„Abschließender Beschluss“
1. Für
die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön für den Bereich des
nördlich des Osterfriedhofs gelegenen
Flurstücks 36/1 der Flur 9 sind die Verfahrensschritte der „Öffentlichen
Auslegung“ nach § 3 Abs. 2 BauGB und die „Anhörung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs. 2 durchgeführt worden.
Stellungnahmen,
die einer Abwägung bedürfen, sind nicht eingegangen.
2. Die
Ratsversammlung beschließt die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich des nördlich des Osterfriedhofs gelegenen Flurstücks 36/1 der Flur 9.
3. Die
Begründung wird gebilligt.
4. Der
Bürgermeister wird beauftragt, die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes zur
Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung
während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft
verlangt werden kann.
Bemerkung: Aufgrund der §§ 22 und 32 GO sind
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung
ausgeschlossen.