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ALLRIS - Auszug

12.08.2008 - 11 Geschwisterermäßigung 50,00 Euro

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die in der Vorlage dargestellte einkommensabhängige Ermäßigung des Elternbeitrages und stellt fest, dass es bei zahlreichen Eltern bei einem Zuschuss von 50,00 € für ein Geschwisterkind zu Überzahlungen zwischen 50,00 € und ca. 20,00 € kommen würde.

Frau Fischer berichtet, dass mit Eingang 08.08.2008 die Richtlinie des Kreises Plön dahingehend geändert wurde, dass auf Antrag der Eltern einkommensunabhängig eine Ermäßigung für Geschwisterkinder zu gewähren ist, auch wenn der Elternbeitrag für das erste Kind wegen Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze nicht ermäßigt werden kann. Die Ermäßigung für das 2. Kind beträgt ab sofort demnach 30 % des Regelelternbeitrages, für das 3. Kind 60 % und für alle weiteren Kinder 100 % des Regelelternbeitrages.

Mit Verweis auf die in der Vorlage aufgezeigten Modalitäten bzw. der Sichtweisen des Gemeindeprüfungsamtes sowie des Städteverbandes aus den Reihen des GA stellt Herr Roth folgenden Antrag, der vom Ausschussvorsitzenden zur Abstimmung gestellt wird.

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Beschluss:

Der Beschluss des GA vom 09.04.2008 zur Gewährung eines Zuschusses von 50,00 € für jedes Geschwisterkind in einer Plöner Kindertagesstätte wird ersatzlos aufgehoben.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme