Im Jahre 2003 hatte die Ratsversammlung aufgrund der äußerst schlechten
Haushaltslage die in der Entschädigungsverordnung des Landes gebotenen
Möglichkeiten nicht ausgeschöpft, sondern vielmehr beschlossen, Entschädigungen
lediglich in einer Höhe von 70% der festgesetzten Höchstsätze zu zahlen.
Nach einer Beratung in den Fraktionen, im Ältestenrat
(25.08.2008) und im Hauptausschuss (27.08.2008) schlagen die in der Ratsversammlung
vertretenen Parteien jetzt mehrheitlich vor, die Entschädigungsatzung der Stadt
Plön wie folgt abzuändern:
1. Die Präambel entfällt
- Die Beschränkung der
Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Ratsversammlung sowie für den Bürgervorsteher
und dessen Stellvertreter auf 70 % des Höchstsatzes wird aufgehoben. Ab 1.
Oktober 2008 wird der Höchstsatz gezahlt.
In § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 Ziff. 2.1 wird deshalb die Zahl
„ 70“ durch die
Zahl„100“ ersetzt.
3. Die weiteren in § 1 Abs. 2 Ziff. 2.4 bis 2.9 genannten
Entschädigungen
werden entsprechend angehoben und
gerundet
4. Daneben
sind inzwischen Regelungen für die Entschädigung
·
des Beauftragten für die Belange von schwer geh- und sehbehinderten
Einwohner/innen und
·
der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
notwendig geworden.
Der/die Beauftragten für die
Belange von schwer geh- und
sehbehinderten Einwohner/innen soll eine Entschädigung in Höhe der
Entschädigung für den Beauftragten für den Umweltschutz in Höhe (z.Z. 103 € monatlich)
erhalten.
Die ehrenamtliche
Gleichstellungsbeauftragte soll den Höchstsatz nach § 10 der Entschädigungsverordnung erhalten.
Die Änderungen sollen zum 1. Oktober 2008 in Kraft treten.
Durch diese Änderungen entstehen jährlich Mehrkosten
gegenüber den bisherigen Beträgen in Höhe von ca. 23.000 €
Der Text der Änderungsatzung geht aus dem Beschlussvorschlag
hervor.