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ALLRIS - Auszug

21.02.2008 - 5 Änderung des F-Planes für den Bereich des SRSV ...

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Wortprotokoll

 

Ratsherr Krüger verlässt wegen Befangenheit das Sitzungszimmer. Er nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

 

Der Vorsitzende rekapituliert die Vorgeschichte. Bereits bei der Übernahme der Landesliegenschaft durch den Verein bestand seitens des Ausschusses die grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung, allerdings war den Beteiligten damals auch schon klar, dass es Schwierigkeiten mit der unbefriedigenden Erschließungssituation geben würde. Erwartet wurde damals eine zufrieden stellende Steuerung des Verkehrs durch den Verein, die aber offensichtlich leider nicht so wie erhofft umgesetzt werden konnte.

Der Vorsitzende fragt die beiden anwesenden Vertreter des Vereins, welche Vorstellungen der Verein für die zukünftige Regelung des Zu- und Abfahrtverkehrs entwickelt.

Herr Köhler und Herr Andresen sehen es als einzige dem Verein mögliche Option an, die Vereinsmitglieder ständig und nachhaltig auf die unzulässige Zu- und Abfahrt hinzuweisen, und für eine sehr begrenzte Zahl von Vereinsmitgliedern Ausnahmebescheinigungen bei der Verkehrsaufsichtsbehörde zu beantragen. Damit seien aber auch schon die dem Verein zustehenden Möglichkeiten erschöpft.

 

In der anschließenden Aussprache werden eine Reihe von Möglichkeiten zu einer Kontrolle der Prinzeninselzufahrt angesprochen, wie zum Beispiel die Aufstellung eines „Wachtpostens“ mit einem „Schilderhäuschen“, der die Ein- und Ausfahrten kontrolliert oder die Aufstellung einer verschließbaren Schranke mit Ausgabe von Schlüsseln.

Letztlich findet der Ausschuss aber auch nach intensiver Diskussion keine griffige Lösung für ein Problem, für das bereits seit mehr als 50 Jahren keine befriedigende Lösung gefunden werden konnte. Es muss möglicherweise einfach hingenommen werden, dass zu einer öffentlichen Gaststätte auch ein gewisser öffentlicher Verkehr gehört, und sei es auch nur für Schwerbehinderte, Taxen, Lieferanten, Eigentümer, Personal etc. Abgesehen davon ist jede Sperrung abhängig von der Zustimmung des Hauses Hohenzollern als den Eigentümern des Geländes. Dennoch will der Ausschuss an seiner Absicht festhalten, eine für alle Beteiligten tragfähige Regelung speziell für den Fahrzeugverkehr zum SRSV – insbesondere für Regatten -, darüber hinaus aber auch für den gesamten Prinzeninselverkehr zu finden. 

 

Als Ergebnis der Diskussion wird deutlich, dass dieses Problem aber nicht auf der Flächennutzungsplanebene zu lösen ist, sondern alleine verkehrsordnungsrechtlich und durch Vereinbarungen mit dem Verein zur Selbstverpflichtung. Dies ist einfach der historisch gewachsenen Lage des Vereinsgeländes geschuldet.

Der Ausschussbeschluss zur Vorlage des nachfolgenden Beschlussvorschlags an die Ratsversammlung kommt nur mehrheitlich zustande und steht unter dem Vorbehalt des Zustandekommens einer befriedigenden Regelung speziell für den Fahrzeugverkehr zum SRSV – insbesondere für Regatten -, darüber hinaus aber auch für den gesamten Prinzeninselverkehr.

Der Ausschuss beauftragt deshalb die Verwaltung, bei der zuständigen Kreisbehörde eine nachhaltige, auf ordnungsrechtliche Einzelgenehmigungen bestehende Regelung des Fahrzeugverkehrs aller Bewohner und berechtigten Besucher des Schlossgartens und der Prinzeninsel einzuleiten und abzuschließen.

 

Zudem bittet der Ausschuss um Prüfung, ob nicht die dem Vereinsgelände nach Westen hin vorgelagerte dreiecksförmige Waldfläche in den Geltungsbereich mit einbezogen werden kann. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Gespräche mit der Forstbehörde zu führen und – sollte dies nach einer Waldentlassung möglich sein – das Verfahren mit dem dann geringfügig erweiterten Geltungsbereich weiter zu führen.

 

Im Verlauf der Diskussion führt der Ausschuss auch eine Ortsbesichtigung des Geländes speziell zu dem vorliegenden Bauantrag zur Einrichtung eines Trailerabstellplatzes durch. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss dem Verein, das bisher noch dem Land gehörende dreiecksförmige Waldstück zu erwerben, um dann von dem vorhandenen Weg her eine vereinsinterne Erschließung realisieren zu können.

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (21.02.2008) legt der Ratsversammlung den nachfolgenden Beschlussvorschlag vor:

 

„1.              Der Flächennutzungsplan der Stadt Plön soll für den Bereich des am Strandweg gelegenen  Flurstücks 25 der Flur 3 (SRSV Plön) einer 82. Änderung unterzogen werden.

              Ziel der Änderung ist es, die bestehende und auch städtebaulich gewünschte Nutzung dieses bisher als Grünfläche dargestellten Grundstücks für Zwecke des Wassersports durch die Darstellung eines Sondergebiets „Wassersport“ rechtssicher im F-Plan zu verankern.

 

2.              Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

3.              Die „Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung“ nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich mit der „Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

4.              Die „Öffentliche Auslegung des Entwurfes sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen“ nach § 3 Abs.2 BauGB soll gemäß § 4a Abs.2 BauGB zeitgleich mit der „Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt werden.

 

5.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Bemerkung:              Gemäß den §§ 22 und 32 GO ist Ratsherr Krüger von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.  Sonstige Ausschließungsgründen werden keine vorgebracht.