Inhalt
ALLRIS - Auszug

12.03.2008 - 14 82. Änderung des F-Planes für den Bereich des S...

Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsherr Dirk Krüger, CDU, nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Ratsherr Möller, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, weist darauf hin, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen dem Schüler-Ruder- und Segelverein Sicherheit für die Planung einer dauerhaften Vereinsausübung auf dem Gelände gegeben werden soll. Ein Problem wird noch die Regelung des hierfür notwendigen Fahrzeugverkehrs in dem verkehrsberuhigten Bereich Schlossgarten / Prinzeninsel sein.

 

Die derzeitige Flächenausweisung im F-Plan für das Grundstück des SRSV Plön sieht eine Grünfläche mit der Bezeichnung Bootshäuser noch als Relikt aus der Zeit des Internatsbetriebes im Schlossgebiet vor. Diese F-Plan-Darstellung deckt die heutige Nutzung als Anlage für den Wassersport nicht ab.

 

Um Rechtssicherheit zu gelangen, wäre es für den Verein von erheblichem Interesse, dass der Flächennutzungsplan so geändert wird, dass das Gelände für die wassersportlichen Zwecke des SRSV auch auf Dauer genutzt werden kann. Unzweifelhaft tritt diesem Vereinsinteresse auch ein öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung dieser sich mit Kindern und Jugendlichen intensiv befassenden Einrichtung zur Seite. Zudem sollte es Pflicht der Stadt sein, den F-Plan mit der tatsächlich vorhandenen und an dieser Stelle im Stadtgebiet auch gewünschten Nutzung zur Deckung zu bringen.

Zusätzlich lässt sich durch die Aufnahme dieser Nutzung in den Flächennutzungsplan auch eine Ausweitung in den weiteren Außen – resp. Waldbereich hinein verhindern.

Ein Problem stellt nach wie vor die schwierige Erschließungssituation dar. Die derzeitige Lösung einer Zufahrt über die Wald – und Wanderwege ist sicher unbefriedigend, sie ist andererseits aber auch die einzige überhaupt mögliche Zuwegung und von daher muss sie wohl in Kauf genommen werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzungen sowohl am 17.01.2008 als auch am 21.02.2008 längere Zeit über die schwierige Erschließungssituation diskutiert. Letztlich ist dieses Problem nicht auf der Flächennutzungsplanebene zu lösen, sondern alleine ordnungsrechtlich und durch Vereinbarungen mit dem Verein zu Selbstverpflichtung. Dies ist der historisch gewachsenen Lage des Vereinsgeländes geschuldet.

Der Ausschussbeschluss zur Vorlage des nachfolgenden Beschlussvorschlags an die Ratsversammlung kam allerdings trotzdem nur mehrheitlich zustande und steht unter dem Vorbehalt des Zustandekommens einer tragfähigen Regelung speziell für den Fahrzeugverkehr zum SRSV – insbesondere für Regatten -, darüber hinaus aber auch für den gesamten Prinzeninselverkehr.

 

Zudem bittet der Ausschuss um Prüfung, ob nicht die dem Vereinsgelände nach Westen hin vorgelagerte dreiecksförmige Waldfläche in den Geltungsbereich mit einbezogen werden kann. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Gespräche mit der Forstbehörde zu führen und – sollte dies nach einer Waldentlassung möglich sein – das Verfahren mit dem dann geringfügig erweiterten Geltungsbereich zu führen.

 

Bis dahin soll der Aufstellungsbeschluss mit den vorgelegten Plangrenzen gelten.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (21.02.2008) legt der Ratsversammlung den nachfolgenden Beschlussvorschlag vor:

 

„1.              Der Flächennutzungsplan der Stadt Plön soll für den Bereich des am Strandweg gelegenen  Flurstücks 25 der Flur 3 (SRSV Plön) einer 82. Änderung unterzogen werden.

              Ziel der Änderung ist es, die bestehende und auch städtebaulich gewünschte Nutzung dieses bisher als Grünfläche dargestellten Grundstücks für Zwecke des Wassersports durch die Darstellung eines Sondergebiets „Wassersport“ rechtssicher im F-Plan zu verankern.

 

2.              Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

3.              Die „Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung“ nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich mit der „Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

4.              Die „Öffentliche Auslegung des Entwurfes sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen“ nach § 3 Abs.2 BauGB soll gemäß § 4a Abs.2 BauGB zeitgleich mit der „Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt werden.

 

5.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Bemerkung:              Gemäß den §§ 22 und 32 GO ist Ratsherr Krüger von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.  Sonstige Ausschließungsgründen werden keine vorgebracht.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme