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ALLRIS - Auszug

08.05.2008 - 5 Städtebauliche Integration von Ortsdurchfahrten...

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Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende erinnert an die allseits bekannten Probleme mit der „innerörtlichen Ortsumgehung“ und die Überlegungen zur Einbindung der Lärmschutzwände in eine Gesamtgestaltung und hält deswegen das Thema, zu dem Herr Reibetanz heute einige Überlegungen vortragen will, für äußerst interessant.

Herr Reibetanz stellt zunächst sich und sein in Berlin ansässiges Büro mit einer Dependance in Zarnekau vor. Er selbst ist Architekt und Stadtplaner, sein Büro beschäftigt sich außer in der Objekt- und Stadtplanung  auch mit Verkehrsplanung. Das Büro hat beispielhafte verkehrsplanerische Konzepte sowohl in Hamburg als auch in Neumünster entwickelt.

Die Situation und Problematik in Plön ist ihm durch zahlreiche Fahrten durch Plön bekannt und aus seiner beruflichen Tätigkeit weiß er, dass die Integration von Hauptverkehrsstraßen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Insofern könnten seine Überlegungen zu diesem Thema für die Stadt interessant sein.

Er weist grundsätzlich darauf hin, dass die vorgesehene Lärmschutzmaßnahme umgesetzt werden muss, weil sie auf gesetzlichen Vorgaben beruht und seine derzeitigen vorläufigen Überlegungen zu baulichen Veränderungen der beiden Bundesstraßen keine Auswirkungen auf diese Lärmschutzmaßnahmen entwickeln. Dennoch müsste schnell gehandelt werden, bevor sich die Maßnahme verfestigt und durch den Bau vollendete Tatsachen geschaffen werden. Auch ist aufgrund seiner Vorschläge keine Veränderung der Leistungsfähigkeit  verbunden. Es handelt sich eher um kleinteilige Maßnahmen, insbesondere eine Veränderung der Kreuzungen. Im Grunde genommen sollte ein Zustand hergestellt werden, der sich auch einstellen würde, würde man die Umgehungsstraße heute bauen – eine Aufwertung im Sinne einer innerstädtischen Straße mit der damit einhergehenden Geschwindigkeitsreduzierung.

 

Er zeigt dann den derzeitigen Zustand anhand von Fotos und spricht die Mängel an, die erkennbar sind. Danach zeigt er in Fotomontagen die Möglichkeiten einer Veränderung, bsw. durch Reduzierung der Fahrbahnbreiten, Aufbau von Bürgersteigen und Radwegen, Beleuchtung, Abbau der Leitplanken und niveaugleiche Übergänge an den Kreuzungen für Fußgänger, Fahrradfahrer und Autoverkehr.

 

Münden könnten diese ersten Überlegungen in eine Machbarkeitsstudie als integrierte städtebaulich-verkehrliche Untersuchung im Kontext mit der geplanten Lärmschutzmaßnahme.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Reibetanz und findet es angenehm, solche Visionen gestalten zu können. Für die Stadt sei es hingegen wichtig, solche Visionen nicht wie Seifenblasen platzen zu lassen. Insofern sei die Finanzierung zunächst der Machbarkeitsstudie und später die der praktischen Umsetzung wichtig.

 

Herr Reibetanz hält es für möglich, dass es finanzielle Zuschüsse für die Erstellung der Machbarkeitsstudie geben könnte. Die Kosten für eine Machbarkeitsstudie beziffert er mit etwa 20.000 €. Wegen der praktischen Umsetzung könnte mit dem Landesbetrieb Straßenbau gesprochen werden. Dieser stehe der Umgestaltungsmaßnahme zwar skeptisch gegenüber, weil er eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit befürchtet. Sollte diese Skepsis aber ausgeräumt werden können, so sollte man darauf hinarbeiten, dass der Landesbetrieb einen Teil der Umbaukosten übernehmen würde, um dadurch sozusagen die Akzeptanz für seine Lärmschutzmaßnahme zu erhöhen.

 

Die Lärmschutzwände werden das derzeitige Problem noch fördern resp. verstärken, insofern sollte die Stadt bei allen Stellungnahmen darauf dringen, dass die Errichtung der Lärmschutzwände/-wälle nur im Zusammenhang mit einer Integration in das städtebauliche Umfeld erfolgen darf.

 

Eine Abwidmung der Straße zur Innerörtlichen Ortsdurchfahrtsstraße ist sehr unwahrscheinlich, deshalb sollten Ansatzpunkte gesucht werden, bei welchen Maßnahem zur Umgestaltung der Landesbetrieb in der Pflicht ist und welche Maßnahmen aus Stadtentwicklungsprogrammen finanziert werden könnten.

 

Da nach der ausführlichen Diskussion im Ausschuss Einigkeit zum weiteren Vorgehen herrscht, fasst der Ausschuss den nachfolgenden Beschluss:

 

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Beschluss:

„Die Verwaltung wird gebeten, eine Machbarkeitsstudie als integrierte städtebaulich-verkehrliche Untersuchung im Kontext mit den geplanten Lärmschutzmaßnahmen in Auftrag zu geben, welche die Möglichkeiten einer Integration der „innerörtlichen Umgehungsstraße“ unter Einbeziehung der Lärmschutzwände in das städtebauliche Umfeld untersuchen soll.

Die Kosten von 20.000 € sollen aus dem laufenden Haushalt der Fachgruppe 3 bestritten werden.

Sollte dies nicht möglich sein, soll die Vergabe mit einem Deckungsvorschlag dem Hauptausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.“

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig