Ratsherr Möller, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, bringt die Vorlage ein und weist hierbei darauf hin, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen der tatsächliche Nutzungszustand rechtlich abgesichert werden soll.
Im F-Plan der Stadt ist das im Lageplan dargestellte Grundstück als Erweiterungsfläche für den Osterfriedhof ausgewiesen. Diese Erweiterung war allerdings weder in der Vergangenheit erforderlich noch wird sie in absehbarer Zukunft erforderlich sein.
Der nördliche Teil dieser Erweiterungsfläche wird seit vielen Jahren von der evangelischen Pfadfinderschaft Seeschwalben genutzt. Es stehen dort Spielgeräte und eine kleinere Hütte. Die Nutzung spielt sich hauptsächlich im 50 m Erholungsschutzstreifen ab und infolgedessen hatte die Untere Naturschutzbehörde bereits vor einigen Jahren eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Im Laufe der Jahre haben sich die Spielgeräte verändert und besonders ein Klettergerüst hat sich durch häufige Um und Anbauten zu einer baulichen Anlage entwickelt, die aufgrund ihrer Dimensionen auch als Unterstellmöglichkeit genutzt werden kann und aufgrund der Höhe besondere Anforderungen an Sicherheitsvorkehrungen stellt.
Nunmehr steht eine Sanierung der oben beschriebenen baulichen Anlage Klettergerüst an, die sicherheitstechnisch und handwerklich auf den neuesten Stand gebracht werden soll. Die Untere Naturschutzbehörde hat anlässlich dieser Maßnahme mitgeteilt, dass nach ihrem Dafürhalten die bisher vorgenommenen Änderungen/Erweiterungen der Anlagen sowie die Intensität der Nutzung insgesamt nicht mehr durch die F-Plandarstellung gedeckt ist und sie deshalb mit der Erteilung einer weiteren erforderlichen Ausnahmegenehmigung Probleme hat.
Um für die UNB eine saubere Basis für die Erteilung der notwendigen Ausnahmegenehmigung zu schaffen, um die Arbeit der Pfadfinderschaft im Kinder- und Jugendbereich zu fördern und nicht zuletzt, weil die Stadt ohnehin die Aufgabe hat, im F-Plan die tatsächlich vorhandenen Nutzungen auch darzustellen, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den F-Plan in diesem Bereich zu ändern und die Erweiterungsfläche als Grünfläche Waldspielplatz darzustellen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat sich in seiner Sitzung am 17.01.2008 mit dem Sachverhalt befasst. In der ausführlichen Diskussion ist deutlich geworden, dass es sowohl im Interesse der Stadt als auch der Kirchengemeinde und erst recht der Pfadfinder ist, dass die ausgezeichnete Jugendarbeit dort weitergeführt werden kann.
Der Ausschuss hat deshalb den von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss gefasst. Da die nächste Sitzung der Ratsversammlung, in welcher die Aufstellung durch die Ratsversammlung hätte beschlossen werden können, erst im März stattfindet, hat der Ausschuss wegen der Dringlichkeit weiterhin beschlossen, auf die Beschlussfassung in der Ratsversammlung zu verzichten und es bei der Beschlussfassung im Ausschuss zu belassen. Dies ist zwar ungewöhnlich, ist aber kein Verfahrensfehler, da nur der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und der Abschließende Beschluss zwingende verfahrensleitende Beschlüsse sind.
Auf die Durchführung der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 hingegen konnte der Ausschuss nicht verzichten, weil die Voraussetzungen für einen Verzicht nicht vorliegen. Insofern mussten sowohl die sogenannte Bürgeranhörung als auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Beides ist mittlerweile erfolgt. Die Bürgeranhörung hat am 14.02.2008 im Sitzungszimmer des Rathauses stattgefunden. Anwesend waren zwei Vertreter der Sportfischergemeinschaft Schöhsee, die ihre Bedenken wegen der Verwendung eines Pontons für Badezwecke durch die Pfadfinder in der für Laichzwecke genutzten Bucht äußerten. Diese Bedenken können auf der Flächennutzungsplanebene nicht gelöst werden, zumal sie das eigentliche Gebiet der Änderung überhaupt nicht betreffen. Insofern sind diese Bedenken in der Abwägung gegenstandslos. Die Verwaltung hat zugesagt, diesen Missbrauch im Gespräch mit den Pfadfindern abzustellen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange endet erst am 05.03.2008, also unmittelbar vor dem Datum der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 06.03.2008.
Stellungnahmen, die einer Abwägung bedürfen, sind nicht zu erwarten und deshalb hat die Verwaltung zur Beschlussfassung durch den Ausschuss den folgenden Beschlussvorschlag formuliert. Sollten wider Erwarten dennoch Bedenken geäußert werden, die einer Abwägung bedürfen, wird die Verwaltung diese mit einem Abwägungsvorschlag kurzfristig als Tischvorlage während der Sitzung vorlegen.