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ALLRIS - Auszug

12.03.2008 - 15 Erste Anpassung der Organisationssatzung der St...

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Wortprotokoll

Ratsherr Nautsch bringt als Mitglied der CDU-Fraktion im Verwaltungsrat der Stadtwerke Plön die Vorlage der CDU-Fraktion ein. Der Inhalt geht in einzelnen aus dem Beschlussvorschlag hervor.

 

Ratsherr Nautsch begründet die Änderungen in erster Linie mit Gepflogenheiten im privatwirtschaftlichen Bereich. Insbesondere sei mit der Verkürzung der ersten Bestellungszeit und der Bestellung eines zweiten Vorstandsmitglieds daher keinerlei persönliche Kritik verbunden.

 

Für die SPD-Fraktion bemängelt Vorsitzender Kreuzburg, dass die Organisationssitzung erst im Dezember nach ausführlichen Beratungen einstimmig beschlossen wurde und jetzt bereits wieder eine Änderung von der Mehrheitsfraktion beantragt werde. Er kritisiert, dass eine Bestellung eines Vorstandes nur für zwei Jahre im Grunde nicht üblich sei. Außerdem sei ein zweites Vorstandsmitglied schon deshalb nicht notwendig, weil der Verwaltungsrat und die Ratsversammlung durch den Wirtschaftsplan ständig einen Überblick über die vorgesehenen Investitionen hätten. Die SPD könne daher den Anträgen nicht zustimmen. Im Übrigen sollte die Bestellung nur eines Vorstandsmitgliedes auch eine größere Flexibilität der Stadtwerke ermöglichen.

 

Ratsherr Nautsch entgegnet, dass im privatwirtschaftlichen Bereich beispielsweise bei Aktiengesellschaften zwar eine kürzere Bestellung als fünf Jahre nicht üblich sei, dass aber in diesen Bereichen anders als bei den Stadtwerken jederzeit eine Auflösung des Arbeitsvertrages vorgenommen werden könne.

 

 

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Beschluss:

 

Folgende 1. Satzung zur Änderung der  Errichtungs- und Organisationssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Plön- Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön“ wird erlassen.

 

·         § 4 Abs. 1  erhält folgende Fassung:

     „Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.“

 

·         § 4 Abs.2  erhält folgende Fassung:

     „Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat zunächst auf die Dauer von zwei

Jahren bestellt; eine erneute Bestellung ist jeweils auf weitere fünf Jahre

möglich.“

 

·         § 8 Abs.1 Satz 1 erhält folgende Fassung

Alle Verpflichtung

serklärungen bedürfen der Schriftform; die Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen „Stadtwerke Plön- Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön“

durch den Vorstand sowie von einem Vorstandsvertreter.“

 

·         § 5 Abs. 2 wird gemäß der Fassung der Landesverordnung für AöR - KUVO wie folgt  angepasst:

„Die Mitglieder des Verwaltungsrats und die Vertreter(innen) werden von der Ratsversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt; bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verwaltungsrat ist eine Nachfolger(in) für die restliche Amtszeit zu wählen. Abweichend von Satz 1 endet die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats, die der Ratsversammlung angehören, mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus der Ratsversammlung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus. „ 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

15 dafür

5  Enthaltungen