Bürgermeister Paustian bringt die Vorlage der Verwaltung ein.
Zum 1. Januar 2008 wurden mit der Gründung der Stadtwerke Plön als Anstalt öffentlichen Rechts die bisher in der Außenorganisation Stadtpflege zusammengefassten Einrichtungen in die Stadtwerke übergeleitet.
Für die Ausschussstruktur der Stadt Plön bedeutet dies, dass der überwiegende Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen entfällt.
Der Hauptausschuss hat die in diesem Zusammenhang notwendigen Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Plön und der Zuständigkeitsordnung in seiner Sitzung am 5. November 2007 zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, diese Änderungen bis zum Ende der Wahlzeit umzusetzen.
Nach der aktuellen Planung finden die letzte Sitzung der Ratsversammlung in dieser Wahlzeit am Mittwoch, dem 12. März 2008 statt, die vorbereitende Sitzung des Hauptausschusses am 18. Februar 2008.
Die Änderungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung sind somit in
diesen Sitzungen zu beraten.
Bisher waren dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen nach der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung folgende Zuständigkeiten zugewiesen:
· Hauptsatzung, § 10 Abs. 1 Ziffer 3
- Angelegenheiten der städtischen öffentlichen Einrichtungen
- Werkausschuss für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Plön
- Angelegenheiten der Feuerwehr
· Zuständigkeitsordnung, § 4
1. Wahrnehmung von Angelegenheiten als Werkausschuss für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Plön gemäß der Satzung für den Eigenbetrieb
2. Wahrnehmung der Angelegenheiten
· der Stadtpflege (Bauhof, Stadtgärtnerei)
· der kostenrechnenden Einrichtungen Straßen und Stadtreinigung, Märkte und Parkplätze
· der Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie weiterer noch einzurichtender Regiebetriebe oder Betriebe in anderer Rechtsform , die die Aufgaben dieser Regiebetriebe wahrnehmen,
· der Feuerwehr.
Es verbleiben daher folgende Aufgaben des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, die nicht auf die Stadtwerke übergehen und somit mit Beginn der neuen Wahlzeit anderen Ausschüssen zugeordnet werden müssen:
· Stadt- und Straßenreinigung
· Märkte
· Parkplätze
· Feuerwehr
Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Aufgaben wegen der thematischen Nähe wie folgt auf die verbleibenden Ausschüsse zu übertragen:
1. Hauptausschuss
· Märkte
· Parkplätze
· Feuerwehr
2. Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
· Straßen- und Stadtreinigung
Für die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung sind daher Nachträge zu fertigen, die diese Änderungen berücksichtigen.
Bei der Änderung der Hauptsatzung soll außerdem ein Hinweis der KAB des Kreises Plön berücksichtigt werden, die empfiehlt, § 11 Abs. 3 an die geänderte Rechtslage anzupassen - die Teilnahmerechte ausschussfremder Personen waren 2005 wieder maßgeblich eingeschränkt worden - und wie folgt zu fassen:
Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Mitglieder der Ratsversammlung übertragen.
In der Zuständigkeitsordnung sind außerdem auf Hinweis der Fachgruppe Finanzen drei Aktualisierungen vorzunehmen:
· In § 1 Ziff. 8 ist der Text redaktionell anzupassen.
· In § 1 soll eine neue Ziff 9 aufgenommen werden. Bei der Bildung von Abschnitten sowie der Abrechnung im Wege der Kostenspaltung handelt es sich um Instrumente der schnelleren Refinanzierungsmöglichkeiten der Kommunen. Diese unterfallen dem Kommunalen Abgabenrecht und den örtlichen Abgabesatzungen. Es handelt sich nicht um technische Fragen zum Straßenausbau. Insoweit muss die Zuständigkeit beim Hauptausschuss und nicht beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt liegen.
· In Ziff. 2 ist diese Aufgabe dann beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zu streichen.
Ratsherr Meyer wendet ein, dass die Übertragung der Aufgabe Stadt- und Straßenreinigung im Grunde vermieden werden solle, weil die Aufgabe durch die Stadtwerke wahrgenommen werde. Ratsherr Kreuzburg schließt sich dieser Auffassung an.
AR Seibler weist daraufhin, dass die derzeitige Fassung der Straßenreinigungssatzung zurzeit noch eine direkte Zuständigkeit der Stadt festlege.
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses möglichst eine Lösung zu erarbeiten, die eine Zuweisung der Aufgabe Stadt und Straßenreinigung innerhalb der städtischen Gremien nicht mehr notwendig macht, sondern es ermöglichst, die Aufgabe direkt den Stadtwerken zuzuweisen.
Im Übrigen wird dem Beschlussvorschlag zugestimmt.