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ALLRIS - Auszug

10.03.2008 - 5 Änderung der Hauptsatzung und der Zuständigkeit...

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Wortprotokoll

Auf die Beratung des Hauptausschusses in dieser Angelegenheit in den vorangegangenen beiden Sitzungen wird verwiesen.

Bürgermeister Paustian geht auf die Vorlage ein.

Der Hauptausschuss hatte in seiner letzten Sitzung am Montag, d. 18. Februar 2008 die vorgeschlagenen Änderungen der Hauptsatzung der Zuständigkeitsordnung mit einer Ausnahme gebilligt. Geprüft werden sollte, ob die Aufgabenträgerschaft für die Aufgabe Stadt- und Straßenreinigung von der Stadt Plön auf die Stadtwerke übertragen werden solle oder ob weiterhin nur die Dienstleistung durch die Stadtwerke erbracht werde.

Die Verwaltung geht in der Vorlage davon aus, dass lediglich die Dienstleistung übertragen werden soll und falls wie bisher durch den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen wahrgenommene Aufgaben zukünftig dem Ausschuss für Stadtentwicklung & Umwelt zugehen.

Gründe hierfür seien vor allem folgende:

1.              Die Stadt ist Straßenbaulastträger und sollte die Verantwortung für die Straßen in Gänze behalten.

2.              Das Auftragnehmer / Auftraggeberverhältnis schafft gewünschtes Konfliktpotential. Grundsätzlich kann die Stadt auch einen anderen Unternehmer beauftragen.

3.              Bei Änderung der Aufgabenträgerschaft sind erhebliche organisatorische Veränderungen notwendig (Gebührenabrechnung, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Satzungsrechte etc).

4.              Es verbleibt immer ein städtischer Eigenanteil (öffentliches Interesse) an den Kosten der Straßenreinigung von zurzeit 15 %. Der Einfluss auf die Höhe sollte gewahrt bleiben und nicht im Verwaltungsrat entschieden werden.

5.              Auch in anderen Gemeinden ist dieses Modell so gewählt und bewährt.

 

Ratsherr Meyer, Vorsitzender des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, schließt sich dieser Auffassung an.

Ratsherr Kreuzburg, SPD, erklärt demgegenüber, dass bei den Diskussionen zur Gründung der AÖR Stadtwerke Plön im Grunde davon ausgegangen worden sei, dass auch der Bereich Stadt- und Straßenreinigung komplett übernommen werden solle.

Die Ratsherren Dr. Fehlberg und Winter schließen sich der Auffassung von Ratsherrn Meyer an.

Der Ratsversammlung soll daher der folgende Beschlussvorschlag vorgelegt werden.

 

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Beschluss:

 

Hauptausschuss und Ratsversammlung werden gebeten, folgender Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön vom 20. Dezember 20052. Nachtrag - und dem 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung zuzustimmen:

 

·         Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön vom 20. Dezember 2005  - 2. Nachtrag –

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Oktober 2007 (GVOBl Schl-Holst S. 452)  wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 12. März 2008 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Plön folgende  Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt  Plön vom 20. Dezember 2005 – 2. Nachtrag – erlassen:

 

 

§ 1

 

§ 9 Abs. 3 Ziff. 2 erhält folgende Fassung:

 

Der Hauptausschuss ist der zentrale Koordinierungs- und  Steuerungsausschuss. Ihm obliegen das Finanz-, Steuer-, Abgaben-, Wohnungs- und Grundstückswesen sowie  folgende Aufgabengebiete:

 

·         Gewerbe-, Wirtschafts- und Wirtschaftsförderangelegenheiten,

·         Tourismus,

·         Märkte,

·         Parkplätze,

·         Feuerwehr.

§ 2

 

§ 10  Abs. 1  Ziff. 1 erhält folgende Fassung:

 

(1)             Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt

Zusammensetzung:  9 Mitglieder, davon bis zu 4 Bürgerinnen und

Bürger, die der Ratsversammlung angehören können.

Aufgabengebiet:

-                     Stadtplanung,

-                     Umweltschutz,

-                     Naturschutz,

-                     Landschaftspflege,

-                     Gewässerschutz

-                     Energiekonzepte

-                     Verkehrsangelegenheiten

-                     Stadt- und Straßenreinigung

 

 

§ 3

 

§ 10  Abs. 1  Ziff. 3  wird gestrichen.

 

 

 

§ 4

 

§ 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Mitglieder der Ratsversammlung übertragen.

§ 5

 

Die vorstehende Satzung tritt mit Beginn der neuen Wahlzeit der Ratsversammlung der Stadt Plön  am 1. Juni 2008 in Kraft.

 

 

 

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde  durch Verfügung des Landrates des Kreises Plön vom                erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen

 

 

 

Plön, den                                                                              Stadt Plön

                                                                                                                                       Der Bürgermeister

 

                                                                                           Jens Paustian

 

 

·         1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung

Die Zuständigkeitsordnung der Ratsversammlung der Stadt Plön vom 20. Dezember 2005 wird in einem 1. Nachtrag wie folgt geändert:

§ 1  Ziff. 8 – 13 erhalten  folgende Fassung:

 

 

 

Hauptausschuss

( § 9 Hauptsatzung)

 

8.      Vorbereitung und Änderung der Abgabesatzungen gem. KAG und BauGB

     für  die  Beschlussfassung durch die Ratsversammlung,

 

9.    Entscheidungen über Kostenspaltung und Abschnittsbildung im 

          Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht,

 

10.  Festlegung des Ablösebetrages für Stellplätze gem. § 48 Abs. 6 LBO,

11.  Grundsatzentscheidungen in Angelegenheiten des Tourismus,

12  Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen  

        Märkte und Parkplätze,

 

    13  Wahrnehmung der Angelegenheiten der Feuerwehr.

 

§ 2

 

§ 2  wird wie folgt geändert:

1.        Ziff. 11 entfällt; die weitere Nummerierung ändert sich entsprechend.

2.            Folgende Ziff. 21  - neu - wird eingefügt:

        21. Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden

              Einrichtung  Stadt- und Straßenreinigung

 

 

§ 3

 

§ 4 wird gestrichen.

 

§ 4

 

Dieser  1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung  tritt mit Beginn der neuen Wahlzeit der Ratsversammlung der Stadt Plön am 1. Juni 2008 in Kraft.

 

Plön, den                                                                                                                Stadt Plön

                                                                                                               Der Bürgermeister 

                                                                                             Jens Paustian

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Abstimmungsergebnis:

5 dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltung.