Ratsherr Möller, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, geht auf die Vorlage der Verwaltung ein und weist hierbei insbesondere darauf hin, dass es Ziel dieses Beschlusses sei, für die bisher als öffentliches Gebäude genutzte Pestalozzischule auch eine andere Nutzung zu ermöglichen.
Der B-Plan Nr. 34 ist seit dem 19.03.1985 rechtskräftig und weist für das Grundstück der ehemaligen Pestalozzischule eine Fläche für Gemeinbedarf und für die übrigen Grundstücke bis zum Parkplatz bei Kloppenburg ein Mischgebiet aus. Ziele der Planung waren es seinerzeit, die Schulnutzung sowie die typische Mischgebietsnutzung der Nachbargrundstücke zu sichern und die Stellplatzproblematik der Anlieger besonders in der Fußgängerzone, die aufgrund der altstädtischen Struktur nicht auf die eigenen Grundstücke fahren konnten, zu organisieren.
Vor dem Hintergrund des Verkaufs der ehemaligen Schule in private Hand sind Überlegungen gereift, konsequenterweise nunmehr auch private Nutzungen auf diesem Grundstück zuzulassen. Dieser Überlegung steht allerdings der B-Plan Nr. 34 entgegen, der eine Fläche für Gemeinbedarf festsetzt, so dass der Plan entweder geändert oder aufgehoben werden müsste.
Unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange bis zum Beginn der Fußgängerzone, also der Grundstücke Hamburger Straße 32 bis Hamburger Straße 35 ist ein aktueller Regelungsbedarf nicht mehr zu erkennen, so dass einer Aufhebung des Bebauungsplans für diesen Teilbereich der Vorzug einzuräumen ist.
Durch eine Teilaufhebung kann das Plangebiet in einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB umgestuft werden. Das Baugebiet stellt sich nach Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet dar, was sicherstellt, dass auch weiterhin nur solche bauliche Anlagen zulässig sind, die sich hinsichtlich ihrer Art und dem Maß der baulichen Nutzung in ein Mischgebiet einfügen. Die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung ist somit in ausreichender Weise sichergestellt, so dass auf die Aufrechterhaltung des B-Planes für diesen Teilbereich verzichtet werden kann.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat sich in seiner Sitzung am 17.01.2008 mit der Angelegenheit befasst und zeigte gewisse Bedenken, den Geltungsbereich bis auf die Zufahrt Kloppenburg auszudehnen und hatte daher folgerichtig den Geltungsbereich im Aufstellungsbeschluss auf die Grundstücke der ehemaligen Schule und das danebenliegende Grundstück Hamburger Straße 33 beschränkt. Ursache dieser Einschränkung des Geltungsbereichs war die Befürchtung, dass damit eine ungeordnete, städtebaulich nicht wünschenswerte, unmaßstäbliche Neubebauung nicht verhindert werden könne.
Auf eine Beschlussfassung durch die Ratsversammlung, die erst im März erfolgen könnte, hatte der Ausschuss aus Zeitgründen verzichtet. Da nicht zu erwarten ist, dass bei einem Aufhebungsverfahren auf die Sicherungsinstrumente des BauGB wie Zurückstellung von Baugesuchen oder gar eine Veränderungssperre zurückgegriffen werden muss, ist dieser Verzicht gerechtfertigt.
Die Ratsversammlung wird gebeten, dieses Verfahren im Entwurfsbeschluss zu billigen.
Als nächste Verfahrensschritte konnten somit zeitig die vorgezogene Beteiligung der Bürger (Bürgeranhörung) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Beides ist zwischenzeitlich erfolgt.
Die Bürgeranhörung hat am 14.02.2008 im Sitzungszimmer des Rathauses stattgefunden.
Anwesend als betroffene Bürger waren die Eigentümer der Grundstücke Hamburger Straße 33 und Hamburger Straße 34 und 35.
Während Herr Giese als Eigentümer des in die Aufhebung einbezogenen Grundstücks seine große Zufriedenheit darüber äußerte, dass die Einschränkungen in der Nutzung seines Grundstückes durch die im rückwärtigen Bereich festgesetzten Stellplätze in Zukunft entfällt, beklagte der Eigentümer der Nachbargrundstücke eben dieses, nämlich, dass dies für ihn gerade nicht gilt und er diesen Einschränkungen durch eine Festsetzung, von der jedermann weiß, dass diese nicht mehr verwirklicht werden wird, weiterhin unterworfen ist. Verwaltungsseitig herrscht die Auffassung vor, dass man dieser Argumentation durchaus folgen könnte. Näheres geht aus der im Beschlussvorschlag vorgeschlagenen Abwägung hervor.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde ebenfalls bereits durchgeführt und hat am 22.02.2008 geendet. Die im Rahmen dieses Verfahrens vorgebrachten Stellungnahmen sind ebenfalls im Beschlussvorschlag wiedergegeben und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.
Zu einer Planänderung führt keine der Stellungnahmen.
Ratsherr Dr. Fehlberg, CDU, weist darauf hin, dass die Änderungen nicht nur für das Gebäude und Gelände der ehemaligen Pestalozzischule, sondern auch für den Nachbarschaftsbereich gelten und somit hier eine andere Nutzung der Grundstücke ermöglichen.