Ratsherr Dr. Fehlberg begrüßt als stellv. Vorsitzender des Hauptausschusses die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Zu Beginn der Sitzung schließt der Vorsitzende die Öffentlichkeit aus, da zunächst in nichtöffentlicher Sitzung darüber beraten werden soll, ob der Erbbaurechtsvertrag mit der Plöner Schützengilde öffentlich oder nichtöffentlich zu beraten ist.
Mit Antrag vom 28.02.2008 hatte die FWG-Plön-Fraktion beantragt, die Angelegenheit in öffentlicher Sitzung zu beraten.
Die Verwaltung war vom Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung gebeten worden zu prüfen, ob dies möglich ist.
Ausgeschlossen werden kann die Öffentlichkeit von der Beratung nur, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Berechtigtes Einzelinteresse im Sinne dieser Vorschrift kann z.B. auch die wirtschaftliche Situation einer juristischen Person, in diesem Fall der Schützengilde sein. Sofern diese Situation in der Diskussion angesprochen würde, wäre die Öffentlichkeit auszuschließen.
Bislang sei es allerdings ständige Übung in den städtischen Gremien, dass Grundstücksangelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung beraten würden.
Der Hauptausschuss diskutiert die Angelegenheit. Vor einem Beschluss wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
Der Hauptausschuss beschließt in öffentlicher Sitzung den Tagesordnungspunkt Erbbaurechtsvertrag mit der Plöner Schützengilde in öffentlicher Sitzung zu beraten.