Ratsherr Krüger verlässt wegen Befangenheit das Sitzungszimmer. Er nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Der Vorsitzende rekapituliert die Vorgeschichte. Bereits bei der Übernahme der Landesliegenschaft durch den Verein bestand seitens des Ausschusses die grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung, allerdings war den Beteiligten damals auch schon klar, dass es Schwierigkeiten mit der unbefriedigenden Erschließungssituation geben würde. Erwartet wurde damals eine zufrieden stellende Steuerung des Verkehrs durch den Verein, die aber offensichtlich leider nicht so wie erhofft umgesetzt werden konnte.
Der Vorsitzende fragt die beiden anwesenden Vertreter des Vereins, welche Vorstellungen der Verein für die zukünftige Regelung des Zu- und Abfahrtverkehrs entwickelt.
Herr Köhler und Herr Andresen sehen es als einzige dem Verein mögliche Option an, die Vereinsmitglieder ständig und nachhaltig auf die unzulässige Zu- und Abfahrt hinzuweisen, und für eine sehr begrenzte Zahl von Vereinsmitgliedern Ausnahmebescheinigungen bei der Verkehrsaufsichtsbehörde zu beantragen. Damit seien aber auch schon die dem Verein zustehenden Möglichkeiten erschöpft.
In der anschließenden Aussprache werden eine Reihe von Möglichkeiten zu einer Kontrolle der Prinzeninselzufahrt angesprochen, wie zum Beispiel die Aufstellung eines Wachtpostens mit einem Schilderhäuschen, der die Ein- und Ausfahrten kontrolliert oder die Aufstellung einer verschließbaren Schranke mit Ausgabe von Schlüsseln.
Letztlich findet der Ausschuss aber auch nach intensiver Diskussion keine griffige Lösung für ein Problem, für das bereits seit mehr als 50 Jahren keine befriedigende Lösung gefunden werden konnte. Es muss möglicherweise einfach hingenommen werden, dass zu einer öffentlichen Gaststätte auch ein gewisser öffentlicher Verkehr gehört, und sei es auch nur für Schwerbehinderte, Taxen, Lieferanten, Eigentümer, Personal etc. Abgesehen davon ist jede Sperrung abhängig von der Zustimmung des Hauses Hohenzollern als den Eigentümern des Geländes. Dennoch will der Ausschuss an seiner Absicht festhalten, eine für alle Beteiligten tragfähige Regelung speziell für den Fahrzeugverkehr zum SRSV insbesondere für Regatten -, darüber hinaus aber auch für den gesamten Prinzeninselverkehr zu finden.
Als Ergebnis der Diskussion wird deutlich, dass dieses Problem aber nicht auf der Flächennutzungsplanebene zu lösen ist, sondern alleine verkehrsordnungsrechtlich und durch Vereinbarungen mit dem Verein zur Selbstverpflichtung. Dies ist einfach der historisch gewachsenen Lage des Vereinsgeländes geschuldet.
Der Ausschussbeschluss zur Vorlage des nachfolgenden Beschlussvorschlags an die Ratsversammlung kommt nur mehrheitlich zustande und steht unter dem Vorbehalt des Zustandekommens einer befriedigenden Regelung speziell für den Fahrzeugverkehr zum SRSV insbesondere für Regatten -, darüber hinaus aber auch für den gesamten Prinzeninselverkehr.
Der Ausschuss beauftragt deshalb die Verwaltung, bei der zuständigen Kreisbehörde eine nachhaltige, auf ordnungsrechtliche Einzelgenehmigungen bestehende Regelung des Fahrzeugverkehrs aller Bewohner und berechtigten Besucher des Schlossgartens und der Prinzeninsel einzuleiten und abzuschließen.
Zudem bittet der Ausschuss um Prüfung, ob nicht die dem Vereinsgelände nach Westen hin vorgelagerte dreiecksförmige Waldfläche in den Geltungsbereich mit einbezogen werden kann. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Gespräche mit der Forstbehörde zu führen und sollte dies nach einer Waldentlassung möglich sein das Verfahren mit dem dann geringfügig erweiterten Geltungsbereich weiter zu führen.
Im Verlauf der Diskussion führt der Ausschuss auch eine Ortsbesichtigung des Geländes speziell zu dem vorliegenden Bauantrag zur Einrichtung eines Trailerabstellplatzes durch. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss dem Verein, das bisher noch dem Land gehörende dreiecksförmige Waldstück zu erwerben, um dann von dem vorhandenen Weg her eine vereinsinterne Erschließung realisieren zu können.