten Aufwand verbunden.
Herr Titze wirbt dafür die Übertragungsbilanz, an der es aus seiner Sicht nichts zu beanstanden gibt, zu beschließen.